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Kirchenrechtler distanziert sich von „BILD“-Berichterstattung

Symbolfoto
Datum:
25. Aug. 2022
Von:
pek220825-jkl

Erzbistum Köln. Kardinal Rainer Maria Woelki hat den Kirchen­rechtler Prof. Schüller aus Münster vor dem Land­gericht Köln wegen der BILD-Berichterstattung vom 05.07.2022 in einem einstweiligen Verfügungs­ver­fahren auf Unter­lassung in Anspruch genommen. BILD hatte am 05.07.22 berichtet, dass Prof. Schüller Herrn Kardinal Woelki unterstellt habe, dass dieser ein Motiv bei einer unter­lassen­en Meldung im Fall des Priesters Pilz gehabt habe. Die BILD-Mitteilung war – bestätigt durch gericht­lichen Hinweis – als Behauptung zu verstehen, dass Kardinal Woelki sich damit persön­lich befasst habe, ob eine unter Kardinal Meisner unter­lassene Meldung im Fall Pilz an das Bistum Dresden-Meißen hätte nach­geholt werden müssen und er sich persönlich dagegen entschieden habe.

Da zunächst an der Richtigkeit der BILD-Bericht­erstattung, Prof. Schüller habe sich wie berichtet zu Kardinal Woelki geäußert, kein Zweifel bestand, wurde ein gericht­liches Verfahren gegen Prof. Schüller eingeleitet. Kardinal Woelki wehrte sich dagegen, dass Prof. Schüller ausweislich der BILD-Bericht­erstattung eine eigene Befassung des Herrn Kardinal Woelki mit der unter Herrn Kardinal Meisner versäumten Nach­meldung und eine eigene Entscheidung gegen eine solche Befassung behaup­tet hatte. Herr Kardinal Woelki hat eides­statt­lich versichert, dass er sich mit der Frage, ob eine Nach­meldung er­folgt, gar nicht be­fasst und sich erst recht nicht gegen eine Nach­meldung entschieden hat. Kardinal Woelki legt Wert auf die Fest­stellung, dass ihm gar nicht be­kannt war, dass unter Kardinal Meisner eine Meldung ver­säumt wurde, so dass er gar keinen An­lass hatte, dazu Ent­schei­dungen zu treffen. Ihm hier ein Versäumnis vorzuwerfen, ist abwegig.

Prof. Schüller hat nun im gerichtlichen Ver­fahren vor dem Land­gericht Köln eine eides­statt­liche Ver­sicherung abge­geben und er­klärt, dass er sich entgegen der Dar­stellung der BILD-Zeitung gar nicht zu einem angeb­lichen Motiv von Kardinal Woelki geäußert hat. Herr Prof. Schüller hat damit bestätigt, dass er entgegen der BILD-Bericht­erstattung gar nicht behauptet hat, Kardinal Woelki habe sich persönlich mit der Frage der Nach­holung der Information befasst und sich dagegen entschieden.

Da sich Herr Prof. Schüller ausweislich seiner eides­statt­lichen Ver­sicherung nicht so geäußert hat, wie die BILD dies ver­brei­tet hat, hat sich der Anlass für das Vor­gehen gegen Prof. Schüller erledigt. Kardinal Woelki hat darum den Antrag auf Erlass einer einst­weiligen Ver­fügung zurück­nehmen lassen.

Seine Unterlassungs­ansprüche gegenüber der Verlegerin der BILD-Zeitung (Axel Springer SE) und gegen deren Autor Nikolaus Harbusch verfolgt Herr Kardinal Woelki dagegen weiter. Er hält seine Unter­lassungs­ansprüche gegen die BILD-Bericht­erstattung auch deshalb aufrecht, weil Prof. Schüller nun eides­statt­lich bestätigt, dass die BILD seine Aussagen in einen Kontext gestellt hat, in dem er sich niemals geäußert habe. Daher macht Herr Kardinal Woelki Unter­lassungs­an­sprüche gegen BILD auch wegen der Falsch­behaup­tung geltend, Prof. Schüller habe sich zu einem eigenen Motiv Woelkis und damit einer eigenen Befassung mit einer Nach­meldung im Fall Pilz beschäftigt.

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