Die Neukonstituierung für die Amtszeit von 2023 bis 2026 erfolgte am 6. Juni 2023.
Der Beraterstab berät den Erzbischof zu vorliegenden Fällen und gibt Entscheidungsempfehlungen. Der Beraterstab setzt sich aus externen Experten aus den verschiedenen Fachbereichen, wie z. B. der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Medizin, Recht zusammen.
Verantwortlich für das unabhängige Auswahlverfahren der Mitglieder des Betroffenenbeirats sind die Mitglieder des Beraterstabs.
Die Neukonstituierung für die Amtszeit von 2023 bis 2026 erfolgte am 6. Juni 2023.
Mitglieder
Ständige Gäste
Die Beteiligung von Betroffenen in diesem Gremium ist explizit gewollt und sichergestellt.
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