Ein weiterer Missbrauchsvorwurf gegen suspendierten Pfarrer

Erzbistum Köln – Missbrauch - Staatsanwaltschaft

9. Oktober 2018 (pek181001-kas)

Erzbistum Köln. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird keine Ermittlungen gegen einen suspendierten Priester des Erzbistums Köln aufnehmen. Das Erzbistum hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz darüber informiert, dass gegen den Priester ein weiterer Vorwurf wegen sexuellen Missbrauchs geäußert worden war. Dem Pfarrer wird vorgeworfen, sich in den 1990er Jahren an einem Mädchen unter 14 Jahren vergangen zu haben. Der Priester bestreitet die neuen Vorwürfe. Am 9. Oktober teilte die Staatsanwaltschaft nun mit, dass gegen den Priester aufgrund der strafrechtlichen Verjährung keine Ermittlungen aufgenommen werden dürfen.

Gegen den Priester wurden bereits im Jahr 2011 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind erhoben und es erging ein Strafbefehl vom zuständigen Amtsgericht gegen ihn über eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Bereits 2011 wurde er umgehend von allen Aufgaben entpflichtet und ihm wurde die öffentliche Ausübung von priesterlichen Tätigkeiten, sowie sämtlicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen untersagt. Weiterhin wurde ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet, das bisher noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Die seinerzeit ausgesprochenen kirchlichen Auflagen bleiben daher weiterhin in Kraft.

Der Interventionsbeauftragte des Erzbistums, Oliver Vogt, sagte zu dem Vorgang: „Wir stehen mit dem mutmaßlichen Opfer in Kontakt und bieten alle notwendige Hilfe und Unterstützung an. Auch wenn dieser Fall strafrechtlich verjährt ist, sind wir für den Bericht sehr dankbar. Das Erzbistum Köln will alle Beschuldigungen ungeschönt und ohne falsche Rücksichten aufklären.“

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch stehen im Erzbistum Köln die vom Erzbischof beauftragten externen Ansprechpersonen zur Verfügung: