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Wirtschaftlicher Rahmenplan

Grafik des WRP

In Zeiten von rückläufigen Einnahmen (u.a. aufgrund weniger Kirchensteuerzahler) und steigender Ausgaben (u.a. Inflation) werden Umsteuerungen in der Finanzplanung unabdingbar.

Der Ökonom des Erzbistums Köln, Gordon Sobbeck, hat hierzu mit dem „Wirtschaftlichen Rahmenplan“ ein neues strategisches Steuerungsinstrument etabliert.

Ziel ist es, Einnahmen und Ausgaben perspektivisch sicher auf ein mindestens ausgeglichenes Niveau zu bringen.

Was ist der Wirtschaftliche Rahmenplan?

Projektion der Wirtschaftsplanung des Erzbistums Köln

Der Wirtschaftliche Rahmenplan ist ein strategisches Steuerungsinstrument mit dem Ziel, Einnahmen und Ausgaben im Erzbistum Köln perspektivisch auf ein zumindest ausgeglichenes Niveau zu führen.  

Hintergrund sind die auf lange Sicht hin kontinuierlich sinkenden Kirchensteuereinnahmen bei gleichzeitig (inflationsbedingt) steigenden Ausgaben für Personal und Sachleistungen. Nach aktuellen Berechnungen droht dem Erzbistum Köln bereits im Jahr 2030 ein Haushaltsdefizit von rund 100 Millionen Euro.

Für die kommenden Jahre sind daher Umsteuerungen in der Finanzplanung nötig, für die das Erzbistum Köln jetzt die Voraussetzungen schafft.

Mit dem Wirtschaftlichen Rahmenplan als strategischem Steuerungsinstrument ist das Erzbistum Köln in der Lage, auf die anstehenden wirtschaftlichen Veränderungen Antworten zu geben und notwendige Maßnahmen schrittweise durchzuführen.

Der Wirtschaftliche Rahmenplan definiert zunächst den finanziellen Handlungsrahmen für die Aufgabenerfüllung des Erzbistums Köln zu einem festgelegten Zeitraum. Er weist aus, wie sich der finanzielle Handlungsspielraum auf die definierten Funktionsbereiche verteilt und bildet die Grundlage, Ziel und Messgröße für Anpassungsleistungen einzelner Funktionsbereiche, um eine Ausfinanzierung der Aufgaben zu gewährleisten.

Wie funktioniert die Steuerung über den Wirtschaftlichen Rahmenplan?

Steuerung

Der Wirtschaftliche Rahmenplan schafft die Voraussetzungen dafür, dass künftig notwendige Einsparungen möglichst nicht pauschal mit der „Rasenmähermethode“ erfolgen müssen. Stattdessen erfolgt eine Budgetierung mittels eines Verteilungsschlüssels. So werden die insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf die einzelnen Funktionsbereiche heruntergebrochen, in denen sich die Kirche engagiert. Der Verteilungsschlüssel bildet faktisch die aktuelle Pastorale Schwerpunksetzung ab. Änderungen des Verteilungsschlüssels erfolgen nur über Veränderungen bei der pastoralen Schwerpunktsetzung.

Funktionsbereiche

Die einzelnen Budgetverantwortlichen wiederum können in ihrem jeweiligen Funktionsbereich eigene Priorisierungen vornehmen und sich so aufstellen, dass der Gesamtauftrag weiterhin realisiert wird. Schritt für Schritt werden so die langfristigen Budgetziele – ein „zumindest ausgeglichener Haushalt“ – erreicht.

Anpassung an veränderte Bedürfnisse

Neben den finanziellen Rahmenbedingungen ändern sich auch die Bedürfnisse und Anforderungen an die seelsorglichen Angebote. Deshalb bietet die Systematik des Wirtschaftlichen Rahmenplans zusätzlich die Möglichkeit, die Budgets entsprechend der Pastoralen Schwerpunktsetzung schrittweise flexibel anzupassen.

Pastorale Schwerpunktsetzung

Für eine vorausschauende und effiziente Wirtschaftsplanung gibt es daher zwei wesentliche Ansatzpunkte: 

  • Eine Steigerung der Effizienz für bestehende Aufgaben.
  • Bestehende Aufgaben und Strukturen auf den Prüfstand stellen, daraus Schwerpunkte definieren und sie sukzessive an die veränderte wirtschaftliche Situation anzupassen.

