Hinweise zur Klageschrift im Eheprozess

Hinweise zur Abfassung einer Klageschrift

Eine Klageschrift muss folgende Angaben enthalten:

  • die Anschrift des kirchlichen Gerichtes;
  • die Personalien beider Ehepartner und ihre gegenwärtige Anschrift;
  • Datum und Ort der staatlichen Heirat, der kirchlichen Trauung, der staatlichen Ehescheidung;
  • Angaben über eventuelle Kinder;
  • eine Darlegung des Sachverhaltes, warum die Ehe von Anfang an ungültig sein soll:
    welche Ereignisse dafür sprechen, dass ein kirchenrechtlich anerkannter Nichtigkeitsgrund zur Zeit der Eheschließung vorlag (also nicht erst im Verlauf der Ehe entstand);
  • ein Beweisangebot: Namen und Anschriften von Zeugen, d.h. von Personen, die entsprechende Kenntnisse haben und aussagebereit sind (z.B. Verwandte, Freunde o.a.), sowie vorhandene Dokumente (z.B. Atteste, Briefe, Eheverträge o.a.);
  • Datum der Abfassung und Unterschrift.


Die Klageschrift sollte nicht weitschweifig oder unsachlich sein: Sie sollte so verfasst werden, dass sie der nichtklagenden Partei mitgeteilt werden kann.

Der Klageschrift beigefügt werden sollte möglichst eine Kopie der staatlichen und kirchlichen Trauungsurkunde sowie des etwaigen staatlichen Scheidungsurteils.

Die staatliche Scheidung wird als Anzeichen genommen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft der Partner tatsächlich nicht mehr wiederhergestellt werden kann.

Ein Verfahren schon zu beginnen, wenn die Scheidung beabsichtigt doch noch nicht förmlich erfolgt ist, empfiehlt sich meist nicht; denn leicht kann es zu zusätzlichen Auseinandersetzungen kommen.

Wichtiger Hinweis:

Auch wenn "Funkstille" herrscht und die Fronten verhärtet sind - es empfiehlt sich, den anderen Partner vorab zu informieren über die Absicht zum kirchlichen Prozess. Der Partner sollte sich nicht überrascht fühlen, wenn das kirchliche Gericht sich an ihn wendet. Fühlt ein überraschter Partner sich hintergangen, kann seine Bereitschaft zur Mitwirkung von vorneherein verspielt sein.