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Abrechnung und Zahlungsverkehr zu grundstücksnutzenden Verträgen

Informationen zum Abrechnungs- und Zahlungsverkehr

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Der Bereich Liegenschaften Kirchengemeinden übernimmt für die Kirchengemeinden des Erzbistums Köln zentral die Abwicklung der Abrechnungen aus den Verträgen der Bereiche Erbbaurecht, Landpachten und Nutzungsverträge sowie die Verwaltung des Zahlungsverkehrs aus diesen Verträgen.

In sämtlichen liegenschaftsbezogenen Verträgen sind die Zahlungskonditionen in den Verträgen benannt, daher werden keine Rechnungen/Zahlungsaufforderungen zu den vereinbarten Zahlungszeitpunkten versendet. Die vertragliche Verpflichtung zur termingerechten Zahlung obliegt dem Vertragspartner.

Da zu den Verträgen keine Rechnungen/Zahlungsaufforderungen versendet werden, bieten wir unseren Vertragspartnern bereits bei Vertragsabschluss das SEPA-Lastschriftverfahren an, mit dem wir die Zahlungen vertragsgerecht als Lastschrift einziehen.
Aber auch Vertragspartner mit älteren Verträgen oder mit Wunsch nach Wechsel von Überweisung zum SEPA-Lastschrifteinzug können das SEPA-Lastschriftverfahren beantragen.

Um Ihnen ein mit den notwendigen Vertragsdaten vorab ausgefülltes SEPA-Lastschrift-Formular zuzusenden, bitten wir Sie, sich in Verbindung zu setzen mit den für den Fachbereich Buchhaltung zuständigen Mitarbeitern des Bereichs Liegenschaften Kirchengemeinden, eine E-Mail zu schreiben an buchhaltung-liegenschaften@erzbistum-koeln.de oder Sie nutzen nachstehendes Kontaktformular.

  • Erbbaurechtsverträge
    Ja, auf dem SEPA-Mandat kann ein vom Vertrag abweichender Zahlungsrhythmus ausgewählt werden.
    In der Regel erfolgt bei Erbbaurechtsverträgen die Zahlung vorschüssig im Rhythmus von jährlichen bis monatlichen Zahlungen.
  • Landpachtverträge
    Nein, Änderungen der Zahlungsweise sind im Pachtbereich nicht vorgesehen. Bei Landpachtverträgen erfolgt die Zahlung in der Regel jährlich zum 31.10. nachschüssig eines jeden Pachtjahres mittels SEPA-Lastschrifteinzug.
  • Gartenpachtverträge
    Nein, Änderungen der Zahlungsweise sind im Pachtbereich nicht vorgesehen. Das Pachtjahr läuft jeweils vom 01.11. bis 31.10. nachschüssig. Beginnt dieser Vertrag nicht am 01.11., so ist das erste Pachtjahr ein Rumpfpachtjahr.
  • Nutzungsverträge
    Für Nutzungsverträge gelten individuelle Regelungen hinsichtlich Wirtschaftsjahr und Fälligkeit der Zahlungen. 

Fordern Sie für Änderungen am Zahlungsrhythmus ein mit den notwendigen Daten vorausgefülltes SEPA-Lastschrift-Formular an per E-Mail an: buchhaltung-liegenschaften@erzbistum-koeln.de oder nutzen Sie nachstehendes Kontaktformular

Überall können Fehler passieren, auf unserer oder auf Ihrer Seite.

Wenn Sie Doppelzahlungen oder Mahnungen bezüglich fehlender Zahlungen klären möchten, bitten wir Sie, sich mit denjenigen Sachbearbeitern, die auf dem Mahnungsschreiben genannt sind, in Verbindung zu setzen per E-Mail mit dem Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen: Abt710.SSL-Buchhaltung@erzbistum-koeln.de

Wenn sich Ihr Nachname geändert hat, teilen Sie uns bitte die Namensänderung mit, bitte mit Kopie der amtlichen Bestätigung zur Namensänderung, damit wir die Namensänderung auch vertraglich erfassen.

Für Mitteilungen zu einer Änderung der Adresse oder Bankverbindung bitten wir Sie, sich in Verbindung zu setzen mit den für den Fachbereich Buchhaltung zuständigen Mitarbeitern des Bereichs Liegenschaften Kirchengemeinden, ein E-Mail zu schreiben an stammdaten-liegenschaften@erzbistum-koeln.de oder uns eine Nachricht zu schreiben mit nachstehendem Kontaktformular.

Kontaktformular Buchhaltung für Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung 


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