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Jahresabschluss Finanzbericht 2022

Jahresabschluss 2022: Erzbistum Köln und Erzbischöflicher Stuhl Köln


Das Wirtschaftsjahr 2022 war geprägt durch massive Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dabei wirkt sich insbesondere die stark gestiegene Inflation spürbar aus. Zwar wurden die Aufgaben und Aktivitäten des Erzbistums dadurch nicht unmittelbar beeinträchtigt, doch die reale Finanzkraft sinkt.

Gleichwohl zeigt der Jahresabschluss 2022 wieder einen Überschuss. Mit rund 30 Mio. Euro liegt er allerdings deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Diese Entwicklung hat das Erzbistum erwartet, weil im Jahr 2021 Sondereffekte das Ergebnis erheblich positiv beeinflussten.

Für eine bessere Lesbarkeit sind die Zahlen in der Online-Darstellung auf Mio. Euro bzw. TEUR gerundet.

Den testierten Jahresabschluss finden Sie im PDF-Finanzbericht und in der gedruckten Fassung.

2022

2021

2020

Veränderung
2021 – 2022

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

in %

Bilanz­summe

4.263,9

4.170,5

4.040,9

2,2

Immobilien­anlagen

658,0

667,5

682,4

-1,4

Wertpapier­anlagen

3.284,1

3.164,5

3.052,1

3,8

Eigen­kapital

2.754,9

2.724,6

2.640,0

1,1

davon Bistums­kapital

822,7

822,7

822,7

0,0

davon Rück­lagen

1.932,1

1.901,9

1.817,2

1,6

Eigen­kapital­quote

64,6 %

65,3%

65,3%

-1,4

Erträge

929,7

944,3

900,2

-1,5

davon Kirchen­steuer

689,1

678,1

653,6

1,6

Aufwendungen

933,5

901,3

934,0

3,6

davon Weiter­gabe als Zuschüsse

371,9

350,6

387,4

6,0

davon Personal­aufwand

385,8

378,0

376,9

2,1

Investitionen

37,4

32,3

46,6

15,8

Mitgliederzahl zum 31.12.

1.738.011

1.805.430

1.868.567

-3,7

Kirchensteuer­erträge pro Katholik (EUR)

388,95

369,12

346,34

0,1

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

Aktiva

2022

2021

TEUR

TEUR

A. Anlage­vermögen

I. Immaterielle Vermögens­gegen­stände

 

 

Entgeltlich erworbene Kon­zessionen, gewerbliche Schutz­rechte und ähn­liche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

683,4

743,3

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grund­stücks­gleiche Rechte und Bauten einschließ­lich der Bauten auf fremden Grund­stücken

658.000,5

667.546,4

2. Technische Anlagen und Fahr­zeuge

9.150,9

10.006,8

3. Betriebs- und Geschäfts­aus­stattung

17.733,2

18.722,3

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

32.928,8

24.918,2

717.813,3

721.193,8

III. Finanz­anlagen

1. Anteile an verbundenen Unter­nehmen

20.938,5

20.932,3

2. Ausleihungen an ver­bundene Unter­nehmen

16.940,2

17.007,6

3. Beteiligungen

18.273,0

18.273,0

4. Wertpapiere des Anlage­vermögens

3.284.114,7

3.164.472,0

5. Sonstige Aus­leihungen

5.242,3

5.415,4

3.345.508,7

3.226.100,3

 

4.064.005,4

3.948.037,5

B. Umlauf­vermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebs­stoffe

484,3

426,0

2. Waren

592,5

20,3

1.076,8

446,3

II. Forderungen und sonstige Vermögens­gegen­stände

1. Forderungen aus Kirchen­steuern

13.209,3

14.521,9

2. Forderungen gegen das Land NRW

6.377,2

3.911,0

3. Forderungen gegen nahe­stehende Körper­schaften

16.042,4

18.979,9

4. Sonstige Vermögens­gegen­stände

11.667,6

11.243.4

47.296,5

48.656,2

III. Kassen­bestand und Gut­haben bei Kredit­instituten

141.788,5

161.148,0

190.161,8

210.250,5

C. Rechnungs­abgrenzungs­posten

9.717,6

12.251,6

4.263.884,8

4.170.539,6

 

 

Treuhand­vermögen

42.878,3

43.093,4

 

 

Passiva

2022

2021

TEUR

TEUR

A. Eigenkapital

I. Bistumskapital

822.733,8

822.733,8

II. Gewinn­rücklagen

 

 

1. Ausgleichs­rücklage

620.000,0

620.000,0

2. Bauerhaltungs­rücklage

940.636,6

802.339,7

3. Rücklage für Pensionen und ähn­liche Ver­pflichtungen

335.759,3

447.019,7

4. Ergebnis­rücklage

35.724,3

32.545,0

III. Bilanzgewinn

0,0

0,0

2.754.854,0

2.724.638,2

B. Sonderposten aus

1. Zweck­gebundenem Ver­mögen

216.999,4

218.136.5

2. Zuwendungen zur Finanzierung von Gegen­ständen des Sachanlage­vermögens

6.644,9

7.255,0

223.644,2

225.391,5

C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähn­liche Ver­pflichtungen

784.518,7

739.429,1

2. Sonstige Rücks­tellungen

325.874,6

317.307,3

1.110.393,3

1.056.736,4

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlich­keiten gegenüber Kredit­instituten und anderen Darlehens­gebern

0,0

0,0

2. Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen

19.169,4

14.544,4

3. Verbindlich­keiten gegenüber nahe­stehenden Körper­schaften

114.067,0

109.278,0

4. Sonstige Verbindlich­keiten

26.360,1

23.737,6

159.599,5

147.560,0

E. Rechnungs­abgrenzungs­posten

15.393,7

16.213,6

4.263.884,8

4.170.539,6

 

 

Treuhand­verbindlich­keiten

42.878,3

43.093,4

Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz stellt die Vermögenssituation des Erzbistums Köln einschließlich des Erzbischöflichen Stuhls zum 31. Dezember 2022 dar. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Bilanz an die Bedürfnisse des Erzbistums Köln angepasst.

  • Die Aktivseite führt die Vermögenspositionen auf, die vor allem Immobilien und Finanzanlagen umfassen. Hinzugefügt wurden die Posten „Forderungen aus Kirchensteuern“, „Forderungen gegen das Land NRW“ sowie „Forderungen gegen nahestehende Körperschaften“.
  • Die Passivseite zeigt, wie diese Vermögenspositionen durch eigene oder fremde Mittel finanziert werden. Auf der Passivseite wurde die Bezeichnung des Eigenkapitals in Bistumskapital angepasst sowie um zweckgebundene Rücklagen, die ihre handelsrechtliche Entsprechung in den Gewinnrücklagen finden, ergänzt und die Sonderposten „aus Zweckgebundenem Vermögen“, „Zuwendungen zur Finanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens“ sowie „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern“ und „Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Körperschaften“ angepasst.

Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz finden Sie im PDF-Finanzbericht.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten nach den handelsrechtlich zulässigen Ansätzen bewertet. Sie werden unter Berücksichtigung der von der Finanzverwaltung veröffentlichten amtlichen AfA-Tabellen jeweils um die zulässigen Höchstsätze grundsätzlich planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben. Sofern aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderungen notwendig, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungs- oder Herstellungskosten bis 1.000,00 € werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Der Anlagenabgang wird im Jahr des Zugangs ausgewiesen.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Wiederbeschaffungs- oder Marktpreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Soweit zum Bilanzstichtag von einer Uneinbringlichkeit auszugehen ist, erfolgt eine entsprechende Einzelwertberichtigung.

Das Erzbistum Köln verwaltet 73 Vermögen, die für festgelegte Zwecke gestiftet wurden. Hierfür wurde der Sonderposten aus zweckgebundenem Vermögen gebildet, der das Reinvermögen der Stiftungen darstellt.

Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden entsprechend der Verwendung der Zuweisungen für die Anlageninvestition passiviert. Die Auflösung erfolgt über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes parallel zum Abschreibungsverlauf.

Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins laut Neufassung des § 253 HGB bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Teilwert bei Verwendung eines Zinsfußes von 1,78 Prozent (i.Vj. 1,87 Prozent) bewertet.

Ferner wurden als Rechnungsgrundlagen zur Berücksichtigung der biometrischen Risiken Langlebigkeit, Invalidisierung, Hinterlassen von Hinterbliebenen und deren Lebenserwartung die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Geistlichen wurde eine Verteilung der Alterspensionierung über den Altersbereich von 65 bis 70 Jahren angenommen.

Die Sterblichkeit der Leistungsempfänger wurde ausgehend von einer Analyse der Sterblichkeit im Priesterbestand ab einem Alter von 70 Jahren um 10 Prozent erhöht. Die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten wurden gegenüber dem Richttafelansatz verändert: Bei Geistlichen wurde unterstellt, dass bis zum Alter von 70 Jahren kein Invaliditätsfall eintritt; die Absenkung der Invalidisierungswahrscheinlichkeiten wurde für Diakone und männliche Laien (außer bei Lehrkräften) auf 75 Prozent und bei weiblichen Laien (außer bei Lehrkräften) auf 80 Prozent der Richttafelwerte reduziert.

Die laufenden Ruhegelder und die Bemessungsgrundlagen der Ruhestandsbezüge der Anwärter werden aufgrund des aktuell deutlich erhöhten inflatorischen Umfelds für die Jahre 2023 und 2024 um jeweils 4 Prozent und danach in jedem Jahr um 2 Prozent angehoben (Staffeltrend), soweit für den jeweiligen Teilbestand keine feste Dynamisierung zugesagt ist; im Vorjahr war eine lineare Steigerungsrate von 2 Prozent p. a. berücksichtigt worden. Für die Anwendung des Übergangsrechts für Verbeamtungen vor dem 1. Januar 1992 wird bei der Ermittlung der Ruhegehaltssätze der ab der achten Anpassung maßgebliche Faktor von 0,95667 berücksichtigt.

