Zum Inhalt springen

Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates

Vom 12. bis 15. November 2026 werden die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates des Erzbistums Köln für die Amtsperiode 2027–2032 neu gewählt. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist das zentrale Gremium für alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen im Erzbistum Köln. Die Wahl bietet die Möglichkeit, aktiv an der finanziellen Zukunft der Kirche im Erzbistum Köln mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen.

Das in der Wahlordnung zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat  festgelegte Verfahren stärkt die Transparenz und sichert die Teilhabe von Getauften und Gefirmten aus allen Regionen an Entscheidungen über Finanzfragen des Erzbistums. Alle Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln sind im Vorfeld der anstehenden Wahl aufgefordert, geeignete Personen für die Kandidatur vorzuschlagen.

Ablauf der Wahl

Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte können bis spätestens drei Monate vor der Wahl Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Wahlbezirk in Textform per E-Mail beim Erzbischöflichen Generalvikariat vorschlagen. Die Vorschläge müssen Name, Alter, Beruf, Anschrift und die schriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten. Die Aufstellung der Kandidierenden erfolgt separat für jeden der fünf Wahlbezirke des Erzbistums. Kandidierende können nur im Wahlbezirk ihres Hauptwohnsitzes aufgestellt werden. In jedem Wahlbezirk sollen sowohl Frauen als auch Männer als Kandidierende aufgestellt werden. Gehen für einen Wahlbezirk weniger Vorschläge als zu wählende Mitglieder ein, nominieren die zuständigen Stadt- oder Kreisdechanten spätestens zwei Monate vor der Wahl weitere Kandidierende nach.

Das Erzbischöfliche Generalvikariat prüft, ob die vorgeschlagenen Personen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Kandidierende, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und können nicht erneut vorgeschlagen werden.

Die Wahl erfolgt durch die Kirchenvorstände der Kirchengemeinden im Erzbistum Köln. Mindestens drei Wochen vor Beginn der Wahl werden alle wahlberechtigten Personen über die bevorstehende Wahl und das Wahlverfahren informiert. Die Wahl findet als geheime Online-Wahl im Wahlzeitraum vom 12. November 2026 um 21:00 Uhr bis 15. November 2026 um 18:00 Uhr statt. Die Stimmenzahl der durch die jeweiligen wahlberechtigten Kirchenvorstände vertretenen Pastoralen Einheit richtet sich nach deren Anzahl der Kirchenmitglieder. So wird eine faire Gewichtung unterschiedlich großer Pastoraler Einheiten sichergestellt. Näheres regelt die Wahlordnung zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat.

Der vom Erzbischof berufene zentrale Wahlausschuss wertet die Stimmen aus und erstellt je Wahlbezirk eine Rangfolge der Kandidierenden nach Stimmenzahl. Gewählt sind diejenigen Kandidierenden eines Wahlbezirks, die in dieser Rangfolge auf den ersten vier bzw. fünf Plätzen liegen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 

Die gewählten Mitglieder werden benachrichtigt und müssen innerhalb von drei Tagen schriftlich erklären, ob sie die Wahl annehmen. Das Wahlergebnis wird im Amtsblatt des Erzbistums veröffentlicht und die gewählten Mitglieder dem Erzbischof zur Bestätigung vorgeschlagen. Innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl schriftlich beim zentralen Wahlausschuss angefochten werden.

Wahlbezirke

Die 21 von den Kirchenvorständen in den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat zu wählenden Mitglieder stammen aus fünf Wahlbezirken, welche sich aus der Dekanatsstruktur des Erzbistums Köln ergeben. Näheres regeln die Durchführungsrichtlinien zur Wahl des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die verschiedenen Regionen des Erzbistums mit Vertretern im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vertreten sind. Die folgende Grafik zeigt die Wahlbezirke auf dem Gebiet des Erzbistums und wie viele Mitglieder im jeweiligen Wahlbezirk zu wählen sind.

FAQ für Kandidierende

Als Beratungs- und Entscheidungsgremium für Finanzfragen stellt der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat die breite Mitwirkung von Katholiken aus den Kirchengemeinden an den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Erzbistums sicher. In dem Gremium beraten und entscheiden die gewählten Vertreter aus den Kirchengemeinden über Finanz- und Vermögensfragen des Erzbistums. Sie wirken so daran mit, die finanzielle Solidität des Erzbistums zu wahren und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht zu verwenden.

Das Erzbistum Köln hat zuallererst einen pastoralen Auftrag und dafür ist ein lebendiger Glaube die wichtigste Voraussetzung. Dazu bedarf es der Mitwirkung möglichst vieler Getaufter und Gefirmter, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Im gesamten Wirken der Kirche fallen dabei auch ganz praktische Aufgaben an. Die sorgfältige Planung, Steuerung und Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten ist in diesem Kontext von besonders hoher Relevanz. Als Mitglied im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat können Sie mit Ihrer Expertise in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen dazu beitragen, dass die der Kirche anvertrauten Gelder transparent, verantwortungsvoll und sachgerecht eingesetzt werden. Sie erwartet im Rahmen dieses Engagements eine vielseitige Tätigkeit, die von der Beratung über Projekte und Investitionen bis hin zu Fragen des Risikomanagements reicht.

Die Vorbereitung der Entscheidungen im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat erfolgt primär in verschiedenen Ausschüssen. Im Prüfungsausschuss findet z.B. eine intensive Auseinandersetzung mit dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss statt. Weiter werden dort Berichte zur internen Revision oder zum Risikomanagement geprüft. Im Wirtschaftsplanausschuss erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln. In diesem Rahmen wird über die Planungen der verschiedenen Funktionsbereiche sowie über Projekte und Investitionen beraten. Auch die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Erzbistums wird in diesem Ausschuss in besonderem Maße in den Blick genommen. Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates bilden auch den Vermögensrat. Ein Schwerpunkt dessen Arbeit liegt in der Beratung und Beschlussfassung über Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden.

Der zeitliche Einsatz variiert stark mit einem Engagement in einem der Ausschüsse oder dem Vermögensrat. So können zusätzlich zu den zwei regulären Sitzungen des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates pro Jahr weitere Termine hinzukommen. Während der Wirtschaftsplan-, Prüfungs- und Erlassausschuss in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr tagen, treffen sich die Mitglieder des Vermögensrates in der Regel monatlich. Wenn darüber hinaus Beratungen notwendig werden, finden diese inzwischen teilweise auch in digitalen Formaten statt.

Die Ordnung für die im Bereich der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Erzdiözese tätigen Organe gibt folgende Vorgaben: Die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates sollen in der uneingeschränkten Gemeinschaft der Kirche stehen, sich durch Integrität auszeichnen, Finanzkompetenz und anerkannte Professionalität aufweisen und über wirkliche Erfahrung in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht verfügen. Damit ist nicht gemeint, dass der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ein Rat aus „Wirtschaftsweisen“ sein soll, doch zeigt sich, dass die Diversität unterschiedlicher Kompetenzen und Erfahrungen der einzelnen Mitglieder sich zu einem sehr kompetenten Gremium zusammenfügen. Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates dürfen nicht hauptberuflich im kirchlichen Dienst stehen.

Das Vorschlagsrecht zur Aufstellung von Kandidierenden liegt bei den Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten der Kirchengemeinden. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer Kandidatur an Ihren örtlichen Pfarrer oder sprechen Sie ein anderes Ihnen bekanntes Mitglied dieser Gremien an.

Wenn Sie kompetente Personen kennen, die die Kriterien erfüllen, freut sich das Erzbistum Köln, wenn Sie diese Personen gezielt ansprechen, um sie als Kandidierende für die nächste Wahl zu gewinnen.

Die genannten Gremien können bis spätestens drei Monate vor der Wahl Kandidierende vorschlagen. Der Vorschlag muss in Textform per E-Mail an das Erzbischöfliche Generalvikariat erfolgen und folgende Angaben enthalten: Name der vorgeschlagenen Person, Alter und Beruf, ladungsfähige Anschrift, schriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person zur Kandidatur.

Ansprechpartner

Xaver Dickopf-Nussbaum

Büro des Ökonomen