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Service

Rota-Ansprache 2011

Datum:
22. Jan. 2011
Von:
Prälat Dr. Günter Assenmacher
Ehevorbereitung gegen Annullierungen


Größte seelsorgliche Sorgfalt bei der Vorbereitung jeder kirchlichen Trauung, das hatte schon die römische Bischofsynode von 2005 empfohlen und ebenso das anschließende päpstliche Schreiben extern_link "Sacramentum Caritatis" von 2007 gefordert. Dies griff Papst Benedikt XVI. auf, als er am 22. Januar 2011 zu den Mitarbeitern der Rota Romana sprach, um, wie üblich, das dortige Gerichtsjahr feierlich zu eröffnen:


Die Vorbereitung auf die Ehe vollzieht sich im Leben jedes Menschen in verschiedenen Phasen und unterschiedlichen Lebensräumen: In der eigenen Familie, in der Schule, in Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen, auch in besonderen Veranstaltungen der Kirche für Jugendliche und junge Erwachsene, in den sog. Ehevorbereitungskursen und schließlich im sog. Brautexamen, dem verbindlich vorgeschriebenen Gespräch vor der kirchlichen Trauung.


Im "Brautexamen" werden die kirchenrechtlichen Aspekte der Ehe am deutlichsten zur Sprache gebracht. Denn es geht nicht nur darum, dass der Traugeistliche und das Brautpaar einander kennenlernen und miteinander besprechen, wie die Liturgie der Eheschließung gefeiert wird, sondern um die Vergewisserung, dass einer gültigen und erlaubten Eheschließung nichts im Wege steht. Dieses Ehevorbereitungsgespräch, so betonte der Papst, ist keine rein formale Pflichtübung, kein bürokratisches Ausfüllen eines Formulars, sondern eine einzigartige pastorale Gelegenheit, der die gebührende Zeit, Ernsthaftigkeit und Aufmerksamkeit entgegen zu bringen ist.


Ziel der gesamten Ehevorbereitung muss es sein, dass die Heiratswilligen erkennen, dass die Botschaft der Heiligen Schrift von der Ehe und ihre Auslegung in der Lehre der Kirche nicht etwas von außen ihnen Auferlegtes oder ein zeitbedingtes Kulturmodell sind, sondern jener Wahrheit entsprechen, die Mann und Frau als Person in sich tragen, insofern sie auf Beziehung angelegt sind. Diese Wahrheit respektiert das Recht des anderen in umfassender Weise und opfert den anderen Menschen weder subjektivistischer Willkür noch einem anarchischen Erfahrungshunger.


Der von der Kirche eingeforderte vorbehaltlose Wille zu einer lebenslangen, auf das Wohl des Partner ausgerichteten Beziehung in Treue zueinander und in Offenheit für gemeinsame Kinder, wenn diese dem Paar nicht versagt sind, ist nichts Positivistisches, sondern entspricht der Natur und inneren Wahrheit dieser einzigartigen Form menschlicher Beziehungen. Wer sich darauf nicht einlassen will, der kann für sich innerhalb der Kirche kein Recht auf eine Trauung beanspruchen.


Der Papst kritisierte, dass eine Leichtfertigkeit bei der Ehevorbereitung oft zu einer leichtfertigen Feststellung der Nichtigkeit von Ehen führe, indem in unzulässiger Weise von deren Scheitern auf ihre Ungültigkeit geschlossen werde. Er mahnte die kirchlichen Gerichte, durch eine einheitliche Rechtsprechung, die sich an den Urteilen der Rota orientiert, keinen Zweifel an der eindeutigen Botschaft des Evangeliums und der kirchlichen Lehre aufkommen zu lassen.


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