Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte können bis spätestens drei Monate vor der Wahl Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Wahlbezirk in Textform per E-Mail beim Erzbischöflichen Generalvikariat vorschlagen. Die Vorschläge müssen Name, Alter, Beruf, Anschrift und die schriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten. Die Aufstellung der Kandidierenden erfolgt separat für jeden der fünf Wahlbezirke des Erzbistums. Kandidierende können nur im Wahlbezirk ihres Hauptwohnsitzes aufgestellt werden. In jedem Wahlbezirk sollen sowohl Frauen als auch Männer als Kandidierende aufgestellt werden. Gehen für einen Wahlbezirk weniger Vorschläge als zu wählende Mitglieder ein, nominieren die zuständigen Stadt- oder Kreisdechanten spätestens zwei Monate vor der Wahl weitere Kandidierende nach.
Vom 12. bis 15. November 2026 werden die Mitglieder des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates des Erzbistums Köln für die Amtsperiode 2027–2032 neu gewählt. Der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat ist das zentrale Gremium für alle wirtschaftlichen und finanziellen Fragen im Erzbistum Köln. Die Wahl bietet die Möglichkeit, aktiv an der finanziellen Zukunft der Kirche im Erzbistum Köln mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen.
Das in der Wahlordnung zum Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat festgelegte Verfahren stärkt die Transparenz und sichert die Teilhabe von Getauften und Gefirmten aus allen Regionen an Entscheidungen über Finanzfragen des Erzbistums. Alle Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln sind im Vorfeld der anstehenden Wahl aufgefordert, geeignete Personen für die Kandidatur vorzuschlagen.


