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Wirtschaftsplan

Flyer WP26

Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln durch den Ökonomen einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan. Darin wird festgelegt, wie die verfügbaren Finanzmittel für das jeweilige Jahr eingesetzt werden. Anschließend wird der Wirtschaftsplan im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat eingehend beraten und verabschiedet.

Nachfolgend sind die wesentlichen Kennzahlen des Wirtschaftsplans für das jeweils aktuelle Wirtschaftsjahr zusammengefasst. Sie zeigen, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen und wie die Kirchensteuerbeiträge eingesetzt werden sollen.

Wirtschaftsplan 2026

Insgesamt rechnet das Erzbistum Köln mit 674 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen. Dies sind 1,3 % mehr als in der Prognose für 2025.

Tabelle-Ertragsplan-2026

Darauf aufbauend geht das Erzbistum von Gesamterträgen in Höhe von 925 Mio. Euro aus, denen Aufwendungen in Höhe von rund 967 Mio. Euro gegenüberstehen.

Tabelle-Ergebnisplanung-2026

Unter Einbeziehung des Finanzergebnisses von knapp 39 Mio. Euro ergibt sich ein prognostizierter Jahresfehlbetrag von 2,8 Mio. Euro. Dieser wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Grafik_Funktionsbereiche_Wirtschaftsplan-2026

Wirtschaftsplan 2026

Insgesamt rechnet das Erzbistum Köln mit 674 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen. Dies sind 1,3 % mehr als in der Prognose für 2025. Darauf aufbauend geht das Erzbistum von Gesamterträgen in Höhe von 925 Mio. Euro aus, denen Aufwendungen in Höhe von rund 967 Mio. Euro gegenüberstehen. Unter Einbeziehung des Finanzergebnisses von knapp 39 Mio. Euro ergibt sich ein prognostizierter Jahresfehlbetrag von rund 2,8 Mio. Euro. Dieser wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Tabelle-Ergebnisplanung-2026
Grafik_Funktionsbereiche_Wirtschaftsplan-2026
Tabelle-Ertragsplan-2026

Downloads Wirtschaftsplan

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung und die Downloads vom Flyer Wirtschaftsplan 2026 wie auch vom vollständigen Wirtschaftsplan 2026.

Ältere Wirtschaftspläne

Hier finden Sie weitere Informationen zu älteren Wirtschaftsplänen.

FAQs

Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. In NRW beträgt sie 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (NRW) bzw. 4 % (RP) der erhobenen Kirchensteuer.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln erfolgt durch den Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat (KiWi). Durch ihre Kompetenz wirken die Mitglieder des KiWis mit, dass das Erzbistum auch künftig finanziell solide aufgestellt ist und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht verwendet werden. Der KiWi besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von den Kirchenvorständen vor Ort gewählt werden. Diese dürfen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen.

Die Kirchensteuererträge machen über 70 Prozent der ordentlichen Erträge aus. Hinzu kommen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes NRW, die im Wesentlichen die Finanzierung der Schulen betreffen. Darüber hinaus werden Mieteinnahmen sowie Erträge der Tagungshäuser und sonstige Erträge aus Rückzahlungen und Erstattungen geplant.

Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie eine sichere Finanzierungsgrundlage und die engagierte Mitarbeit von Menschen. Ohne die Kirchensteuer wären insbesondere auch viele soziale Leistungen, die die Kirche nach dem Subsidiaritätsprinzip erbringt, nicht mehr möglich. Damit leisten die Kirchensteuerzahler auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer Gesellschaft.

Ansprechpartnerin

Dr. Daniela Claus

Fachbereichsleitung Planung

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Die Perspektive für die Finanzplanung bis 2030 wird im Wirtschaftlichen Rahmenplan des Erzbistums Köln abgebildet. Dieser gibt den langfristigen Budgetrahmen vor und dient als Steuerungsinstrument, mit dem in den kommenden Jahren die Schwerpunkte und Anpassungen der Aufgabenerfüllung geplant werden.