Was machen Kommunionhelfer/innen?
In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind eine große Hilfe. Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei.
1. Wie wird man Kommunionhelferin bzw. Kommunionhelfer?
Voraussetzungen sind der Antrag des zuständigen Geistlichen, eine Schulung und die bischöfliche Beauftragung. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung zur Kommunionhelferin bzw. zum Kommunionhelfer ab 2026 zwei Schulungstage (samstags) umfasst (nähere Angaben dazu finden Sie unter Punkt 3).
Die Schritte sehen so aus:
1. Voraussetzung für diesen Dienst ist, dass der leitende Pfarrer, Geistliche in der Sonderseelsorge (z.B. in Krankenhäusern oder Altenheimen) oder der Ordensobere bzw. die Ordensoberin geeignete Personen darum bittet, die Zelebranten bei der Heiligen Messe als Kommunionhelferin bzw. Kommunionhelfer zu unterstützen.
2. Sie stellen beim Erzbischöflichen Generalvikariat einen entsprechenden Antrag. Das Formular hierzu wurde im Amtsblatt des Erzbistums Köln am 1. Nov. 2013 (Stk. 12, 153. Jg.) auf Seite 229 veröffentlicht. (Download als PDF)
3. Das Erzbischöfliche Generalvikariat organisiert die Ausbildung, die ab 2026 aus zwei Teilen (jeweils ein Samstag) besteht:
(1.) Das Grundmodul: „Was ist und will Liturgie?“ führt in das Verständnis des Gottesdienstes ein und erschließt grundlegend das Wesen der Liturgie.
(2.) Daran schließt sich eine spezielle Ausbildung zum Kommunionhelferdienst an.
Beide Elemente sind verpflichtend und bauen aufeinander auf.
Die Urkunde über die Erzbischöfliche Beauftragung zum Dienst als Kommunionhelferin bzw. Kommunionhelfer erhalten die Teilnehmenden im Anschluss in den Gemeinden oder Einrichtungen, in denen sie ihren Dienst versehen.
4. Die Beauftragung ist vier Jahre gültig. Sie kann vom zuständigen Geistlichen noch zwei weitere Male jeweils wiederum um vier Jahre verlängert werden. Danach stellt das Generalvikariat auf Antrag (ohne weitere Ausbildung) eine neue Urkunde aus. Außerdem muss die Urkunde, ebenfalls auf Antrag, umgeschrieben werden, wenn die Kommunionhelferinnen und -helfer in einem anderen Bereich tätig werden.
Die Schulungstermine (6.9. und 15.11.2025) sind leider schon komplett ausgebucht.
Nach der neuen Regelung bieten wir die notwendigen Schulungen 2026 wie folgt an:
1. Grundmodul: „Was ist und will Liturgie?“
Termine: 17.1.2026 oder 19.9.2026 im Maternushaus in Köln von 9 – 17 Uhr
2. Einführungstag in den Kommunionhelferdienst
Termine: 21.2., 14.3., 27.6., 10.10. und 14.11.2026 im Maternushaus in Köln von 9 – ca. 15 Uhr
Bitte vermerken Sie auf dem Antragsformular für die Beauftragung sowohl den Terminwunsch für das Grundmodul (in der Regel sollte dieses vor dem Einführungstag besucht werden) sowie den für den Einführungstag.
Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Glaubensorte & Verkündigung,
Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000
Sprache verrät viel: „Pfarrer XY feiert die Messe mit der Gemeinde“ – heißt eine vertraute Formulierung. Oder: „Aufgrund des Priestermangels feiern wir nur eine Wortgottesfeier.“ Solche Formulierungen könnten suggerieren, dass der eigentliche Akteur im Gottesdienst der Priester ist und die Gläubigen mitmachen dürfen. Und wenn sie sich einmal ohne Priester helfen müssen, ist es irgendwie kein richtiger Gottesdienst.
Die Frage ist also: Welche Rolle spielen Laien eigentlich in der Liturgie? Diese Frage hat zwei Aspekte: Welche Bedeutung hat die Mitfeier der Gläubigen für den Gottesdienst generell? Und welche konkreten Rollen können sie im Einzelnen übernehmen? Der Kommunionhelferdienst z.B. wird von Laien ausgeübt, gilt aber als ein außerordentlicher Dienst. Was bedeutet das?
Das Fortbildungswochenende für Kommunionhelfer geht diesen Fragen nach. Es dient der grundsätzlichen Klärung und Vergewisserung. Aber es gibt auch Raum, über den eigenen Dienst in der Liturgie nachzudenken und ins Gespräch zu kommen. Es geht also um Wissen, aber auch die eigene Motivation und das persönliche Erleben.
Bereich Glaubensorte & Verkündigung,
Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie
50606 Köln