Ziel der Aufarbeitung ist es, umfassend das institutionelle Verhalten auf mögliche Versäumnisse oder Versagen zu überprüfen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und Maßnahmen voranzutreiben, die neben der Arbeit von Prävention und Intervention, sexualisierte Gewalt verhindern sollen.
Betroffene werden angehört und sie erfahren durch die Aufklärung, soweit möglich, ein Stück Gerechtigkeit für das erlittene Leid.