Dies ist der Briefkopf eines Einkommensteuerbescheides, wie sie diesen von Ihrem Finanzamt zugeschickt bekommen.
Bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid
Was ist das eigentlich?

In diesem Fall hat das Finanzamt den Steuerbescheid am 10. Dezember 2024 erlassen und zur Post gegeben.
Damit gilt dieser Bescheid eigentlich als am 14. Dezember 2024 ordnungsgemäß zugestellt, ganz egal wie lang die Post tatsächlich für die Zustellung benötigt. Da der 14. Dezember 2024 ein Samstag war, verschiebt sich das Datum der Zugangsvermutung auf den nächsten Werktag: was bedeutet - Montag, 16. Dezember 2024.
Mit dem 16. Dezember 2024 beginnt dann auch die Rechtsbehelfsfrist, innerhalb derer Sie Einspruch gegen diesen Einkommensteuerbescheid bei Ihrem Finanzamt einlegen können. Der Einspruch gegen die rk Kirchensteuer hingegen muss zwingend gegenüber dem Erzbischöflichen Generalvikariat erklärt werden. Dies ist auch eindeutig der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung, die zu jedem Steuerbescheid gehört, zu entnehmen. Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat. Damit endet diese in unserem Beispiel am 15. Januar 2025.
Ab dem 16. Januar 2025 ist der Bescheid folglich bestandskräftig. Ein Einspruch dagegen ist dann nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie: Wir bearbeiten Anträge auf Teilerlass oder Kappung grundsätzlich erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Bitte sehen Sie davon ab, vorher wegen Ihres Antrages nachzufragen, da er bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bearbeitet worden ist!