Bei Lehrkräften wird zusätzlich ein Karrieretrend berücksichtigt. Dieser beträgt ausgehend von einer Analyse der Beförderungsmöglichkeiten 0,3 Prozent p. a. für die Besoldungsgruppen bis maximal A 13 und 0,2 Prozent für die Besoldungsgruppe A 14. Für Besoldungsgruppen ab A 15 wird kein Karrieretrend angesetzt. Der Karrieretrend wirkt in allen Fällen letztmals im Alter von 55 Jahren.

Ausgangspunkt der ausgewiesenen Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen ist die mit Schreiben vom 8. November 2016 der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) an das Erzbistum Köln ergangene Information über die finanzökonomische Deckungslücke aus dem geschlossenen Abrechnungsverband S. Gleichzeitig wurde der nach § 63a der Kassensatzung erhobene Finanzierungsbeitrag in Rechnung gestellt, der auf das Erzbistum Köln entfällt. Der Finanzierungsbeitrag sollte über 25 Jahre erhoben werden, um die bestehende finanzökonomische Deckungslücke zu schließen. Die mittelbare Versorgungsverpflichtung des Erzbistums Köln aus dem Abrechnungsverband S der KZVK wurde auf Grundlage der Bescheide zum Finanzierungsbeitrag quantifiziert und seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 gemäß Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB als Rückstellung ausgewiesen. Da infolge der Satzungsänderung der KZVK vom 1. November 2020 die bisherigen Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung zusammengelegt wurden, ist ein Fehlbetrag für den Abrechnungsverband S nicht mehr quantifizierbar. Zudem wird der Finanzierungsbeitrag nicht mehr erhoben. Die Rückstellung wird indes aufgrund der weiterhin bei der KZVK bestehenden Deckungslücke nach der bisherigen Systematik fortgeschrieben und zum 31. Dezember 2022 mit einem Zinssatz von 1,78 Prozent bewertet.

Ausweislich des Lageberichts der KZVK für das Geschäftsjahr 2022 ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kasse weiterhin geprägt durch die im Zuge der Neuausrichtung der Finanzierung der Pflichtversicherung erfolgte Zusammenlegung der Abrechnungsverbände P und S zu einem gemeinsamen Abrechnungsverband G (zum 1. Januar 2020). Aktuarielle und juristische Voraussetzung für diese Zusammenlegung war die Angleichung der Kapitaldeckungsgrade der Abrechnungsverbände P und S. Hierfür wurde per 31. Dezember 2019 ein Angleichungsbedarf ermittelt, der von den Beteiligten des bisherigen Abrechnungsverbandes S in Form jährlicher, voraussichtlich auf sieben Jahre befristeter Angleichungsbeiträge zu decken ist. Im Jahr 2021 wurde die zweite Jahrestranche dieser Angleichungsbeiträge erhoben. Zum Teil wurde sie mit bestehenden Anrechnungsguthaben und Nutzungsentschädigungen gegenüber den betroffenen Beteiligten verrechnet. Der Barwert der künftigen Angleichungsbeiträge, die voraussichtlich im Zeitraum von 2022 bis 2026 erhoben werden, hat bereits im Vorjahr zum Bilanzstichtag gesamtheitlich die Deckungsrückstellung reduziert.

Für das Geschäftsjahr 2022 betrug der laufende Beitrag an die KZVK 6,8 Mio. € (i. Vj. 6,6 Mio. €), er beträgt 6 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Die Summe der beitragspflichtigen Gehälter beläuft sich im Jahr 2022 auf 113,7 Mio. €. Für das Geschäftsjahr 2023 wird mit einem Beitragssatz von 6 Prozent gerechnet. Die beitragspflichtigen Gehälter werden sich in diesem Zeitraum entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung erhöhen, von erheblichen Veränderungen der zu berücksichtigenden Mitarbeiteranzahl ist nicht auszugehen. Der im Jahr 2022 geleistete Angleichungsbeitrag führte mit 1,6 Mio. € zu einem Verbrauch der Rückstellung. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Erzbistum Köln die Angleichungsbeiträge für die Kirchengemeinden in Höhe von 3,4 Mio. € übernommen und diese als Zuschussaufwendungen ausgewiesen hat.

Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsverpflichtungen werden unter Ansatz eines Zinssatzes von 0,59 Prozent gebildet.

Für alle Teilbestände, mit Ausnahme der gesetzlich krankenversicherten Diakone, erfolgt die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen ab Eintritt des Versorgungsfalls auf Grundlage von Kopfschadenstatistiken unter Berücksichtigung eines altersabhängig steigenden Schadenprofils. Zum 31. Dezember 2022 wurden die doppelt um 2,50 Prozent dynamisierten Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2020, veröffentlicht von der BaFin am 30. Dezember 2021, verwendet. Die Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen werden mit dem Teilwert bei Verwendung eines Zinsfußes von 1,44 Prozent (i.Vj. 1,35 Prozent) bewertet.

Zur Anpassung der Statistiken an die vorliegenden Bestände werden die tatsächlichen Beihilfekosten für Versorgungsempfänger herangezogen. Dabei ergeben sich drei Kostenniveaus in Höhe von 90 Prozent, 65 Prozent und 55 Prozent für verschiedene Berufsgruppen der aus den Statistiken abgeleiteten Kopfschäden. In diesem Jahr wurde aufgrund von starken Schwankungen der Beihilfekosten die Ermittlung der Anpassungsfaktoren auf Basis der Zahlungen von fünf Jahren vor dem Bilanzstichtag vorgenommen.

Bei gesetzlich krankenversicherten Diakonen wird aufgrund der weitgehenden Leistungserbringung durch die Krankenkasse davon ausgegangen, dass die Höhe der Beihilfen nicht altersabhängig ist. Für diesen Personenkreis wird von durchschnittlichen Beihilfekosten von 50,00 € p. a. bei Ledigen und 100,00 € p. a. bei verheirateten Leistungsempfängern ausgegangen.

Für die Bewertung der Beihilfezahlungen wird unterstellt, dass unter anderem aufgrund des medizinisch-technischen Fortschrittes auch zukünftig eine über die Inflationsrate hinausgehende Kostendynamik zu berücksichtigen ist. Aufgrund des aktuell deutlich erhöhten inflatorischen Umfelds wird für die Jahre 2023 und 2024 eine Kostendynamik von jeweils 4,5 Prozent und danach von 2,5 Prozent p. a. berücksichtigt (Staffeltrend). Im Vorjahr war ein linearer Trend von 2,5 Prozent p. a. berücksichtigt worden.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei ihrer Bemessung sind alle bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

2022

2021

TEUR

TEUR

1. Erträge aus Kirchen­steuern

689.103,2

678.067,3

2. Erträge aus Zuwei­sungen und Zuschüssen

141.086,6

136.927,5

3. Sonstige Umsatzerlöse

45.546,8

39.117,3

4. Sonstige Erträge

54.005,5

90.194,1

929.742,1

944.306,2

5. Aufwendungen aus Zuwei­sungen und Zuschüssen

371.932,6

350.570,4

6. Personal­aufwand

 

 

a) Löhne und Gehälter

254.979,6

248.060,9

a) Soziale Abgaben und Auf­wen­dungen für Alters­ver­sorgung und für Unter­stützung

130.793,4

129.919,9

385.773,0

377.980,8

7. Abschreibungen auf immaterielle Ver­mögens­gegen­stände des Anlage­vermögens und Sach­anlagen

33.217,1

39.394,7

8. Sonstige Auf­wendungen

142.593,2

133.307,9

Zwischen­ergebnis

-3.773,8

43.052,4

9. Erträge aus Beteiligungen

4.328,4

4.753,4

10. Erträge aus anderen Wert­papieren und Aus­leihungen des Finanz­anlage­vermögens

46.641,8

56.384.8

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

258,0

14.5

13. Zinsen und ähn­liche Auf­wendungen

17.002,6

19.292.0

34.225,6

41.860,7

13. Ergebnis nach Steuern

30.451,8 

84.913,1

14. Sonstige Steuern

236,0

252,5

15. Jahres­überschuss /-fehl­betrag

30.215,8

84.660,7

16. Entnahme aus Rück­lagen

a) Entnahme aus der Bau­erhaltungs- und Sonder­rück­lage

449,1

3.301,8

b) Entnahme aus der Rücklage für Pensionen und ähnl. Ver­pflichtungen

111.260,3

0,0

c) Entnahme aus der Ergebnis­rücklage

0,0

718,9

17. Einstellung in Rück­lagen

a) Einstellung in die Bau­erhaltungs- und Sonder­rück­lage

138.745,9

74.207,9

b) Einstellung in die Rück­lage für Pensionen und ähnl. Ver­pflichtungen

0,0

11.941,1

c) Einstellung in die Ergebnisrücklage

3.179,3

2.532,3

18. Bilanz­gewinn

0,0

0,0

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Erweiterung der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung an die Bedürfnisse des Erzbistums Köln angepasst. Dementsprechend wurden die Posten „Erträge aus Kirchensteuern“, „Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen“, „Sonstige Umsatzerlöse“ sowie „Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ hinzugefügt.

Finanzergebnis

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden aus der Aufzinsung von Rückstellungen 16,4 Mio. € (i. Vj. 18,7 Mio. €) bilanziert. Negativzinsen sind in Höhe von 0,5 Mio. € (i. Vj. 0,6 Mio. €) angefallen. Aufwendungen aus der Abzinsungen inflationsindexierter Wertpapiere sind in Höhe von 0,1 Mio. € enthalten.

Periodenfremde Sachverhalte

In den sonstigen Erträgen sind Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen mit 22,0 Mio. € (i. Vj. 42,7 Mio. €) enthalten, davon 12,2 Mio. € (i. Vj. 16,9 Mio. €) aus der Veränderung der Pensionsrückstellung sowie 4,0 Mio. € (i. Vj. 5,2 Mio. €) aus der Auflösung der Beihilferückstellung. Die Erträge aus hinfälligen Bewilligungen belaufen sich auf 1,2 Mio. € (i. Vj. 3,7 Mio. €). Die sonstigen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen von 0,4 Mio. € (i. Vj. 0,1 Mio. €).

Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage


Den bestimmenden Faktor für die finanziellen Verhältnisse des Erzbistums Köln bilden die Erträge aus der Kirchensteuer. Da die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Einkommenssteuer erhoben wird, besteht eine hohe Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung im Gebiet des Erzbistums Köln und insbesondere von der Situation am Arbeitsmarkt. So lässt sich von 2011 bis 2019 ein kontinuierlicher Zuwachs beim Kirchensteueraufkommen feststellen. Diese außergewöhnlich lange Phase von neun aufeinander folgenden Jahren mit einem Kirchensteuerzuwachs ist maßgeblich vom anhaltenden Wachstum der Erwerbstätigkeit in diesem Zeitraum beeinflusst worden. Negative Einflussfaktoren wie Kirchenaustritte oder die demographische Entwicklung wurden in diesem Zeitraum überkompensiert. Erst das Auftreten der Covid-19-Pandemie hat ab dem zweiten Quartal 2020 zu einem jähen Ende dieses Zuwachses geführt. In den Jahren 2021 und 2022 konnte gleichwohl wieder ein Anstieg des Kirchensteuer-aufkommens verzeichnet werden. Dadurch wurde das nominale Niveau vor Eintritt der Covid-19-Pandemie knapp wieder erreicht. Unter Berücksichtigung der seither festzustellenden durchaus erheblichen inflationsbedingten Preissteigerungen ist ein spürbarer Finanzkraftverlust eingetreten.

Die für 2022 geplanten Brutto-Kirchensteuererträge in Höhe von 948,1 Mio. EUR wurden um 1,0 Prozent übertroffen. Diese Planabweichung hat verschiedene Ursachen. Die Kirchenlohnsteuer lag 2,0 Prozent unter dem Planwert und bei der Kircheneinkommensteuer lag das tatsachliche Aufkommen um 17,0 Prozent über der Planannahme. Auch bei der Abgeltungssteuer konnte die Planannahme deutlich Übertroffen werden, hier zeigt sich eine Überschreitung um 11,5 Prozent. In der Nettobetrachtung der Kirchensteuer-Ist-Zahlen (insbesondere unter Einbeziehung der Clearingverpflichtungen) ist ein Anstieg von 678,1 Mio. EUR (2021) auf 689,1 Mio. EUR (2022) zu verzeichnen.

Der Jahresüberschuss des Berichtsjahres 2022 gemäß Gewinn- und Verlustrechnung beträgt 30.215.757,63 EUR. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 beträgt 4.263.884.750,62 EUR.

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich mithin ein Ergebnisrückgang um 54,4 Mio. EUR. Das Vorjahr war durch eine Reihe positiver Sondereffekte geprägt, weshalb eine Fortschreibung dieses Ergebnisniveaus nicht zu erwarten war. Ergebnisbelastungen im Vorjahresvergleich ergeben sich insbesondere durch gestiegene Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen (-21,4 Mio. EUR), erhöhte Personalaufwendungen (-7,8 Mio. EUR), erhöhte sonstige Aufwendungen (-9,3 Mio. EUR) und ein verringertes Finanzergebnis (-7,6 Mio. EUR). Daneben lagen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Berichtsjahr unter denen des Vorjahres (-20,7 Mio. EUR) und es konnten im Zuge der endgültigen Clearingabrechnung 2017 im Jahr 2021 periodenfremde Erträge verzeichnet werden (-11,6 Mio. EUR). Dem stehen höhere laufende Kirchensteuererträge (+11,0 Mio. EUR), erhöhte Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen (+4,2 Mio. EUR) und gestiegene sonstige Umsatzerlöse (+6,4 Mio. EUR) gegenüber. Die in Klammern angegebenen Werte betreffen dabei jeweils den Beitrag zur Ergebnisveränderung des Jahres 2022 gegenüber 2021.

Insgesamt ist die wirtschaftliche Lage als geordnet und stabil zu betrachten. Das Erzbistum Köln ist dadurch in der Lage, seine Aufgaben zu erfüllen und notwendige strategische Veränderungsprozesse in einem angemessenen Zeithorizont umzusetzen.

Erträge 2022

Mio. EUR

2022

2021

Kirchen­steuer NRW und RP

957,5

945,5

abzgl. Kirchen­steuer­clearing

–248,0

–247,5

abzgl. Zuführung Rück­stellung Clearing

–19,7

–19,5

Ergebnis Kirchen­steuer­zerlegung

–0,7

–0,4

Summe Kirchen­steuer­erträge

689,1

678,1

Erträge aus Zuweisungen & Zu­schüssen

141,1

136,9

Sonstige Umsatz­erlöse

45,5

39,1

Sonstige Erträge

54,0

90,2

Summe Erträge

929,7

944,3

Die Erträge aus Kirchensteuern sind die wichtigste Ertragsposition des Erzbistums Köln. Sie ergeben sich aus der Bemessungsgrundlage (Einkommen- und Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und dem Steuersatz (in NRW 9 Prozent). Da der Steuersatz seit Jahrzehnten unverändert ist, resultieren Schwankungen beim Kirchensteueraufkommen allein aus Veränderungen der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage selbst entwickelt sich insbesondere durch die konjunkturabhängige Beschäftigungssituation, die demographische Entwicklung und die Bindung der Gläubigen. Anders als bei unternehmerisch tätigen Institutionen ist der Einfluss der Aktivitäten des Erzbistums auf die Ertragslage allerdings deutlich geringer.

Positive Abweichungen des tatsächlichen vom zuvor prognostizierten Kirchensteueraufkommen stellen daher eine wichtige Chance dar und können sich insbesondere dann ergeben, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen besser entwickeln als sie zum Planungszeitpunkt abzusehen waren. Aber auch unerwartete Veränderungen hinsichtlich Anzahl und Zusammensetzung der Mitgliederschaft, wie sie sich durch Schwankungen im Austrittsverhalten oder insbesondere durch Migrationseffekte ergeben können, lassen sich nur schwer prognostizieren. Da insbesondere die am Rhein gelegenen Städte Düsseldorf, Köln und Bonn innerhalb Nordrhein-Westfalens seit einigen Jahren an wirtschaftlichem Gewicht gewinnen, profitieren sie tendenziell von Migrationsbewegungen. Für das Erzbistum Köln eröffnet dies die Chance auf positive Effekte hinsichtlich der Mitgliederzahl und der Mitglieder-struktur, wenn verstärkt wirtschaftlich aktive Mitglieder zuwandern, die Kirchensteuern zahlen.

Eine weitere wichtige Chance liegt in einer Stärkung der Kirchenbindung der Mitglieder, wenn es besser gelingt, Menschen mit dem Evangelium Jesu Christi in Berührung zu bringen und sich daraus für sie positive Impulse zur Gestaltung des eigenen Lebens ergeben. Die im Zuge der Reorganisation des Erzbischöflichen Generalvikariats angestrebte Fokussierung auf Zielgruppen kirchlicher Arbeit als auch die Unterstützung des Ehrenamts ist geeignet, zu dieser Form des glaubwürdigen und wahrnehmbaren Auftretens der Kirche im Erzbistum Köln beizutragen. Die Bündelung von Kräften in der Pfarrei der Zukunft und die bereits jetzt sehr wertvolle Arbeit haupt- und ehrenamtlich Tätiger werden als weitere Bausteine gesehen, Glauben vor Ort bei den Menschen noch stärker erfahrbar zu machen und so ein für Menschen aller Generationen einladendes Profil fortzuentwickeln.

Das Erzbistum Köln verfolgt einen systematischen Ansatz für ein Risikomanagement und erstellt im Zuge dessen einen jährlichen Risikobericht. Im Kern ist darunter ein wiederkehrender Prozess der Analyse von Risikotragfähigkeit und Risikowerten zu verstehen, der darauf abzielt, bestehende Risiken zu erkennen, ihre finanziellen Auswirkungen zu erfassen und als Risikowerte zu berechnen, sowie zu prüfen, ob ausreichende finanzielle Mittel als Risikodeckungskapital zur Verfügung stehen. Es gilt wiederkehrend festzustellen, ob sich Risiken verändern, reduzieren oder vermeiden lassen, mit dem Ziel, nur in dem Umfang Risiken einzugehen wie dies für das Erzbistum Köln tragbar ist. Angestrebt wird, dass die Risikodeckung als Quotient aus Risikodeckungskapital und Risikowerten stets größer eins ist und somit eine Überdeckung der Risiken gewährleistet ist. Die systematische Ermittlung der Risikowerte erfolgt anhand der Kategorien Marktrisiken, Bewertungsrisiken und operationalen Risiken. Während sich Markt- und Bewertungsrisiken wesentlich aus Preisänderungen von Vermögenspositionen ergeben, sind die operationalen Risiken unmittelbar mit den Aktivitäten des Erzbistums Köln verknüpft.

Wesentliche Risiken sind nachfolgend absteigend nach ihrer Bedeutung für das Erzbistum Köln aufgelistet:

Mitgliederentwicklung und Kirchensteuer sowie Reputationsrisiken

Die Erträge aus Kirchensteuern stellen die wichtigste Ertragsposition des Erzbistums Köln dar. Zugleich ist damit aber auch ein wichtiger Risikofaktor gegeben. Die Gefahr negativer Abweichungen des tatsächlichen vom zuvor prognostizierten Kirchensteueraufkommen hat für das Erzbistum Köln erhebliches Gewicht, zumal das Kirchensteueraufkommen nicht unmittelbar aus kirchlichen Aktivitäten resultiert und damit nicht unmittelbar beeinflusst werden kann. Die Entwicklung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer hängt wesentlich von demographischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Einflussfaktoren ab, deren Entwicklung selbst Schwankungen unterliegt. Zudem ist festzustellen, dass kirchliche Aktivitäten und damit einhergehende Strukturen sich bei ungeplant sinkenden Kirchensteuererträgen nicht kurzfristig reduzieren lassen und sich in diesem Fall Finanzierungslücken ergeben können.

