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Wirtschaftsplan 2024 | Finanzen

Wirtschaftsplan 2024 des Erzbistums Köln - Flyer

Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan, in welchem festgelegt ist, wie die verfügbaren Finanzmittel eingesetzt werden. Im Dezember 2023 hat der > Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nach eingehender Beratung den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2024 verabschiedet.

Nachfolgend sind die wesentlichen Kennzahlen des Wirtschaftsplans zusammengefasst. Sie zeigen, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen und wie die Kirchensteuerbeiträge im Jahr 2024 eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus können Sie auch den vollständigen Wirtschaftplan 2024 (PDF, rund 170 Seiten) herunterladen.

Entwicklung der Finanzplanung

Insgesamt geht die Planung von Erträgen in Höhe von 890 Millionen Euro sowie einem Finanzergebnis von 43,4 Millionen Euro aus. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 954 Millionen Euro gegenüber.

Folglich schließt der Wirtschaftsplan 2024 mit einem Fehlbetrag in Höhe von knapp 21 Millionen Euro, der aus Rücklagen ausgeglichen werden kann. Für die kommenden Jahre ist erneut mit sinkenden Erträgen zu rechnen, so dass künftige Anpassungen der Aufwendungen unabdingbar sind, um die zahlreichen Aufgaben des Erzbistums weiterhin im besten Sinne zu erfüllen.

Wirtschaftlicher Rahmenplan 2030: Nachhaltig leistungsfähig bleiben

Die Perspektive für die Finanzplanung bis 2030 wird im Wirtschaftlichen Rahmenplan des Erzbistums Köln abgebildet. Dieser gibt den langfristigen Budgetrahmen vor und dient als Steuerungsinstrument, mit dem in den kommenden Jahren die Schwerpunkte und Anpassungen der Aufgabenerfüllung geplant werden. Mehr dazu unter www.erzbistum-koeln.de/rahmenplan.

Der Wirtschaftsplan legt den Haushalt für das kommende Jahr fest. Die tatsächlichen Einkünfte und Ausgaben werden im Jahresabschluss festgestellt und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert.

 

FAQs

Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. In NRW beträgt sie 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (NRW) bzw. 4 % (RP) der erhobenen Kirchensteuer.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln erfolgt durch den Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat (KiWi). Durch ihre Kompetenz wirken die Mitglieder des KiWis mit, dass das Erzbistum auch künftig finanziell solide aufgestellt ist und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht verwendet werden. Der KiWi besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von den Kirchenvorständen vor Ort gewählt werden. Diese dürfen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen.

Die Kirchensteuererträge machen über 70 Prozent der ordentlichen Erträge aus. Hinzu kommen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes NRW, die im Wesentlichen die Finanzierung der Schulen betreffen. Darüber hinaus werden Mieteinnahmen sowie Erträge der Tagungshäuser und sonstige Erträge aus Rückzahlungen und Erstattungen geplant.

Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie eine sichere Finanzierungsgrundlage und die engagierte Mitarbeit von Menschen. Ohne die Kirchensteuer wären insbesondere auch viele soziale Leistungen, die die Kirche nach dem Subsidiaritätsprinzip erbringt, nicht mehr möglich. Damit leisten die Kirchensteuerzahler auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer Gesellschaft.

Ansprechpartnerin

Dr. Daniela Claus

Fachbereichsleitung Planung

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www.erzbistum-koeln.de/wirtschaftsplan2024