Kirchenmitgliedschaft in der Katholischen Kirche

Kirchenmitgliedschaft

Christ ist man nicht alleine. Denn den Glauben an Gottes grenzenlose Liebe zu allen seinen Geschöpfen denkt man sich nicht aus; man muss von anderen Glaubenden davon erfahren. Die Gemeinschaft all derer, die sich im Glauben gegenseitig bestärken, nennt man die Kirche. Und weil diese Kirche über die Jahrhunderte hinweg so groß geworden ist, braucht sie auch einen äußeren Rahmen und im Inneren klare Strukturen.

Taufe

Offiziell wird man durch die Taufe Mitglied in der Kirche. Erwachsene werden getauft, nachdem sie den Glauben kennengelernt und sich öffentlich dazu entschieden haben. Kinder tauft man, damit sie schon im Glauben ihrer Eltern aufwachsen und sich später in der Firmung öffentlich dazu bekennen.

Christen anderer Konfessionen, beispielsweise Evangelische oder Orthodoxe, müssen sich nicht erneut taufen lassen, sondern werden in einer kleinen liturgischen Feier in die Katholische Kirche aufgenommen.

Kirchensteuer

In Deutschland ist die Kirchenmitgliedschaft mit einer Steuerpflicht für die Finanzierung kirchlicher Aufgaben verbunden. Sie beträgt 9% der Summe, die man als Arbeitnehmer oder Selbständiger an Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt. Wer also kein Einkommen hat oder nicht steuerpflichtig ist, zahlt auch keine Steuern.

Die Kirchenmitgliedschaft ist unverlierbar, weil Gottes Liebe niemals zurückgezogen wird. Wer aber trotzdem die Gemeinschaft der Glaubenden verlassen will, kann das vor dem Amtsgericht erklären.

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