Demographische Veränderungen, Taufen, Austritte und Migration haben maßgeblichen Einfluss auf die Mitgliederzahl. Da sich in den letzten Jahren die Austrittsquoten deutlich erhöht haben und die Taufquoten gesunken sind, ist langfristig mit einem rückläufigen Kirchensteueraufkommen zu rechnen. Da solche Veränderungen regelmäßig in langen Zeiträumen ablaufen, besteht die Möglichkeit der kontinuierlichen Anpassung an diese Veränderungen. Ein Risiko stellen jedoch kurzfristige Veränderungen im Austrittsverhalten dar, die einen starken Anstieg der Mitgliederaustritte zur Folge haben. Insbesondere ein Anstieg der Austrittszahlen bei Katholiken in der Altersklasse zwischen 50 und 60 Jahren kann kurzfristig das Kirchensteueraufkommen belasten, da diese Altersklasse im Durchschnitt die höchsten Einkommen erzielt. Im Berichtsjahr hat sich die Anzahl der Mitglieder um 67.419 auf 1.738.011 verringert. Der jahresbezogene Rückgang lag aufgrund gestiegener Austritte deutlich über dem der Vorjahre.

Die unter Abschnitt 1.6 dieses Lageberichts beschriebenen gegenwärtigen Entwicklungen haben zu einem Teil zu dem erheblichen Anstieg des Niveaus an Kirchenaustritten beigetragen und bergen das Risiko auch zukünftig erhöhter Austrittszahlen. Unabhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung ergibt sich daraus eine pastorale Herausforderung von großer Tragweite. Sichere Informationen liegen dazu derzeit nicht vor, insbesondere lässt sich aufgrund der Anonymität der Steuerdaten für das Erzbistum Köln nicht feststellen, welche unmittelbaren finanziellen Auswirkungen sich aus erhöhten Austrittszahlen ergeben. Insgesamt ist dem Reputationsrisiko eine sehr hohe Bedeutung beizumessen, da es direkt auf die Mitgliederentwicklung und damit verbunden auch auf die langfristige Finanzkraft wirkt.

Neben der Mitgliederzahl und Mitgliederstruktur ist das Kirchensteueraufkommen stark von wirtschaftlichen Parametern wie z. B. der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes, der Inflation, der Beschäftigungsentwicklung und der Steuerquote abhängig. Diese Einflussfaktoren lassen sich im Planungsprozess lediglich schätzen, was aufgrund der Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge aber nur mit erheblichen Unsicherheiten möglich ist. In den letzten Jahren war die Wachstumsdynamik in Nordrhein-Westfalen häufig schwächer als insbesondere in den südlicheren Bundesländern, so dass bereits seit längerem tendenziell ein Rückgang des Anteils des Erzbistums Köln am Gesamtaufkommen der Kirchensteuer in Deutschland festzustellen ist. Sowohl ein überregionaler konjunktureller Einbruch der deutschen Wirtschaft als auch eine Fortsetzung oder Verstärkung der regionalen Wachstumsschwäche in Nordrhein-Westfalen sind demnach als gravierende Risiken für die Ertragssituation des Erzbistums Köln anzusehen.

Aufgrund der großen Zahl überregionaler Arbeitgeber mit zentralen Gehaltsabrechnungsstellen bedeutet das Kirchensteuerclearing (Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren) für das Erzbistum Köln ein besonderes Risiko, da die finale Abrechnung der Kirchenlohnsteuerverteilung eines Jahres erst mit mehrjähriger zeitlicher Differenz erfolgt.

Refinanzierung für Erzbischöfliche Schulen

Ein weiteres Risiko für die Ertragssituation des Erzbistums Köln sind die Erzbischöflichen Schulen. Deren Finanzierung als Ersatzschulen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist durch das Schulgesetz mit einer Refinanzierungsquote der anerkennungsfähigen Kosten von 94 Prozent abgesichert. Gesetzliche Änderungen, die zu einer verschlechterten Refinanzierung führen, sind generell nicht auszuschließen und stellen somit ein Risiko für das Erzbistum Köln dar. Dieses Risiko besteht nicht nur im Blick auf die Finanzierung des laufenden Mittelbedarfs zum Betrieb der Erzbischöflichen Schulen, sondern auch hinsichtlich der übernommenen Altersversorgungsverpflichtungen für beamtenähnlich beschäftigte Lehrkräfte.

Mittelbare Pensionsverpflichtungen / KZVK

Auf der Aufwandsseite stellen mittelbare Pensionsverpflichtungen des Erzbistums Köln ein Risiko dar. Die Mitarbeiter des Erzbistums Köln haben einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung). Die Durchführung der Zusatzversorgung erfolgt für die Mitarbeitenden des Erzbistums Köln über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK), sodass für diese Mitarbeitenden daher ein mittelbarer Anspruch gegen das Erzbistum Köln besteht. Die KZVK hat in ihrem Jahresabschluss 2021 einen Jahresfehlbetrag von 12,9 Mio. EUR ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um rund 1.036,2 Mio. EUR verschlechtert. Im Vorjahr war das Jahresergebnis durch den Barwert der befristet zu erhebenden Angleichungsbeiträge positiv beeinflusst worden. Mittels dieser Angleichungsbeiträge sollen die Kapitaldeckungsgrade verschiedener Abrechnungsverbände angeglichen werden. Die KZVK weist bilanziell weiterhin einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 6.491,9 Mio. EUR aus, der sich gegenüber dem Vorjahr um 17,7 Mio. EUR vergrößert hat.  Das Erzbistum Köln geht davon aus, dass die von der KZVK in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen geeignet sind, um auch in Zukunft allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Einer Einstandspflicht des Erzbistums Köln kommt daher nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit zu.

Zuschüsse

Weitere Risiken ergeben sich aus Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen an die Kirchengemeinden und die übrigen territorialen pastoralen Strukturen im Erzbistum Köln, die ihre Aktivitäten zu einem hohen Teil über Zuweisungen des Erzbistums Köln finanzieren. Insbesondere aus der Trägerschaft von Kindertagesstätten ergeben sich finanzielle Risiken, da seitens des Landes Nordrhein-Westfalen eine pauschale Finanzierung pro Kind auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes erfolgt. Soweit die jährliche Anpassung der vom Land gezahlten Kindpauschalen nicht ausreicht umsteigende Kosten zu decken, erhöht sich der Trägeranteil am Gesamtaufwand der Kindertagesstätte. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches seit dem 1. August 2008 die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen regelt, in 2019 novelliert. Mit den ab 1. August 2020 geltenden Neuregelungen hat sich eine Verbesserung der Finanzierung für die kirchengemeindlichen Träger von Kindertages-einrichtungen ergeben. Eine dauerhafte Finanzierung steigender Kosten ist aber weiterhin nicht gesichert. Es besteht auch zukünftig das Risiko, dass Fehlbeträge aus dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen von den Kirchengemeinden als Trägern nicht finanziert werden können und daraus dem Erzbistum Köln ein höherer Aufwand aus Zuweisungen und Zuschüssen erwächst.

Kapitalmarkt / Unmittelbare Pensions- und Beihilfeverpflichtungen

Die unmittelbaren Pensions- und Beihilfezusagen stellen langfristige Verbindlichkeiten für das Erzbistums Köln dar. Auf Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen durch einen unabhängigen Aktuar sind dafür Rückstellungen gebildet worden. Damit hat das Erzbistum Köln die handelsrechtlich vorgeschriebene Vorsorge sichergestellt. Unvorhersehbare Veränderungen bei den Berechnungsparametern wie außergewöhnliche Krankheitskostenentwicklungen, ein Anstieg der Morbidität oder längere Lebenserwartung können aber zu höheren Kosten führen und stellen damit ein Risiko dar.

Die Verpflichtungen aus unmittelbaren Pensions- und Beihilfezusagen werden abgezinst. Es besteht daher das Risiko, dass keine ausreichenden Kapitalerträge erzielt werden können, um die kalkulierten Beträge zur Deckung der Verpflichtungen zu erzielen. In diesem Fall müssten die Zinserwartungen auf das zurückgestellte bzw. zurückgelegte Kapital weiter gesenkt werden und eine zusätzliche Dotierung der Rückstellungen und Rücklagen aus Kirchensteuermitteln erfolgen. Gleichwohl hat das Erzbistum Köln zusätzlich zu den handelsrechtlich bewerteten (Teilwert-) Rückstellungen Versorgungsrücklagen in Höhe der Bewertungsdifferenz bis zu dem versicherungsmathematischen Barwert unter Zugrundelegung eines Rechnungszinses von 2,00 Prozent p. a. gebildet und damit maßgeblich zusätzliche Risikovorsorge getroffen.

Die BIP-gewichtete Rendite zehnjähriger Staatsanleihen der Euro-Länder verzeichnete in 2022 nach Angaben der europäischen Zentralbank einen starken Anstieg und lag am 31. Dezember 2022 bei 3,0 Prozent. Dies bedeutet einen Anstieg um 273 Basispunkte. Damit bewegt sich die Rendite zehnjähriger Staatsanleihen der Euro-Länder in etwa wieder auf dem Niveau von Anfang 2014, sodass die mehrjährige Phase einer Niedrigzins-Situation zunächst beendet worden ist. Mit dem sehr schnellen Zinsanstieg hat sich die Kapitalmarktsituation grundlegend verändert, wenngleich abzuwarten bleibt, ob eine Rückkehr zu dauerhaft höheren Zinsen erfolgt ist.

Der Zinsanstieg hat zu starken Kursverlusten bei bestehenden festverzinslichen Wertpapiere geführt. Auch die Kredit- und Aktienmärkte hatten im vergangenen Jahr rückläufige Kurswerte zu verzeichnen. Zwar hat in verschiedenen Marktsegment in den ersten Monaten des aktuellen Jahres eine Gegenbewegung eingesetzt, dennoch ist die Kapitalmarktsituation weiterhin sehr angespannt und wird im Rahmen des Systems der Risikosteuerung engmaschig überwacht. Im bisher nicht eingetretenen Bedarfsfall werden regelbasiert adäquate Maßnahmen ergriffen.

