Gründe für ein kirchliches Eheverfahren
Wer staatlich geschieden ist, kann zu Lebzeiten des früheren Partners in der Regel nicht zugelassen werden zu einer katholischen Heirat.
Eine katholische Heirat kann möglich werden, wenn zumindest einer der folgenden Gründe vorliegt:
Die gescheiterte Ehe ist kirchenrechtlich ungültig,
weil ein wesentlicher Mangel schon bei der Heirat vorlag:
Die gescheiterte Ehe ist
- nicht sakramental,
weil zumindest ein Partner ungetauft geblieben ist.
Die gescheiterte Ehe wurde
Dass einer dieser Gründe tatsächlich vorliegt, muss bewiesen und kirchlich festgestellt sein.
Die kirchliche Feststellung geschieht durch förmliche Verfahren, die eine gewisse Zeit dauern.
Von der Art des Grundes hängt ab, welcher Verfahrensweg zu beschreiten ist.
In der Praxis
wird am häufigsten beantragt:
- bei Ehen von Katholiken,
dass die Formpflicht missachtet wurde wegen bloß staatlicher Heirat,
- bei anderen (formgerechten) Ehen,
dass das Eheversprechen beeinträchtigt war schon bei der Heirat.