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Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist das zentrale Gremium für alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen im Erzbistum Köln. Seine Mitglieder übernehmen eine verantwortungsvolle und bedeutende Aufgabe: Durch ihre fachliche und persönliche Kompetenz wirken sie mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht, transparent, verantwortungsvoll und im Sinne der kirchlichen Sendung zu verwenden.

Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören überwiegend gewählte Mitglieder an, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen dürfen. Es sind engagierte Christen, die die Situation der Kirche vor Ort kennen, die Lebenserfahrung und berufliche Kompetenz aus unterschiedlichen Bereichen mitbringen. Mit einem unverstellten Blick beraten und entscheiden sie über finanzielle Fragen des Erzbistums und wirken an der Steuerung dieser großen Organisation mit. Im November 2026 steht die Wahl für die Amtsperiode 2027-2032 an.

Aufgaben

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat prüft und berät den vom Ökonomen des Erzbistums aufgestellten Wirtschaftsplan und beschließt über dessen Annahme. Damit legt das Gremium die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Aufgabenbereiche des Erzbistums fest – von Seelsorge und Caritas bis hin zu Bildung und Bauprojekten.

Nach Abschluss des Haushaltsjahres prüft und stellt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat den Jahresabschluss fest. Er kontrolliert, ob die Mittel sachgerecht und entsprechend den Beschlüssen verwendet wurden.

Nach Prüfung des Jahresabschlusses entscheidet der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat über die Entlastung des Ökonomen und bestätigt damit die ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat legt jährlich den Kirchensteuer-Hebesatz fest und entscheidet damit maßgeblich über die Einnahmen des Erzbistums.

In besonderen Fällen entscheidet der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat über Anträge von Kirchenmitgliedern auf Erlass oder Stundung der Kirchensteuer und sorgt so für soziale Ausgewogenheit.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat wählt den unabhängigen Abschlussprüfer und legt die Schwerpunkte der Prüfung fest, um eine umfassende Kontrolle und Transparenz zu gewährleisten.

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat berät und begleitet die Verwaltung des kirchlichen Vermögens und wirkt bei wichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen mit.

Zusammensetzung

Grafik_KiWi

Dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat gehören bis zu 27 Gläubige der Erzdiözese Köln an. Diese setzen sich zusammen aus 21 durch die Kirchenvorstände im Erzbistum Köln gewählte Mitglieder, 2 durch den Priesterrat gewählte kanonische Pfarrer sowie bis zu 4 vom Erzbischof ernannte Mitglieder an.

Die durch die Kirchenvorstände gewählten Mitglieder müssen selbst nicht einem Kirchenvorstand angehören. Vorausgesetzt wird, dass sie ihren Wohnsitz im Erzbistum Köln haben, katholisch und mindestens 21 Jahre alt sind. Die Mitglieder müssen Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität aufweisen, aber auch über Erfahrung in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht verfügen. Die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrats übernehmen die Funktion ehrenamtlich und stehen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche. Die Amtszeit des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates beträgt fünf Jahre. Wiederberufungen und Wiederwahl sind zulässig.

Der Erzbischof ist Vorsitzender des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates, jedoch ohne Stimmrecht. Auch der Generalvikar und der Ökonom des Erzbistums nehmen mit beratender Stimme aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil. Weitere Personen können vom Erzbischof als Sachverständige zu den Sitzungen des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates hinzugezogen werden.

Sitzungen & Ausschüsse

Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat tagt in der Regel zweimal pro Jahr. Die Sitzungen finden jeweils samstags statt. Zusätzlich können zu wichtigen Fragestellungen von bistumsweiter Bedeutung, die auch die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bistums betreffen, Sondersitzungen einberufen werden. Der Kirchensteuerrat bildet aus seiner Mitte drei ständige Ausschüsse.

Der Wirtschaftsplanausschuss berät den von der Verwaltung erstellten Wirtschaftsplan im Vorfeld der Dezember-Sitzung des Kirchensteuerrates. Dabei prüft er, ob der Wirtschaftsplan im Einklang mit den finanziellen Rahmendaten steht, die sich als Konsequenz aus dem Kirchensteuer-Hebesatz ergeben, und ob der Wirtschaftsplan den inhaltlichen Vorgaben des Erzbischofs entspricht. Der Ausschuss berichtet dem Plenum und gibt eine Empfehlung zur Aufstellung des Wirtschaftsplans. Weitere Aufgaben nimmt er bei Wirtschaftsplanabweichungen gemäß den vorgegebenen Verfahrensregelungen wahr. Der Wirtschaftsplanausschuss besteht aus 14 Mitgliedern, darunter ein leitender Pfarrer. Der Vorsitzende des Ausschusses wird vom Plenum gewählt. Der Ökonom und der Generalvikar nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Dem Prüfungsausschuss erstattet der bestellte Abschlussprüfer Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Leiter der Rechnungskammer (interne Revision) berichtet dem Ausschuss über die erfolgten internen Prüfungen. Der Prüfungsausschuss besteht aus 8 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird vom Plenum gewählt. Der Ökonom und der Generalvikar nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Der Erlassausschuss berät und entscheidet über Anträge auf Erlass oder Stundung von Kirchensteuern. Der Erlassausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Erlassausschusses ist der Finanzdirektor in seiner Funktion als Ökonom des Erzbistums.

Bereich Planung, Controlling, Steuern

Ansprechpartner

Bereich Planung, Controlling, Steuern

Dr. Martin Günnewig

Marzellenstraße 32
50668 Köln