Einzelrisiko Verpflichtungen wegen sexuellem Missbrauch

Das Erzbistum Köln hat im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 finanzielle Vorsorge für Leistungen an Betroffene zur Anerkennung des erlittenen Leids getroffen. Dabei wurden Rückstellungen von 5 Mio. EUR für Fälle aus dem Erzbistum Köln und von 1 Mio. EUR zur Unterstützung von Ordensgemeinschaften gebildet. Von der Rückstellung für Fälle aus dem Erzbistum Köln wurden bis zum 31. Dezember 2022 2,75 Mio. EUR verbraucht. Zum Bilanzstichtag wurde die Rückstellung aufgrund des gegebenen Kenntnisstands mit 2,25 Mio. EUR fortgeführt. Die Rückstellung zur Unterstützung von Ordensgemeinschaften wurde bisher lediglich geringfügig in Anspruch genommen.

Im Jahr 2022 hat ein Betroffener sexuellen Missbrauchs eine Klage wegen Amtshaftung gegen das Erzbistum Köln beim Landgericht Köln eingereicht hat. Der Erzbischof hat nach Zustimmung von Vermögensrat und Konsultorenkollegium entschieden, in diesem Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und so eine gerichtliche Verhandlung zu ermöglichen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 war ein Ausgang des Verfahrens noch nicht absehbar.

Das für das Erzbistum Köln bestehende Risiko ist insoweit der Höhe nach derzeit nicht präzise bewertbar. Gleichwohl wird auf die verbindliche Zusage des Erzbistums verwiesen, allen Verpflichtungen nachzukommen und diese nicht aus laufenden Kirchensteuererträgen, sondern erforderlichenfalls durch Veräußerung von Vermögen zu finanzieren.

Einzelrisiko Ukraine-Krieg

Durch den seit dem 24. Februar 2022 andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine haben sich bereits Auswirkungen auf Fragen der Energiebeschaffung und deren Preise, eine deutlich gestiegene Inflation sowie ein Zinsanstieg ergeben. Diese Entwicklungen haben auch Kursrückgänge an den Aktien- und Rentenmärkten bewirkt. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht hinreichend konkret absehbar, sodass weiterhin von einem nicht unerheblichen Risiko in den genannten Bereichen ausgegangen werden muss.

Einzelrisiko Corona-Virus

Die rasante Ausbreitung des SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) seit dem Jahr 2020 in mehreren Wellen hat das Erzbistum Köln vor erhebliche Herausforderungen gestellt und bedeutet weiterhin ein gewisses Risiko für das Erzbistum Köln. Zwischenzeitlich sind sämtliche Schutzvorkehrungen aufgehoben, sodass sich derzeit keine Einschränkungen bzw. Mehrbelastungen ergeben. Als Risiko wäre insbesondere eine wieder ansteigende Infektionsdynamik mit daraus möglicherweise verbundenen Restriktionen zu sehen.

Allgemeiner Ausblick

Die Kirchensteuererträge bilden die wesentliche Basis für die Durchführung kirchlicher Aktivitäten. Geplante Aufwendungen werden zu einem hohen Anteil durch die Kirchensteuererträge finanziert, sodass der Vorausberechnung der Kirchensteuerentwicklung eine große Bedeutung zukommt. Diese berücksichtigt ökonomische, demographische und politische Faktoren, die erfahrungsgemäß einen hohen Einfluss auf die Kirchensteuerentwicklung haben.

Die Analyse der Kirchensteuerentwicklung der letzten 20 Jahre zeigt, dass die Veränderung von Mitgliederzahlen, Preisen, Bruttoinlandsprodukt, Erwerbstätigkeit und Steuerquote als wesentliche Faktoren die Entwicklung der Kirchensteuer beeinflussen. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie hatten sich einige dieser Einflussfaktoren im Jahr 2020 sehr ungünstig entwickelt, sodass erstmals seit zehn Jahren ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens eingetreten war.

Aufgrund der gegebenen geopolitischen Risiken, insbesondere durch den fortdauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine, ist im Jahr 2023 nicht mit einer durchgreifenden Erholung zu rechnen. Zudem wird die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens weiterhin durch den Rückgang der Katholikenzahl im Erzbistum Köln belastet. Der Rückgang der Katholikenzahl resultiert aus demographischen Ursachen und Kirchenaustritten, wobei im Blick auf die aktuelle Situation im Erzbistum Köln weiterhin von einem deutlich erhöhten Niveau an Kirchenaustritten auszugehen ist.

Das Brutto-Inlandsprodukt in Deutschland stieg im Jahr 2022 preisbereinigt um 1,8 Prozent. Die Dynamik der in 2021 einsetzenden wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie hat sich somit im vergangenen Jahr wieder abgeschwächt. Für das Jahr 2023 rechnen die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem aktuellen Frühjahrsgutachten mit einer Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 0,3 Prozent. Diese verhaltene Aussicht für die deutsche Wirtschaft schlägt sich auch im Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für 2023 nieder. Dieser sieht einen Rückgang des Brutto-Kirchensteueraufkommens um 0,7 Prozent auf 941,8 Mio. EUR vor. Der Wirtschaftsplan sieht einen Rückgang der laufenden Aufwendungen um 0,3 Prozent gegenüber der Planung 2022 vor, wobei aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen das Risiko besteht, dass sich tatsächlich vom Wirtschaftsplan abweichende Aufwandssteigerungen ergeben.

Die für 2023 geplanten Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen liegen mit 384,5 Mio. EUR rund 3,4 Prozent über dem Ist-Wert 2022 von 371,9 Mio. EUR und etwa 6,4 Prozent über dem Planansatz des Wirtschaftsplans 2022. Bei den vom Erzbistum selbst zu tragenden Personalaufwendungen liegt der Planansatz mit 370,6 Mio. EUR etwa 18,2 Mio. EUR (4,7 Prozent) unter dem Vorjahresplan-wert, was vor allem aus niedrigeren Zinsänderungsaufwendungen in der Versorgung sowie gegenläufig aus der Berücksichtigung tariflicher Anpassungen resultiert.

Die Sonstigen Aufwendungen liegen im Plan 2023 bei 155,7 Mio. EUR und damit rund 5,2 Mio. EUR unter dem Planwert des Vorjahres. Das Finanzergebnis 2023 wird mit 31,9 Mio. EUR kalkuliert und liegt um 0,7 Mio. EUR unter dem Planwert für 2022. Der Wirtschaftsplan 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 25,0 Mio. EUR.

Im Wirtschaftsjahr 2023 ist ein Investitionsvolumen von rund 53,6 Mio. EUR geplant. Dies ist eine Steigerung um ca. 10,9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahresplan.

Die Aussagen zur Prognose gründen auf der Wirtschaftsplanung für 2023 und berücksichtigen damit den Kenntnisstand des IV. Quartals 2022. Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung insbesondere infolge der weiterhin hohen Inflation aber auch der geopolitischen Risiken wie dem Fortgang des Ukraine-Krieges ist die Prognosefähigkeit erheblich eingeschränkt. Das Erzbistum Köln verfolgt eine vorsichtige Finanzpolitik, um absehbaren Trends rechtzeitig Rechnung zu tragen. Es ist darauf bedacht, jederzeit eine ausreichende Risikotragfähigkeit sicherzustellen, um beim Eintritt von Risiken angemessen reagieren zu können und bei aktuellen Entwicklungen und kurzfristigen Herausforderungen stets handlungsfähig zu bleiben. Derzeit bestehen, auch angesichts der erheblichen Herausforderungen aufgrund interner und externer Faktoren, keine Anzeichen, dass die Handlungsfähigkeit kurz- bis mittelfristig eingeschränkt sein könnte.

Wirtschaftlicher Rahmenplan 2030 und Schöpfungsverantwortung

In einer längerfristigen Projektion ist allerdings abzusehen, dass Erträge und Aufwendungen im Erzbistum Köln in den kommenden Jahren immer weiter auseinanderklaffen werden. Nach einer Modellrechnung des Erzbistums Köln könnte sich bis zum Jahr 2030 ein jährlicher Fehlbetrag in einer Größenordnung von 100 Mio. EUR ergeben, mit steigender Tendenz, soweit keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Das Erzbistum Köln hat lange Zeit von steigenden Kirchensteuererträgen profitiert, was den wirtschaftlichen Druck zu Veränderungen gemildert hat. Dieser Trend wird sich angesichts des Mitgliederrückgangs jedoch nicht so fortsetzen und auf Zukunft hin umkehren. Steigen die Aufwendungen weiter an, entsteht in den nächsten Jahren ein entsprechend schnell größer werdendes Defizit im Wirtschaftsplan.

Auch wenn nach wie vor Wirtschaftsjahre mit Jahresüberschüssen abschließen, darf daraus keine trügerische Sicherheit abgeleitet werden. Es bleibt notwendig, jetzt aktiv zu werden, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und die Gestaltungsaufgaben zur Entwicklung der Kirche von Köln angehen zu können. Dafür wurde der wirtschaftliche Rahmenplan 2030 als ein strategisches Steuerungsinstrument für den Bereich der Bistumsfinanzen entwickelt. Ziel ist es, darauf hinzuwirken, Erträge und Aufwendungen perspektivisch sicher auf einem mindestens ausgeglichenen Niveau zu halten. Der wirtschaftliche Rahmenplan ermittelt dabei zunächst das Gesamtbudget des Erzbistums für die kommenden Jahre. Dieses wird dann auf die einzelnen Funktionsbereiche heruntergebrochen, in denen sich die Kirche engagiert. Gleichzeitig zeigt er auf, in welchem Umfang alle Bereiche Anpassungsleistungen erbringen müssen, damit das Gesamtvolumen des Budgets, mit dem das Erzbistum arbeiten kann, nicht überschritten wird.

Im gleichen Zeithorizont wird das Erzbistum Köln zur Erreichung seiner Klimaschutzziele zur Bewahrung der Schöpfung erhebliche Investitionen in die langfristig benötigte bauliche Infrastruktur tätigen müssen. Diese Aktivitäten sind maßgeblich in die Überlegungen zur wirtschaftlichen Rahmenplanung einzubinden.

