Die Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz mit Hinweisen zu kirchlichen Statistiken und dem Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD).
Kirchensteuer im Erzbistum Köln
Mit Kirchensteuer Gutes bewirken
Durch Ihre Kirchensteuer wirkt die katholische Kirche im Erzbistum Köln viel Gutes an verschiedenen Orten:
- in den Gemeinden,
- den sozialen Einrichtungen,
- den Schulen,
- den Beratungsstellen,
- in der Flüchtlingshilfe
- und an vielen weiteren Orten.
Im Wirtschaftsplan und im Finanzbericht gibt das Erzbistum Köln jährlich detailliert Auskunft über die Verwendung der Kirchensteuer. Im Finanzplan stellen wir Ihnen Arbeitsbereiche vor, in denen Ihre Kirchensteuer Gutes bewirkt. Wir danken Ihnen, dass wir durch Sie Gutes tun können!
Kirchensteuer = Zuschlag auf Einkommensteuer
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. Auf diese Weise erfolgt die Bemessung der Steuerlast nach der Leistungskraft der einzelnen Katholiken. Personen, die keine Einkommensteuer zahlen, zahlen auch keine Kirchensteuer, wohingegen Personen mit hohen Einkommen entsprechend mehr zur Finanzierung beitragen.
Kein Geschenk des Staates
Die Kirchensteuer wird in Deutschland durch die Finanzämter erhoben. Diese staatliche Serviceleistung ist für die Kirchen nicht kostenlos, sondern die Bundesländer behalten dafür eine Kostenentschädigung ein.
Die Berechtigung der Katholischen Kirche, eine Kirchensteuer zu erheben, ist durch das Grundgesetzes (Art. 140) in Verbindung mit der Weimarer Verfassung (Art. 137) festgelegt. Danach dürfen diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, Steuern erheben.