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Aufarbeitung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt

Konsequenzen und Maßnahmen

Welche Konsequenzen zieht das Erzbistum aus der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt?
Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt? Welche stehen noch aus?

Das Erzbistum arbeitet verlässlich daran, den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter zu verstärken. Viele Maßnahmen, die u.a. vom unabhängigen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger und anderen Gremien sowie Fachabteilungen empfohlen wurden, sind bereits in einem ersten „8-Punkte-Plan“ umgesetzt. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bekräftigt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Optimierung.

Bestimmungen zur Vermeidung und Aufklärung sexualisierter Gewalt

Das Erzbistum Köln hat alle Bestimmungen zur Vermeidung und Aufklärung sexualisierter Gewalt zusammengestellt.

Gremien

Studien und Untersuchungen

Stabsstelle Aufarbeitung

Die Stabsstelle Aufarbeitung treibt Prozesse voran, empfiehlt Maßnahmen und begleitet deren Umsetzung. Sie ist vom Erzbischof beauftragt, strategisch alle Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zu steuern, zu koordinieren und zu kommunizieren.  
Neben der Arbeit von Prävention und Intervention dient die Arbeit der Stabsstelle Aufarbeitung der nachhaltigen und systemischen Veränderung in der Institution.

Stefan von der Bank

Stefan von der Bank

Leitung

Stabsstelle Aufarbeitung

U. Scheuermann

Ute Scheuermann

Referentin

Stabsstelle Aufarbeitung

Erreichbarkeit

Die Stabsstelle Aufarbeitung ist wie folgt telefonisch erreichbar:

Dienstag und Mittwoch: 09:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr

N. N.

Assistenz

Stabsstelle Aufarbeitung

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www.erzbistum-koeln.de/aufarbeitung