Zur Erreichung dieser Ziele bedarf es eines konsequenten und gemeinschaftlichen pastoralen, ökologischen und ökonomischen Vorgehens.

Die kirchlichen Aufgaben des Erzbistums Köln spiegeln sich in einer breiten Palette von Aktivitäten, die weit in die Gesellschaft hineinwirken. Dabei wird die Erfüllung dieser Aufgaben vor allem durch die Motivation und das Engagement von Menschen gewährleistet, die in vielen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zusammenarbeiten. Hierzu gehören unter anderem die Seelsorge, Bildung und Caritas sowie die Hilfe für Menschen in Not.

Die Finanzmittel zur Finanzierung der Arbeit des Erzbistums stammen vor allem aus Kirchensteuereinnahmen und Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen, aus Erträgen, die aus dem Finanzvermögen resultieren, sowie aus sonstigen Einnahmen des Erzbistums.

In den vorherigen Kapiteln dieses Finanzberichts wurden die Bilanz und die Ergebnisrechnung erläutert, die die Vermögens- und Ertragslage des Erzbistums im Rahmen einer Gliederung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches abbilden. Anhand dieser Darstellung ist es nur eingeschränkt möglich nachzuvollziehen, welche Finanzmittel in welchen Handlungsfeldern für die Arbeit der Kirche eingesetzt wurden.

Das Kapitel „Aufwendungen nach Funktionsbereichen“ zeigt deshalb im Folgenden unter Berücksichtigung inhaltlicher Gesichtspunkte, welche Aufwendungen in den Bereichen des Erzbistums angefallen sind und wodurch sie finanziert wurden. In den Finanzberichten der Vorjahre findet sich diese Darstellung im Kapitel „Aufwendungen nach Aufgabenbereichen“. Für die Darstellung im Finanzbericht wird nun die Gliederung verwendet, die sich auch im Wirtschaftsplan 2023 des Erzbistums Köln wiederfindet und dem neuen Zuschnitt der Funktionsbereiche entspricht. Damit wird künftig in allen Publikationen eine identische Gliederung verwendet.

Aufwendungen nach Funktionsbereichen

Für das Erzbistum Köln sind die Kirchensteuererträge nach wie vor die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle. Im Jahr 2022 wurden Erträge aus Kirchensteuern von rund 689,1 Mio. Euro erzielt, die vor allem für den Dienst am Menschen in den Bereichen Pastorale Einheiten bzw. Aufgaben, Bildung und Wissenschaft, Caritas sowie die Versorgung im Rahmen von Pensions- und Beihilferückstellungen verwendet wurden. Bei einer Mitgliederzahl von rund 1,74 Millionen hat damit jedes Mitglied im Erzbistum Köln diese Aufgabenerfüllung 2022 mit durchschnittlich 388,95 Euro unterstützt. Dadurch wurden die gesamten Aufwendungen aller Funktionsbereiche des Berichtszeitraums in Höhe von 950,7 Mio. Euro zu 72,5 Prozent von den Kirchenmitgliedern durch Kirchensteuern finanziert.

Die übrigen Aufwendungen werden vor allem durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, insbesondere für den Betrieb der Schulen, finanziert. Darüber hinaus tragen auch Erträge aus Finanzvermögen und sonstige Einnahmen zur Erfüllung der täglichen Arbeit im Erzbistum bei.

Die gesamten Aufwendungen für die Funktionsbereiche des Erzbistums lagen im Jahr 2022 bei 950,7 Mio. Euro (2021: 920,8 Mio. Euro). Die Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen stiegen um rund 6,1 Prozent, Personalaufwendungen um rund 2,1 Prozent und sonstige Aufwendungen um rund 7 Prozent. Einen Rückgang verzeichneten dagegen Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von rund 15,7 Prozent sowie Zinsen und ähnliche Aufwendungen mit rund 11,9 Prozent.

Einen Überblick über die Verwendung der anteiligen Kirchensteuer und Kapitalanlageerträge für die einzelnen Aufgaben, also ohne Berücksichtigung der aus anderen Quellen finanzierten Aufwendungen sowie der Hebegebühren und der Rücklagendotierung, bieten die Infografiken zum Aufklappen im Umschlag dieses Berichts.

Im Jahr 2023 sind die Funktionsbereiche des Erzbistums Köln im Zuge der Umsetzung des Wirtschaftlichen Rahmenplans neu strukturiert worden. Funktionsbereiche sind die inhaltlichen Felder, in denen das Erzbistum Köln tätig ist und bilden das grundlegende ökonomische Steuerungs-instrument. Im Rahmen der Neuordnung wurde teilweise auch die Zuordnung bestimmter Themen zwischen den Bereichen verändert. Bereits für den Finanzbericht 2022 wurde auf diese neue Struktur der Funktionsbereiche zurückgegriffen, für die Zahlen der Jahre 2021 und 2022 fand eine entsprechende Überleitung statt.

Die Entwicklung der Aufwendungen der einzelnen Funktionsbereiche wird im Folgenden erläutert.

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

TEUR

2022

2021

Pastorale Einheiten

207.757,2

189.196,5

Dienstleistungen für Pastorale Einheiten

57.544,0

57.055,3

Kindertagesstätten

40.851,8

41.759,9

Pastorale Aufgaben

81.890,4

81.114,1 

Bildung und Wissenschaft

207.408,2

198.418,7

Verwaltung und Gebäude

66.294,5

74.637,5

Caritas

60.085,5

58.668,1

Tagungshäuser / Jugendbildungsstätten

25.864,4

22.213,8

Überdiözesane Aufgaben

44.697,5

41.849,6

Versorgung

105.120,3

109.127,3

Kirchensteuer und Finanzanlangen

40.588,5

35.869,5

Stiftungen

12.652,3

10.887,8

Summe Aufwendungen

950.754,5

920.798,2

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Funktionsbereichen

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Funktionsbereichen 2022

Erläuterungen zu den Aufwendungen nach Funktionsbereichen

Der Funktionsbereich Pastorale Einheiten umfasst alle Zuweisungen, die unmittelbar in die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände fließen. Dazu gehören insbesondere Zuweisungen für die Bereiche Seelsorge, Instandhaltung, Bewirtschaftung sowie für Personalkosten und (Sonder-)Projekte. Damit werden auch Investitionen in den erforderlichen Strukturwandel finanziert, in dem die bisherigen Seelsorgebereiche zu größeren Pastoralen Einheiten umgewandelt werden.

Die Gesamtaufwendungen der Pastoralen Einheiten stiegen im Jahr 2022 um 9,8 Prozent auf 207,7 Mio. Euro. Dies geht vor allem auf einen Mehrbedarf an Zuweisungen und Zuschüssen in Höhe von rund 19,2 Mio. Euro zurück, die sich 2022 auf 139,2 Mio. Euro erhöhten (2021: rund 120,1 Mio. Euro). Grund dafür ist vor allem eine Zunahme der Zuschüsse für die Bauerhaltung der Kirchen auf insgesamt 31,8 Mio. Euro, gegenüber 19,7 Mio. Euro im Vorjahr. Des Weiteren verzeichneten auch die Zuweisungen in dem Bereich Neubau für Versammlungsflächen einen Anstieg auf 7,5 Mio. Euro in 2022 (2021: 2,4 Mio. Euro). Der Personalaufwand im Funktionsbereich der Pastoralen Einheiten bewegte sich 2022 mit rund 57,9 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (57,8 Mio. Euro).

Der Finanzbedarf zur Deckung der Aufwendungen lag 2022 damit bei rund 196,1 Mio. Euro (2021: 178,6 Mio. Euro). Dies entspricht einem Anstieg von 9,8 Prozent. Von den verwendeten Kirchensteuern und Kapitalerträgen 2022 in Höhe von 650,5 Mio. Euro wurden damit 30,2 Prozent für diesen Funktionsbereich eingesetzt.

Dieser Bereich umfasst alle Kosten für Aktivitäten, die mittelbar dem pastoralen Leben und der Verwaltung der Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln dienen. Dazu gehören sowohl die Zuweisungen/Investitionszuweisungen an die Gemeindeverbände auf Stadt- und Kreisebene und damit verbunden die Rendanturen als auch die Verwaltungsleitungen, die unmittelbar beim Erzbistum angesiedelt sind. Des Weiteren fallen auch die Kosten der zentralen Verwaltung, die mit den Pastoralen Einheiten schwerpunktmäßig befasst ist, in diesen Funktionsbereich wie beispielsweise die gesamte Liegenschaftsverwaltung der Kirchengemeinden bzw. ihrer Rechtsträger (Fonds).

Der Gesamtaufwand dieses Funktionsbereichs lag im Jahr 2022 bei 57,5 Mio. Euro (Vorjahr: rund 57,0 Mio. Euro). Die Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen blieben mit rund 32,8 Mio. um 0,1 Prozent unter Vorjahresniveau. Hierin sind Zuweisungen für Personalkosten von rund 27,3 Mio. Euro enthalten (2021: 26,7 Mio. Euro). Die direkten Personalaufwendungen im Bereich der Dienstleistungen für Pastorale Einheiten lagen im Berichtsjahr bei 22,6 Mio. Euro und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Darunter fallen unter anderem die Personalkosten der Verwaltungsleitungen.

Der Finanzbedarf dieses Funktionsbereichs stieg 2022 um 2,7 Prozent auf 57,1 Mio. Euro gegenüber rund 55,6 Mio. Euro in 2021.

Von den in 2022 verwendeten Kirchensteuer und Kapitalerträgen wurden 8,8 Prozent für die Dienstleistungen für Pastorale Einheiten eingesetzt.

Im Funktionsbereich der Kindertagesstätten werden die Bedarfs- und Investitionszuweisungen an die Kindertagesstätten sowie die Verwaltungskosten und Projekte in diesem Bereich dargestellt. Dazu gehören 179 pfarrliche Träger mit rund 548 Kindertagesstätten.

