Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte können bis spätestens drei Monate vor der Wahl Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Wahlbezirk in Textform per E-Mail beim Erzbischöflichen Generalvikariat vorschlagen. Die Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
- Name, Alter, Beruf und Anschrift der vorgeschlagenen Person,
- Schriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person,
- Beschluss des vorschlagenden Gremiums (Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat), aus dem hervorgeht, dass das Gremium die Kandidatur unterstützt.
Die Aufstellung der Kandidierenden erfolgt separat für jeden der fünf Wahlbezirke des Erzbistums. Kandidierende können nur im Wahlbezirk ihres Hauptwohnsitzes aufgestellt werden. In jedem Wahlbezirk sollen sowohl Frauen als auch Männer als Kandidierende aufgestellt werden. Gehen für einen Wahlbezirk weniger Vorschläge als zu wählende Mitglieder ein, nominieren die zuständigen Stadt- oder Kreisdechanten spätestens zwei Monate vor der Wahl weitere Kandidierende nach.



