Das Erzbistum Köln intensiviert die Kontrolle und Begleitung mit Auflagen belegter, beschuldigter Kleriker. Diese werden regelmäßig von einem beauftragten Team bestehend aus einer psychologischen Fachkraft sowie einem Priester aufgesucht. Die ausgesprochenen Auflagen werden durch persönliche Besuche vor Ort und durch Gespräche mit den betreffenden Personen kontrolliert
Das Team berichtet der Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker, die durch Erzbischof am 1. Juli 2021 eingerichtet wurde. In die Kommission hat Kardinal Woelki verschiedene, auch externe Personen mit fachlichen Qualifikationen im psychologischen, personalfachlichen und juristischen Bereich, berufen.
Die Mitglieder sind zunächst für eine Dauer von drei Jahren beauftragt. Sie beraten den Erzbischof in der Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht für alle Kleriker, die mit entsprechenden Auflagen belegt sind. Die Kommission hat sich mit den konkreten Fällen und Auflagen auseinandergesetzt, daraus Erkenntnisinteressen für die Besuche des beauftragten Teams formuliert und das Team mit Kontrollbesuchen beauftragt. Dem Erzbischof werden seitens der Kommission die Ergebnisse der Besuche und ggf. umzusetzende Schritte empfohlen.
Vorrangiges Ziel ist der Schutz von Betroffenen sowie die Vermeidung weiterer Taten. Falls jemand gegen seine Auflagen verstößt, werden die beschuldigten Kleriker entsprechend den rechtlichen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen.
> Pressemitteilung vom 30. Juni 2021: "Erzbistum Köln richtet Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker ein"
> Amtsblatt August 2021: Geschäftsordnung der Kommission zur Kontrolle beschuldigter oder straffällig gewordener Kleriker