Die gesamten Aufwendungen für diesen Funktionsbereich gingen 2022 um 2,2 Prozent auf rund 40,9 Mio. Euro zurück (Vorjahr: rund 41,8 Mio. Euro). Auf Zuweisungen und Zuschüsse entfielen 2022 rund 39,6 Mio. Euro, davon waren 30,6 Mio. Euro Bedarfszuweisungen für die Kindertagesstätten. Die Zuweisungen für Liquiditätshilfen und Defizitausgleiche für die Kitas gingen gegenüber dem Vorjahr auf 1,1 Mio. zurück (2021: rund 3 Mio. Euro).

Der Finanzbedarf des Funktionsbereichs aus Kirchensteuermitteln lag insgesamt bei 38,1 Mio. Euro, gegenüber 34,4 Mio. Euro im Vorjahr. Somit sind im Berichtsjahr 5,8 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel und Kapitalerträge in den Bereich der Kindertagesstätten geflossen.

Der Funktionsbereich umfasst die Aufwendungen für die Jugendpastoral, die Erwachsenenpastoral und die geistliche Begleitung, Verkündigung und Dialog, die internationale katholische Seelsorge, pastorale Dienste in pastoralen Aufgaben sowie die Verwaltungskosten pastoraler Aufgaben.

Die gesamten Aufwendungen in diesem Bereich beliefen sich 2022 auf 81,9 Mio. Euro und sind nahezu identisch mit dem Jahr 2021 (81,1 Mio. Euro). Die Personalaufwendungen lagen 2022 bei 43,1 Mio. Euro (Vorjahr: 41,7 Mio. Euro). Auf Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen entfielen 34,9 Mio. Euro (Vorjahr: 35,3 Mio. Euro), wovon ein Großteil an kirchliche Einrichtungen geflossen ist.

Der Finanzbedarf aus Kirchensteuermitteln und Kapitalerträgen in diesem Bereich lag im Jahr 2022 bei 71,5 Mio. Euro (Vorjahr: 70,4 Mio. Euro). Dies entspricht 11 Prozent der verwendeten Mittel.

Dieser Funktionsbereich beinhaltet die Aufgaben Kirche und Hochschule, erzbischöfliche Schulen und schulische Religionspädagogik, Projekte und Verwaltungskosten der Schulen und Hochschulen, das Kunstmuseum Kolumba, die Priester- und Diakonenausbildung sowie Diakoneninstitut, Albertus-Magnus-Institut, Historisches Archiv, Diözesan- und Dombibliothek.

Im Bereich Kirche und Hochschule sind außerdem die Kosten für die Hochschulpastoral abgebildet. Das Erzbistum ist Träger von vier Katholischen Hochschulgemeinden (KHG) und drei Mentoraten für Studierende der Katholischen Theologie.

Weiterhin ist das Erzbistum Köln Träger von 33 Schulen verschiedener Schulformen. Dort werden von rund 1.800 Lehrerinnen und Lehrern rund 23.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Die Gesamtaufwendungen für Bildung und Wissenschaft lagen 2022 insgesamt bei 207,4 Mio. Euro (Vorjahr: 198,4 Mio. Euro). Davon entfielen rund 135 Mio. Euro auf Personalaufwendungen, die um 5,8 Prozent höher lagen als im Vorjahr.

Im Bereich der Schule beliefen sich die Aufwendungen im Jahr 2022 auf 167,1 Mio. Euro (Vorjahr: 162,4 Mio. Euro). Dies entspricht einem Zuwachs von 2,8 Prozent. Der Anstieg ist auf die höheren Personalkosten und gestiegene Kosten für Bewirtschaftung zurückzuführen.

Der Bedarf an Kirchensteuern und Kapitalerträgen lag 2022 bei 62,2 Mio. Euro (Vorjahr: 59,5 Mio. Euro). Somit sind im Berichtsjahr 9,6 Prozent der eingesetzten Finanzmittel in Bildung und Wissenschaft geflossen.

Dargestellt sind in diesem Funktionsbereich die Aufwendungen des Erzbischöflichen Generalvikariates, der zentralen Verwaltung des Erzbistums Köln. Hinzu kommen die Zuweisungen für die Hohe Domkirche zu Köln und das Metropolitankapitel sowie die Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, die das Erzbistum Köln für Bischöfe, Bischofsvikare, Offizialat und das Erzbischöfliche Haus trägt. Darüber hinaus fallen hierunter die Kosten zur Aufgabenerfüllung und Instandhaltung der genutzten Gebäude sowie die Kosten für die Kirchen in Trägerschaft des Erzbistums.

Die Gesamtaufwendungen in diesem Funktionsbereich gingen 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 11,2 Prozent auf 66,2 Mio. Euro (2021: 74,5 Mio. Euro) zurück. Auf Personalaufwendungen entfielen 26,8 Mio. Euro gegenüber 27,7 Mio. Euro in 2021.

In diesem Bereich erwirtschaftete eigene Erträge in Höhe von 15,3 Mio. Euro (Vorjahr: 18,3 Mio. Euro) resultierten vor allem aus Miet- und Pachtverträgen.

Aus den in 2022 verwendeten Kirchensteuermitteln und Kapitalerträgen wurden 7,8 Prozent und damit 50,9 Mio. Euro für diese Aufgaben verwendet (Vorjahr: 57,7 Mio. Euro).

Das Leistungsspektrum der Caritas im Erzbistum Köln reicht von unterschiedlichen Beratungsdiensten über das Angebot von Betreuungs- und Versorgungsformen in der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Jugendhilfe bis hin zu Kindergärten und Krankenhäusern. Im Erzbistum Köln gibt es 13 Caritas- und 25 Fachverbände, die kirchliche Mittel durch vom Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. (DiCV) weitergeleitete Pauschalzuschüsse erhalten. Für die 20 Erziehungs- und 16 esperanza-Beratungsstellen übernimmt der DiCV die Funktion einer mittel- und personalbewirtschaftenden Stelle. Die kirchlichen Mittel für die Caritaspflegestationen werden zur Stärkung des katholischen Angebotes ambulanter Pflege in den Gemeinden des Erzbistums in enger Verbindung mit den pastoralen Strukturen eingesetzt. Die Zuschüsse für die Migrationsdienste dienen dem laufenden Bedarf der Fachdienste für Integration und Migration und der interkulturellen Zentren.

Die Gesamtaufwendungen für die Caritas beliefen sich 2022 auf 60,1 Mio. Euro (Vorjahr: 58,7 Mio. Euro).

Das Erzbistum Köln hat die Caritas im Jahr 2022 mit 57,9 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln und Kapitalerträgen unterstützt. Dies entspricht 8,9 Prozent der verwendeten Finanzmittel. Dabei erhielt die Caritas auch die einmaligen zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen, die durch die einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale entstanden.

In diesem Funktionsbereich sind die vier Tagungshäuser des Erzbistums Köln (Maternushaus, Katholisch-Soziales Institut, Kardinal Schulte Haus, Haus Marienhof) und die Jugendbildungsstätten (Haus Altenberg, Haus Venusberg und die Bildungsstätte Steinbachtalsperre) abgebildet.

Die gesamten Aufwendungen in diesem Bereich beliefen sich 2022 auf 25,8 Mio. Euro (Vorjahr: 22,2 Mio. Euro). Der Anstieg von 16,5 Prozent resultierte aus höheren Personalaufwendungen für den Betrieb der Tagungshäuser und Jugendbildungsstätten, die von 8,0 Mio. Euro in 2021 auf 9,6 Mio. Euro in 2022 stiegen. Grund dafür ist eine gegenüber dem Vorjahr geringere Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld.

Auch die sonstigen Aufwendungen, die durch den Restaurantbetrieb der Tagungshäuser verursacht wurden, erhöhten sich im Berichtsjahr und lagen damit bei 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro).

Die von den Tagungshäusern und Jugendbildungsstätten erwirtschafteten Erträge lagen 2022 bei 17,0 Mio. Euro und sind damit gegenüber dem Vorjahr (2021: 10,6 Mio. Euro) deutlich gestiegen. Zurückzuführen ist dies auf eine im Vergleich zu 2021 höhere Auslastung bei der Belegung sowie auf ein erweitertes Angebot im Bereich der Fortbildungsveranstaltungen. Insbesondere das erste Quartal 2022 war in der Hotel-, Gastronomie- und Veranstaltungs-branche allerdings noch von der Corona-Pandemie geprägt.

Insgesamt wurden für den Bereich der Tagungshäuser und Jugendbildungsstätten im Berichtsjahr 8,8 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln und Kapitalerträgen eingesetzt, dies entspricht 1,3 Prozent der verwendeten Finanzmittel.

Zu den überdiözesanen Aufgaben gehören die Mission und die Entwicklungshilfe sowie gemeinsame Aufgaben der Bistümer. Traditionell engagiert sich das Erzbistum Köln personell und wirtschaftlich in besonderer Weise für die Weltkirche und die Weltmission. Dabei werden jährlich zahlreiche Projekte in aller Welt unterstützt und Katastrophenhilfe geleistet. Hinzu kommt die über den Haushalt der Bischofskonferenz finanzierte Arbeit der kirchlichen Hilfswerke. Zu den Zuschüssen an die Mission kommen Mittel für die Katastrophenhilfe und Zuschüsse für die ausländische Flüchtlingshilfe.

Der Gesamtaufwand für überdiözesane Aufgaben lag 2022 mit 44,7 Mio. Euro rund 6,8 Prozent über dem Vorjahreswert von 41,8 Mio. Euro. Davon entfielen 25,7 Mio. Euro auf Missionen und Entwicklungshilfe, rund 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr (2021: 23,5 Mio. Euro). Die Aufwendungen für die gemeinsamen Aufgaben der Bistümer lagen 2022 bei 19,0 Mio. Euro (Vorjahr: 18,4 Mio. Euro).

