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Reform des Betreuungsrechts - Insbesondere die Bedeutung des Patientenvertreters

Datum:
19. März 2024
Art bzw. Nummer:
Ethikseminar
Von:
Dr. Thomas Otten, N.N.
Ort:

Ort: Caritas-Akademie Köln-Hohenlind 

Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsre-form, mit der gleichzeitig erstmals ein (engen Grenzen unter-liegendes) Ehegattenvertretungsrecht ins BGB aufgenommen wurde, ist Ausgangspunkt einer grundlegenden Beschäftigung mit den Bedingungen medizinischer Behandlung im Falle fehlen-der Einwilligungsfähigkeit.

Entscheidungskonflikte hinsichtlich des (ethisch) richtigen Vorgehens in der Behandlung schwerkranker Erwachsener entstehen häufig in Situationen, in denen die betroffene Person selbst nicht (mehr) einwilligungsfähig ist.

Die rechtliche Basis für derartige Situationen bildet vor allem das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifizierte Betreuungsrecht. Die Kenntnis dieses Rahmens ist unverzichtbar, beispielsweise für die Durchführung ethischer Fallbesprechungen.

Die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsre-form, mit der gleichzeitig erstmals ein (engen Grenzen unter-liegendes) Ehegattenvertretungsrecht ins BGB aufgenommen wurde, ist Ausgangspunkt einer grundlegenden Beschäftigung mit den Bedingungen medizinischer Behandlung im Falle fehlen-der Einwilligungsfähigkeit. Beleuchtet wird dabei in besonderer Weise das Einwilligungserfordernis als Voraussetzung jedweder medizinischen Behandlung und die in diesem Zusammenhang der/dem Patientenvertreter/in (Bevollmächtigte/r | Betreuer/in) zukommende Bedeutung.

Babette Schwellenbach

Babette Schwellenbach

Diözesanbeauftragte für Notfall- und Feuerwehrseelsorge

Supervisorin (DGSv-zertifiziert)

Fachberaterin Psychotraumatologie (DITP)

Marzellenstr. 32

50668 Köln