Welche Konsequenzen zieht das Erzbistum aus der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt?
Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt? Welche stehen noch aus?
Das Erzbistum arbeitet verlässlich daran, den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter zu verstärken. Viele Maßnahmen, die u.a. vom unabhängigen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und anderen Gremien sowie Fachabteilungen empfohlen wurden, sind bereits in einem ersten „8-Punkte-Plan“ umgesetzt. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bekräftigt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Optimierung.