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Wirtschaftlicher Rahmenplan

Wirtschaftlicher Rahmenplan

Für die kommenden Jahre werden Umsteuerungen in der Finanzplanung nötig sein, für die das Erzbistum jetzt die Voraussetzungen schafft. Bereits 2025 droht der Diözese ein Haushaltsdefizit von rund 50 Millionen Euro, fünf Jahre später könnte der jährliche Fehlbetrag schon bei 100 Millionen Euro liegen, Tendenz weiter steigend.

Um dies zu verhindern, hat der Ökonom des Erzbistums Gordon Sobbeck mit dem „Wirtschaftlichen Rahmenplan“ ein neues strategisches Steuerungsinstrument vorgestellt. Damit weist das Erzbistum Köln den finanziellen Handlungsrahmen für die künftige Aufgabenerfüllung aus. Ziel ist es, Einnahmen und Ausgaben perspektivisch sicher auf ein mindestens ausgeglichenes Niveau zu bringen. „Mit diesem Steuerungsinstrument sind wir in der Lage auf die anstehenden wirtschaftlichen Veränderungen Antworten zu geben und notwendige Maßnahmen schrittweise durchzuführen“, zeigt sich Sobbeck überzeugt.

So funktioniert die Steuerung über den Wirtschaftlichen Rahmenplan

Der Wirtschaftliche Rahmenplan schafft die Voraussetzungen dafür, dass künftig notwendige Einsparungen möglichst nicht pauschal mit der „Rasenmähermethode“ erfolgen müssen. Stattdessen ermittelt der Wirtschaftliche Rahmenplan zunächst das Gesamtbudget des Erzbistums für die kommenden Jahre. Dieses wird dann auf die einzelnen Aufgabenbereiche heruntergebrochen, in denen sich die Kirche engagiert.

Dadurch erhalten die Budgetverantwortlichen verlässliche Rahmendaten für die Langfristplanung ihrer Bereiche. Sie können damit bei der Erfüllung der Aufgaben eigene Priorisierungen vornehmen und sich so aufstellen, dass der Gesamtauftrag weiterhin realisiert wird. Schritt für Schritt werden so die langfristigen Budgetziele erreicht.

Anpassung an veränderte Bedürfnisse

Neben den finanziellen Rahmenbedingungen ändern sich aber auch die Bedürfnisse und Anforderungen an die seelsorglichen Angebote. Deshalb bietet die Systematik des Wirtschaftlichen Rahmenplans zusätzlich die Möglichkeit, die Budgets entsprechend Pastoraler Schwerpunktsetzungen schrittweise flexibel anzupassen.

Um zu verhindern, dass Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Jahren immer weiter auseinanderklaffen, werden auch strukturelle Anpassungen nötig sein. Gordon Sobbeck erklärt: „Wir müssen jetzt die Zukunft aktiv planen und gestalten. Für einen gewissen Zeitraum kann man solche Defizite zwar aus Rücklagen ausgleichen, doch wenn das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben fortbesteht, können die Reserven schnell aufgebraucht sein. Das ist, als würde man nach und nach seinen ganzen Hausstand verkaufen, um Lücken zu stopfen.“ Hinzu kommt, dass in manchen Jahren positive Einmaleffekte für trügerische Sicherheit sorgen. Deshalb zielt die Wirtschaftliche Rahmenplanung darauf ab, den Planungshorizont zu erweitern, um so Handlungsbedarf früher zu erkennen und entschlossen und gezielt gegenzusteuern. 

Dafür gibt es zwei Ansatzpunkte:

  • Zum einen lässt sich die Effizienz der Aufgabenerledigung steigern.
  • Zum anderen gilt es bestehende Aufgaben und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen, Schwerpunkte zu definieren und sie aktiv an die veränderte wirtschaftliche Situation anzupassen.

„Um langfristig leistungsfähig zu bleiben, wird es entscheidend sein, dass wir eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen,“ zeigt sich Finanzdirektor Sobbeck überzeugt. „Es gilt für jeden von uns in dieser herausfordernden Zeit ein Stück Verantwortung für unsere Kirche zu übernehmen. Nur wenn wir jetzt vorausschauend handeln, werden wir künftig noch den Raum haben, um weiter gestalten zu können.“

Fragen und Antworten rund um den Wirtschaftlichen Rahmenplan

Den Auftakt für die Planungen bildet eine Modellrechnung, um das Gesamtbudget für das Erzbistum zu ermitteln. Dazu ist zunächst basierend auf der Freiburger Studie zur Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuerentwicklung eine Projektion des Kirchensteueraufkommens und der sonstigen Erträge bis zum Jahr 2030 erarbeitet worden. Diesen Einnahmen ist eine Projektion der Aufwandsentwicklung gegenübergestellt worden. Daraus lässt sich bereits die Höhe der finanziellen Lücke ersehen, die das Erzbistum durch Anpassungsmaßnahmen in den nächsten Jahren ausgleichen muss. Diese Berechnungen werden regelmäßig kritisch überprüft. Wenn sich signifikante Abweichungen abzeichnen, werden sie entsprechend angepasst.

Bei der Entwicklung des Wirtschaftlichen Rahmenplans wurden die zuständigen Gremien frühzeitig eingebunden. Das Konzept wurde mit den Fachbereichen im Erzbischöflichen Generalvikariat diskutiert und in mehreren Sitzungen des Wirtschaftsplanausschusses ausführlich beraten. Ebenso wurde der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat informiert und einbezogen.

Der Wirtschaftliche Rahmenplan ist ein strategisches Steuerungsinstrument für den Bereich der Bistumsfinanzen. Ziel ist es, darauf hinzuwirken, Einnahmen und Ausgaben perspektivisch sicher auf einem mindestens ausgeglichenen Niveau zu halten.

