Kirchensteuer-Rechner: Ihre Kirchensteuer schnell berechnen

Berechnung der Kirchensteuer


Grundlage für die Bemessung der Kirchensteuer ist die staatliche Lohn und Einkommensteuer. Im Erzbistum Köln – wie auch in allen anderen Bistümern Nordrhein-Westfalens – wird ein Zuschlag in Höhe von 9 % von der festgesetzten Einkommensteuer erhoben, vermindert um Kinder- und Betreuungsfreibeträge. Diese Regelung berücksichtigt die persönliche Einkommenssituation und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Falls Ihr Einkommen über einer Kappungsschwelle liegt, können Sie beantragen, dass ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen kommt. Falls Sie in einer Ehe mit verschiedenen Konfessionen leben oder nur ein Partner verpflichtet ist, Kirchensteuer zu zahlen, kommen weitere Sonderregelungen zur Anwendung. Sofern beide Partner Kirchensteuer zahlen müssen, wird bei gemeinsamer Veranlagung die erhobene Steuer unter beiden Religionsgemeinschaften gleich verteilt.

Beispiel für das Steuerjahr 2021:

Monatsbrutto

Ledig

Verheiratet*/
keine Kinder

Verheiratet*/
1 Kind

Verheiratet*/

2 Kinder

2.200 Euro

18,73 €

0,87 €

0 €

0 €

3.500 Euro

47,12 €

22,17 €

7,56 €

0 €

5.000 Euro

86,92 €

52,17 €

35,08 €

19,11 €

 

* in Steuerklasse III

Monats­brutto

Ledig

Verheiratet*/
keine Kinder

Verheiratet*/

2 Kinder

2.200 €

18,73 €

0,87 €

0 €

3.500 €

47,12 €

22,17 €

0 €

5.000 €

86,92 €

52,17 €

19,11 €

 

* in Steuerklasse III

Kirchensteuer-Rechner


Bitte beachten Sie: Die zu zahlende Kirchensteuer ist von persönlichen Faktoren abhängig. Die berechneten Angaben dienen daher als Anhaltspunkt und sind ohne Gewähr.

Ansprechpartner bei Fragen zur Kirchensteuer

Jürgen Lausch
Hauptabteilung Finanzen
Abteilung Planung, Controlling, Steuern

Marzellenstraße 32
50668 Köln