Wo stehen wir gerade?

Fahrplan

Der finanzielle Handlungsrahmen für die Aufgabenerfüllung des Erzbistums Köln ist mit dem Wirtschaftlichen Rahmenplan 2030 definiert. Die Budgetierung bzw. der Verteilungsschlüssel auf die definierten Funktionsbereiche ergibt sich aus der faktischen aktuellen pastoralen Schwerpunktsetzung.

Um die finanzielle Lücke, die bis 2030 auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr anwachsen könnte, zu schließen, muss jeder Funktionsbereich Anpassungsmaßnahmen erbringen, die eine künftige Ausfinanzierung der Aufgaben gewährleisten. Um die notwendigen strukturellen Anpassungen zu erreichen, wurden für jeden Funktionsbereich Verantwortliche benannt, die Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen erarbeiten.

Die Verantwortlichen der Funktionsbereiche haben bereits erste Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen vorgelegt, über die in der Folge beraten wird.

Wie geht es weiter?

Erste Anpassungsmaßnahmen sollen bereits im Jahr 2025 Wirkung entfalten und werden somit in der Wirtschaftsplanaufstellung 2025 berücksichtigt. Anpassungsmaßnahmen mit Wirkung in den Folgejahren werden in die entsprechenden Wirtschaftspläne eingearbeitet. Der Wirtschaftliche Rahmenplan wird als langfristiges Steuerungsinstrument fortentwickelt und weiter etabliert. Dabei werden besonders Wechselwirkungen von pastoraler Schwerpunktsetzung und Wirtschaftlichem Rahmenplan berücksichtigt.

Fragen zum Wirtschaftlichen Rahmenplan

Wie wurde der Wirtschaftliche Rahmenplan entwickelt?

Den Auftakt für die Planungen bildet eine Modellrechnung, um das Gesamtbudget für das Erzbistum zu ermitteln. Dazu ist zunächst basierend auf der Freiburger Studie zur Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuerentwicklung eine Projektion des Kirchensteueraufkommens und der sonstigen Erträge bis zum Jahr 2030 erarbeitet worden. Diesen Einnahmen ist eine Projektion der Aufwandsentwicklung gegenübergestellt worden. Daraus lässt sich bereits die Höhe der finanziellen Lücke ersehen, die das Erzbistum durch Anpassungsmaßnahmen in den nächsten Jahren ausgleichen muss. Diese Berechnungen werden regelmäßig kritisch überprüft. Wenn sich signifikante Abweichungen abzeichnen, werden sie entsprechend angepasst.

Was verbirgt sich unter dem Begriff Anpassungsleistung?

Mit Anpassungsleistungen sind Maßnahmen und Konzepte gemeint, die dazu führen sollen, die drohende Lücke im Haushalt zu verhindern bzw. diese zu schließen. Hierzu kann die Effizienz der Aufgabenerledigung gesteigert werden, um dadurch Kosten einzusparen.

Gleichzeitig ist es notwendig, bestehende Aufgaben und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen, Schwerpunkte zu definieren und sie aktiv an die veränderte wirtschaftliche Situation anzupassen.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Funktionsbereich“?

Bei Funktionsbereichen handelt es sich um aufgabenbezogen abgegrenzte Geschäftsfelder, in denen das Erzbistum Köln tätig ist. Das sind die Funktionsbereiche des Erzbistums Köln im Zuge des Wirtschaftlichen Rahmenplans:

  • Pastorale Einheiten
  • Dienstleistungen für Pastorale Einheiten
  • Kindertagesstätten
  • Pastorale Aufgaben
  • Bildung & Wissenschaft
  • Verwaltung & Gebäude
  • Caritas
  • Tagungshäuser und Jugendbildungsstätten
  • Überdiözesane Aufgaben

Dr. Martin Günnewig

Bereichsleiter

Bereich Planung, Controlling, Steuern

Weitere Informationen zum Thema Finanzen

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www.erzbistum-koeln.de/rahmenplan