Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat prüft und berät den vom Ökonomen des Erzbistums aufgestellten Wirtschaftsplan und beschließt über dessen Annahme. Damit legt das Gremium die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Aufgabenbereiche des Erzbistums fest – von Seelsorge und Caritas bis hin zu Bildung und Bauprojekten.
Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist das zentrale Gremium für alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen im Erzbistum Köln. Seine Mitglieder übernehmen eine verantwortungsvolle und bedeutende Aufgabe: Durch ihre fachliche und persönliche Kompetenz wirken sie mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht, transparent, verantwortungsvoll und im Sinne der kirchlichen Sendung zu verwenden.
Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen dürfen. Es sind engagierte Christen, die die Situation der Kirche vor Ort kennen, die Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz aus unterschiedlichen Bereichen mitbringen. Mit einem unverstellten Blick beraten und entscheiden sie über finanzielle Fragen des Erzbistums und wirken an der Steuerung dieser großen Organisation mit. Im November 2026 steht die Wahl für die Amtsperiode 2027-2032 an.