So beteiligt sich das Erzbistum Köln auch an der Finanzierung zahlreicher überdiözesaner Aufgaben auf Bundes- und Landesebene. Dazu gehören unter anderem die weltkirchliche Förderung, kirchliche Medien und katholische Fakultäten. Zur Finanzierung dieser Aktivitäten trug das Erzbistum Köln 2022 über eine Umlage auf alle Diözesen in Deutschland mit einem Anteil von etwa 10 Prozent bei. Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung und als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurde durch den Verband der Diözesen Deutschlands bereits für das Jahr 2021 beschlossen, diese Umlage zu reduzieren und einen Teil der Kosten aus Rücklagen zu finanzieren. Für 2022 wurde die Rücklagenfinanzierung allerdings sukzessive verringert, wodurch sich der Aufwand für das Erzbistum Köln von 18,4 Mio. Euro auf rund 19,0 Mio. Euro erhöht hat. Der Anteil der Umlage beläuft sich 2022 auf 9,6 Prozent.

Dem gemeinsamen Haushalt der nordrhein-westfälischen Bistümer sind unter anderem das Katholische Büro in Düsseldorf und das Institut für Lehrerfortbildung zugeordnet sowie 2022 noch die Katholische Fachhochschule. Das Erzbistum Köln trägt mit einem Anteil von rund 33 Prozent des Verteilungsschlüssels zur Finanzierung der Katholischen Fachhochschule bei.

Insgesamt wurden für den Bereich Überdiözesane Aufgaben 39,5 Mio. Euro (Vorjahr: 37,6 Mio. Euro) und damit 6,1 Prozent der eingesetzten Kirchensteuer und Kapital-erträge verwendet.

Im Funktionsbereich Versorgung wird die Auflösung, Inanspruchnahme und Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beihilferückstellung des Erzbistums Köln abgebildet. Die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds fließen direkt in die Budgetrechnung für die Altersvorsorge ein.

Im Berichtsjahr ging der Gesamtaufwand für die Altersversorgung um rund 4,0 Mio. Euro auf 105,1 Mio. Euro gegenüber 2021 mit 109,1 Mio. Euro zurück. Im Jahr 2022 wird die Rückstellung für Pensionen mit einem Zinssatz von 1,78 Prozent bewertet, dies entspricht einer Absenkung von 0,09 Basispunkten und führt zu einer Erhöhung der Rückstellung um 9,3 Mio. Euro (–31,0 Mio. Euro gegenüber 2021). Neuzugänge und weitere Sonderfaktoren führen des Weiteren zu einer sonstigen Zuführung zu der Pensionsrückstellung in Höhe von 61,6 Mio. Euro (+19,8 Mio. Euro gegenüber 2021).

Gleichzeitig wird im Berichtsjahr die Rückstellung für Beihilfen als Teilwert mit einem Zinssatz von 1,44 Prozent bewertet, was einer Erhöhung von 0,09 Basispunkten entspricht und eine Auflösung der Rückstellung in Höhe von 3,9 Mio. Euro zur Folge hat (–13,9 Mio. Euro gegenüber 2021). Aufgrund von Neuzugängen und weiteren Sonder-faktoren wie die Veränderung der Kopfschadenstatistiken ergeben sich darüber hinaus sonstige Zuführungen zu der Beihilferückstellung in Höhe von insgesamt 28,6 Mio. Euro (+25,1 Mio. Euro gegenüber 2021).

Ausscheiden oder Tod von Versorgungsempfängern führt zur Auflösung von Rückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2022 betrug die entsprechende Auflösung 16,1 Mio. Euro und lag damit rund 6,0 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Gleichzeitig reduziert sich der Aufzinsungsaufwand durch die Absenkung des BilMoG-Zinssatzes um rund 2,3 Mio. Euro auf insgesamt 16,4 Mio. Euro.

Des Weiteren werden im Bereich der Altersversorgung die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds dargestellt, die mit 20,2 Mio. Euro rund 3,7 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert liegen.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2022 rund 68,4 Mio. Euro der zur Verfügung stehenden Kirchensteuermittel/Kapitalerträge für die Altersversorgung eingesetzt (Vorjahr: 62,5 Mio. Euro), dies entspricht 10,5 Prozent der eingesetzten Finanzmittel.

Die Gebühren für die Dienste der Finanzverwaltung steigen mit höheren Kirchensteuererträgen. Für die Erhebung der Kirchensteuer haben die Finanzämter im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen unverändert eine Gebühr von 3 Prozent der Steuereinnahmen erhalten. Außerdem wurde ein Anteil für die Aufgaben des Militärbischofs, für Rückzahlungen aus der Kirchensteuer und für andere Verpflichtungen abgeführt. Insgesamt betrugen die Aufwendungen für diesen Bereich rund 40 Mio. Euro (Vorjahr: 35,1 Mio. Euro).

Bei den Aufwendungen für die Sondervermögen handelt es sich um die Zuschüsse zu Stiftungszwecken sowie weitere Aufwendungen der vom Erzbistum verwalteten unselbstständigen Stiftungen, die ausschließlich aus den Erträgen der Sondervermögen finanziert werden. Rund 12,6 Mio. Euro sind 2022 direkt den Stiftungszwecken zugeflossen. Im Bereich Sondervermögen werden keine Kirchensteuermittel eingesetzt.

Das Erzbistum Köln hat 2022 Investitionen in Höhe von insgesamt rund 37,4 Mio. Euro getätigt. Zu den umfangreichen Projekten gehörten folgende Baumaßnahmen:

  • Bauprojekte an Schulen:
    • Bau eines neuen Schulgebäudes auf dem Bildungscampus Köln mit 10,3 Mio. Euro
    • Neukonzeptionierung der Gesamtschule in Bad Honnef mit 5,4 Mio. Euro
    • Neubau Turnhalle für die Elisabeth-von-Thüringen-Realschule Brühl mit 2,6 Mio. Euro
    • energetische Sanierung des Daches der Liebfrauenschule in Ratingen mit 1,6 Mio. Euro
  • Weitere Bauprojekte:
    • Bautätigkeiten der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH für treuhänderisch verwaltetes Vermögen (7,7 Mio. Euro)
    • Neu- und Umbau des Wilhelm-Böhler-Hauses Bonn (2,6 Mio. Euro)
Investitionen des Erzbistums im Jahr 2022
Gorden Sobbeck, Ökonom des Erzbistums Köln

Einführung des Ökonomen: Verlässlichkeit in Zeiten des Umbruchs

 

Die in diesem Bericht dargestellten Entwicklungen des Jahres 2022 fügen sich ein in die langfristige Veränderung der wirtschaftlichen Situation des Erzbistums Köln. Das Wirtschaftsjahr war geprägt durch massive Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dabei wirkt sich insbesondere die stark gestiegene Inflation spürbar aus. Zwar wurden die Aufgaben und Aktivitäten des Erzbistums dadurch nicht unmittelbar beeinträchtigt, doch die reale Finanzkraft sinkt.

Gleichwohl zeigt der Jahresabschluss 2022 wieder einen Überschuss. Mit rund 30 Mio. Euro liegt er allerdings deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Diese Entwicklung haben wir erwartet, weil im Jahr 2021 Sondereffekte das Ergebnis erheblich positiv beeinflussten.

Die Kirchensteuererträge – wichtigste Ertragsquelle für die Arbeit der Kirche im Erzbistum – stiegen 2022 lediglich um 1,6 Prozent. Angesichts der hohen Inflation bzw. der zu erwartenden Steigerungen der Personalaufwendungen infolge der Inflation im Jahr 2022 führt dies zu einem realen Verlust an finanzieller Leistungsfähigkeit. Diese Entwicklung wird auch die kommenden Jahre prägen, insbesondere da weiterhin zu erwartende hohe Austrittszahlen sich negativ auf die Mitgliederentwicklung und damit, neben allen pastoralen Implikationen, auch auf die Erträge auswirken werden. Ein Rückgang der Mitgliederzahlen und der Finanzkraft führt jedoch nicht zu einer Reduzierung des Bedarfs in der Seelsorge, Bildung und Caritas. Umso mehr gilt dies in krisenhaften Zeiten, wie wir sie gerade erleben.

Insgesamt stehen wir vor großen Herausforderungen und Anstrengungen, die notwendig sind, um die Zukunft der Kirche von Köln aktiv zu gestalten. So gilt es beispielsweise, eine angepasste Strategie für den umfangreichen Gebäudebestand zu entwickeln, die pastorale, finanzielle und bauliche Rahmenbedingungen berücksichtigt und zugleich unsere ambitionierten Ziele im Bereich der Schöpfungsverantwortung auf dem Weg zu einem klimaneutralen Erzbistum unterstützt.

Das Erzbistum Köln reagiert auf die sich verändernden finanziellen Parameter, die Entwicklungen im Personalbereich und die Erwartungen der Menschen in den Kirchengemeinden sowie den kategorialen Bereichen durch zahlreiche Initiativen, neue Strukturen sowie einen langfristigen wirtschaftlichen Rahmenplan. Dieser berücksichtigt eine auf Basis einer Projektion ermittelte Finanzierungslücke, die entstünde, wenn nicht gegengesteuert würde.

In der strukturellen Entwicklung sind umfangreiche Veränderungen angestoßen. So arbeitet das Erzbistum intensiv an der Entwicklung neuer Pastoraler Einheiten in der Fläche. Die Reorganisation des Erzbischöflichen Generalvikariats wurde bereits umgesetzt und soll diese Veränderungsprozesse wirksam unterstützen.

Die Funktionsbereiche, über die wir die inhaltlichen Schwerpunkte der Wirtschaftsplanung abbilden, haben wir neu strukturiert. In den kommenden Jahren wird für jeden Funktionsbereich ein Konzept für sein Leistungsspektrum entwickelt, das eine Anpassung an das verfügbare Budget ermöglicht und dennoch eine bestmögliche Aufgabenerfüllung ermöglichen soll. Im Ergebnis wird die Summe der Planungen für die einzelnen Funktionsbereiche der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erzbistums entsprechen müssen.

Der finanzielle Umbruch, in dem sich das Erzbistum befindet, hat sich aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung beschleunigt. Insofern sehe ich uns mit den bereits angestoßenen Anpassungen und der hohen Transparenz der finanziellen Entwicklung auf einem guten gemeinsamen Weg, um die kommenden Herausforderungen in der Pastoral, zur Bewahrung der Schöpfung und für solide Bistumsfinanzen zu meistern.

Gordon Sobbeck
Ökonom des Erzbistums Köln

Gorden Sobbeck

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