Der Wirtschaftliche Rahmenplan ermittelt zunächst das Gesamtbudget des Erzbistums für die kommenden Jahre. Dieses wird dann auf die einzelnen Aufgabenbereiche heruntergebrochen, in denen sich die Kirche engagiert.

Gleichzeitig zeigt er auf, in welchem Umfang alle Bereiche Anpassungsleistungen erbringen müssen, damit das Gesamtvolumen des Budgets, mit dem das Erzbistum arbeiten kann, nicht überschritten wird.

Das absehbare Defizit ist dadurch gekennzeichnet, dass es dauerhaft anfällt, solange die Struktur fortbesteht, die es verursacht. Es besteht zudem die Gefahr, dass es jedes Jahr größer wird. Das macht ein strukturelles Defizit so problematisch. 

Für einen gewissen Zeitraum könnte man Defizite zwar aus Rücklagen ausgleichen, doch wenn das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben fortbesteht, können die Reserven schnell aufgebraucht sein. Ohne Rücklagen wäre die Chance, auf zukünftige Ereignisse oder Krisen flexibel reagieren zu können, massiv eingeschränkt. Ein unvorhergesehenes Ereignis wie die Corona-Krise abzufedern, wäre dann kaum noch möglich. Gleichzeitig würde das Aufbrauchen der Rücklagen nichts an der Ursache der Lücke ändern.

Der Wirtschaftliche Rahmenplan zielt deshalb auf das frühzeitige Erkennen struktureller Defizite ab und erleichtert ein entschlossenes Gegensteuern.

Mit Anpassungsleistungen sind Maßnahmen und Konzepte gemeint, die dazu führen sollen, die drohende Lücke im Haushalt zu verhindern bzw. diese zu schließen. Einiges Potential steckt darin, die Effizienz der Aufgabenerledigung zu steigern und dadurch Kosten einzusparen. Gleichzeitig wird es aber auch notwendig sein, bestehende Aufgaben und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen, Schwerpunkte zu definieren und sie aktiv an die veränderte wirtschaftliche Situation anzupassen.

Höhere Effizienz in der Aufgabenerfüllung, Veränderungen im Aufgabenspektrum oder strukturelle Anpassungen benötigen einen zeitlichen Vorlauf, um sorgsam geplant, beraten, entschieden und umgesetzt werden zu können. Der Wirtschaftliche Rahmenplan sieht eine vorausschauende Anpassung vor, die eine krisenhafte Zuspitzung der finanziellen Lage verhindert.

Durch die Angaben im Wirtschaftlichen Rahmenplan erhalten die Budgetverantwortlichen verlässliche Rahmendaten für die Langfristplanung ihrer Bereiche. So können sie bei der Erfüllung der Aufgaben eigene Priorisierungen vornehmen und sich so aufstellen, dass der Gesamtauftrag weiterhin realisiert wird. Schritt für Schritt können so die langfristigen Budgetziele erreicht werden.

Gleichzeitig bietet die Systematik des Wirtschaftlichen Rahmenplans die Möglichkeit, die Budgets entsprechend pastoraler Schwerpunktsetzungen flexibel anzupassen. Da das Budget in den kommenden Jahren real abnehmen wird, wird mehr Effizienz anzustreben sein. Ebenso wird der sorgsamen Überprüfung und Anpassung der bestehenden Engagements und Strukturen eine wichtige Rolle zukommen.

Wenn jetzt nicht entschieden gegengesteuert wird, ist abzusehen, dass Einnahmen und Ausgaben im Erzbistum Köln in den kommenden Jahren immer weiter auseinanderklaffen werden. Nach einer Modellrechnung des Erzbistums Köln könnte der Diözese schon 2025 ein Haushaltsdefizit von rund 50 Millionen Euro drohen, fünf Jahre später könnte der jährliche Fehlbetrag schon bei 100 Millionen Euro liegen, Tendenz weiter steigend.

Das Erzbistum Köln hat lange Zeit von steigenden Kirchensteuererträgen profitiert, was den wirtschaftlichen Druck zu Veränderungen gemildert hat. Dieser Trend wird sich angesichts des Mitgliederrückgangs jedoch nicht so fortsetzen. Steigen die Ausgaben weiter an, entsteht in den nächsten Jahren ein schnell größer werdendes Haushaltsdefizit.

Auch wenn in manchen Jahren positive Einmaleffekte für trügerische Sicherheit sorgen können, ist es notwendig, jetzt aktiv zu werden, um handlungsfähig zu bleiben und nicht in Zukunft pauschale Sparmaßnahmen mit der „Rasenmähermethode“ umsetzen zu müssen.

Nachdem nun der finanzielle Handlungsrahmen für das gesamte Erzbistum bis zum Jahr 2030 ermittelt ist, geht es darum, dieses Budget auf die verschiedenen Aufgabenbereiche des Bistums herunterzubrechen.

Sind diese Teilbudgets definiert, stehen die Budgetverantwortlichen vor der Aufgabe, für ihre jeweiligen Bereiche Priorisierungen vorzunehmen sowie Maßnahmen und Konzepte zu entwickeln, um die Budgeteinhaltung sicherzustellen und die sich abzeichnende Lücke zu schließen.

Hierbei sollen viele Verantwortungsträger eingebunden werden, statt zentral Entscheidungen vorzugeben. Da aber viele Aufgaben mehr als einen Fachbereich betreffen, ist dabei entscheidend, dass sich die Verantwortlichen eng untereinander abstimmen.

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