Kirchliche Eheverfahren
"Was Gott verbunden hat,
das darf der Mensch nicht trennen."
(Evangelium nach Markus 10,9)
Was tut die Kirche eigentlich mit ihren Eheverfahren?
Wird schmutzige Wäsche gewaschen?
Ist das "Scheidung auf katholisch"?
Können wir katholisch heiraten, obwohl einer von uns geschieden ist?
War meine gescheiterte Ehe wirklich eine Ehe, mit all den Enttäuschungen?
War meine gescheiterte Ehe wirklich eine Bindung vor Gott?
Die folgenden Seiten bieten Hinweise:
- aus welchen Gründen
ein Verfahren beantragt werden kann, - auf welchen Wegen
ein Verfahren verlaufen kann, - zu häufig gestellten Fragen.
Ein Eheverfahren
ist in aller Regel unverzichtbar, wenn Geschiedene eine neue Ehe im Rahmen der katholischen Ordnung wünschen.
Denn falls beide Partner der geschiedenen Ehe noch leben, ist diese Ehe für die Kirche ein Ehehindernis, sodass eine nachfolgende Ehe nicht kirchenrechtlich anerkannt werden kann.
Ob an diesem Hindernis festzuhalten ist, lässt sich mit einem Eheverfahren feststellen.
Falls Ihre Ehe gescheitert ist, lässt sich fragen:
-
- Hat bei den Absichten oder Fähigkeiten
des einen oder anderen Ehepartners
schon mit der Heirat etwas Wichtiges gefehlt
(das unverzichtbar war nach Glaube und Ordnung der Kirche)?
- Hat bei den Absichten oder Fähigkeiten
Vielleicht gäbe es daher einen Grund für ein kirchliches Eheverfahren.
Eine persönliche Beratung
können und wollen diese Seiten nicht ersetzen.
Mit Fragen zur persönlichen Standortbestimmung
werden Sie zunächst Hilfe finden bei katholischen Seelsorgern Ihres Vertrauens oder bei einer katholischen Ehe- und Lebensberatung. Beachten Sie die Websites zur
sowie die Themenseite des Erzbistums Köln zu
Auskunft und Beratung zu den kirchlichen Eheverfahren
bieten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kirchlichen Gerichte: im Kölner Offizialat sowie im