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Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer

Was machen Kommunionhelfer/innen?

In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind eine große Hilfe. Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei.

1. Wie wird man Kommunionhelferin bzw. Kommunionhelfer?

Voraussetzungen sind der Antrag des zuständigen Geistlichen, eine Schulung und die bischöfliche Beauftragung. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. 
Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung zur Kommunionhelferin bzw. zum Kommunionhelfer ab 2026 zwei Schulungstage (samstags) umfasst (nähere Angaben dazu finden Sie unter Punkt 3).

Die Schritte sehen so aus:

1. Voraussetzung für diesen Dienst ist, dass der leitende Pfarrer, Geistliche in der Sonderseelsorge (z.B. in Krankenhäusern oder Altenheimen) oder der Ordensobere bzw. die Ordensoberin geeignete Personen darum bittet, die Zelebranten bei der Heiligen Messe als Kommunionhelferin bzw. Kommunionhelfer zu unterstützen.

2. Sie stellen beim Erzbischöflichen Generalvikariat einen entsprechenden Antrag. Das Formular hierzu wurde im Amtsblatt des Erzbistums Köln am 1. Nov. 2013 (Stk. 12, 153. Jg.) auf Seite 229 veröffentlicht. (Download als PDF)

3. Das Erzbischöfliche Generalvikariat organisiert die Ausbildung, die ab 2026 aus zwei Teilen (jeweils ein Samstag) besteht:

(1.) Das Grundmodul: „Was ist und will Liturgie?“ führt in das Verständnis des Gottesdienstes ein und erschließt grundlegend das Wesen der Liturgie.

(2.) Daran schließt sich eine spezielle Ausbildung zum Kommunionhelferdienst an.

Beide Elemente sind verpflichtend und bauen aufeinander auf.

Die Urkunde über die Erzbischöfliche Beauftragung zum Dienst als Kommunionhelferin bzw. Kommunionhelfer erhalten die Teilnehmenden im Anschluss in den Gemeinden oder Einrichtungen, in denen sie ihren Dienst versehen.

4. Die Beauftragung ist vier Jahre gültig. Sie kann vom zuständigen Geistlichen noch zwei weitere Male jeweils wiederum um vier Jahre verlängert werden. Danach stellt das Generalvikariat auf Antrag (ohne weitere Ausbildung) eine neue Urkunde aus. Außerdem muss die Urkunde, ebenfalls auf Antrag, umgeschrieben werden, wenn die Kommunionhelferinnen und -helfer in einem anderen Bereich tätig werden.

Nach der neuen Regelung bieten wir die notwendigen Schulungen 2027 wie folgt an:

1. Grundmodul: „Was ist und will Liturgie?“

Termine: 23. Januar 2027 oder 11. September 2027 im Maternushaus in Köln von 9 – 17 Uhr

2. Einführungstag in den Kommunionhelferdienst

Termine: 20. Februar, 13. März, 19. Juni, 09. Oktober und 06. November 2027 im Maternushaus in Köln von 9 – ca. 15 Uhr

Bitte vermerken Sie auf dem Antragsformular für die Beauftragung sowohl den Terminwunsch für das Grundmodul (in der Regel sollte dieses vor dem Einführungstag besucht werden) sowie den für den Einführungstag.

Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier:

Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Glaubensorte & Verkündigung, 
Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000 

 
2. Wann gibt es Fortbildungen?
Speziell für Kommunionhelfer/innen bietet die Erzbischöfliche Bibel- und Liturgieschule eine Fortbildung mit wechselnden Themen an. Dazu lädt die Bibel- und Liturgieschule über die Pfarrer ein. Der Pfarrer gibt das Einladungsschreiben an die Kommunionhelfer/innen weiter. Sie können sich aber auch unten über die Termine informieren und direkt an die Bibel- und Liturgieschule wenden, um sich für einen Termin Ihrer Wahl anzumelden. Tagungsort ist das Kardinal Schulte Haus in Bergisch Gladbach-Bensberg. Die Fortbildung finden samstags von 09.00 – 17.00 Uhr statt und beginnt mit einem Stehkaffee.                                                
Das aktuelle Thema der Fortbildungsreihe lautet:

In der Messe beten oder die Messe beten?

Fortbildungstag für Kommunionhelferinnen und -helfer und Laien in der Liturgie

„Ihr sollt nicht in der Messe beten, ihr sollt die Messe beten!“ – so eine Aufforderung an die Gläubigen, die Papst Pius X. zugeschrieben wird. Was beim ersten Hören spitzfindig anmutet, rührt tatsächlich an das Grundverständnis der Feier der Eucharistie und stellt die Frage nach der Beteiligung der Gläubigen. Alte Praktiken, wie den Rosenkranz während der Messe zu beten, sind zwar nicht mehr üblich, doch ist den Gläubigen wirklich bewusst, welche Rolle ihr Gebet in der Messe spielt – für die Messe und für sie selbst?

Dieser Frage geht die aktuelle Fortbildung nach. Sie klärt nicht nur das Verständnis der Eucharistiefeier, sondern eröffnet auch Zugänge für die eigene fruchtbare Mitfeier.

Termine 2027
Samstag, 27. Februar oder 18. September 2027
Veranstaltungsort
Kardinal Schulte Haus, Overather Str. 51-53, 51429 Bergisch Gladbach
Kursgebühr
30 Euro
Referent
Prof. Dr. Alexander Saberschinsky, Liturgiereferent des Erzbistums Köln
Gerne können Sie auch persönlich Kontakt zu uns aufnehmen:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Glaubensorte & Verkündigung,
Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000 
 
3. Krankenkommunion
Der Dienst des/der Kommunionhelfers/helferin ist ein Verkündigungsdienst. Dies gilt besonders, wenn die heilige Kommunion nicht innerhalb der Eucharistiefeier gereicht wird, sondern kranken bzw. alten Menschen im Krankenhaus oder in einer Altenpflegeeinrichtung. Dazu muss der/die Kommunionhelfer/in einen einfachen liturgischen Rahmen schaffen. Wie die gottesdienstliche Form gestaltet werden kann, welche besondere Disposition der Kommunionempfänger/innen zu erwarten ist, welche weiteren Umstände (z. B. Demenz) zu berücksichtigen sind, das soll neben den Grundzügen der Eucharistietheologie in dem zweitägigen Kurs erörtert und vermittelt werden. Der Kurs richtet sich an Kommunionhelfer/innen, die bereits die erzbischöfliche Beauftragung erhalten haben und sich nun auf dem Gebiet der Krankenkommunion fortbilden möchten.
Die Fortbildung findet in der Regel einmal jährlich statt. Den aktuellen Termin finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.