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Service

Rota-Ansprache 2009

Datum:
29. Jan. 2009
Von:
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Natürliche Freiheit zur Ehe betont


Traditionell richtet der Papst eine Ansprache an die Mitglieder der Gerichtshofs der Römischen Rota zur Eröffnung des dortigen Gerichtsjahres. Am 29. Januar 2009 erinnerte Benedikt XVI. an einige Grundsätze seines Vorgängers Johannes Paul II., wie die psychische Unfähigkeit zum Abschluss oder zur Führung einer Ehe zu verstehen ist: u.a. dass die Ehereife, die kirchenrechtlich minimal erforderlich ist, nicht verwechselt werden darf mit einer - gleichsam vollkommenen - Reife, die das Ziel der menschlichen Entwicklung wäre.


So warnte auch Benedikt XVI. vor einem "Pessimismus, der es im Licht der heutigen kulturellen Situation für nahezu unmöglich hält, sich zu verheiraten". Dagegen hob er die natürliche Fähigkeit des Menschen zur Ehe hervor, die nach den Worten des Konzils von Gott her gestiftet ist als innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe. Der Papst hält fest: Menschliche Freiheit ist natürlicherweise "begrenzt und unvollkommen", aber sie ist "deshalb nicht unecht und unzureichend", um eine Heirat als "Akt der Selbstbestimmung der Ehepartner zu verwirklichen, der die Ehe und die auf ihr gegründete Familie ins Leben ruft."


Die kirchlichen Richter sollen sich daher der Hilfe von Sachverständigen bedienen, um festzustellen, ob eine wahre Unfähigkeit vorgelegen hat als "Ausnahme vom natürlichen Prinzip".



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