„Begleiterinnen/Begleiter in der Seelsorge“ sind als hauptberufliche (katholische) Mitarbeiter*nnen mit unterschiedlichen Grundprofessionen in den verschiedenen Arbeitsfeldern u.a. der stationären Hospize tätig und werden von ihren jeweiligen Anstellungsträgern für einen fest vereinbarten monatlichen Stundenumfang für die seelsorgliche Begleitung von Gästen und deren An- und Zugehörigen freigestellt.
Sie stehen u.a. für Gespräche zur Verfügung, gestalten Verabschiedungs- und Gedenkfeiern, vermitteln auf Wunsch Kontakt zu Seelsorger*innen der örtlichen Kirchengemeinden oder zu Vertretern weiterer Religionsgemeinschaften und sind an der Entwicklung des Seelsorgekonzeptes des Hauses beteiligt.
Für diese Aufgabe werden die „Begleiterinnen/Begleiter in der Seelsorge“ vom Fachbereich Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen, sowie weiteren Kooperationspartnern in einem Ausbildungskurs qualifiziert.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation erfolgt die Beauftragung für die seelsorgliche Tätigkeit im jeweiligen Hospiz durch den Erzbischof von Köln.
Kontakt und Information
Wenn Sie sich als Einrichtungsleitung den Einsatz eines Begleiters/Begleiterin in der Seelsorge in Ihrem Hospiz vorstellen können oder sich als Mitarbeitende für eine solche Tätigkeit interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Diözesanbeauftragten auf.
Das ausführliche Kurskonzept finden Sie auf der Internetseite des Diözesan-Caritasverbandes.

Eine ausführliche Ausschreibung der Weiterbildung finden Sie hier zum Download.
Die Termine für den nächsten Kurs können Sie gerne in unserem Kurssekretariat erfragen.
T 0221 1642 1773; E: altenheimseelsorge@erzbistum-koeln.de
