Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer

Kommunionhelferinnen und -helfer

Was machen Kommunionhelfer/innen?

In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind ein große Hilfe. Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei.
 
1. Wie wird man Kommunionhelfer/in?

Voraussetzungen sind der Antrag des zuständigen Geistlichen, eine Schulung und die bischöfliche Beauftragung. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Die Schritte sehen so aus:
 
1. Voraussetzung für diesen Dienst ist, dass der leitende Pfarrer, Geistliche in der Sonderseelsorge (z.B. in Krankenhäusern oder Altenheimen) oder der Ordensobere bzw. die Ordensoberin Sie darum bittet, ihn als Kommunionhelfer/in zu unterstützen.
 
2. Sie stellen beim Erzbischöflichen Generalvikariat einen entsprechenden Antrag. Das Formular hierzu wurde im Amtsblatt des Erzbistums Köln am 1. Nov. 2013 (Stk. 12, 153. Jg.) auf Seite 229 veröffentlicht. (Download als PDF)
 
3. Das Erzbischöfliche Generalvikariat lädt die Interessierten zu einer eintägigen Fortbildung an einem Samstag nach Köln ein. Die Urkunde über die Erzbischöfliche Beauftragung zum Dienst als Kommunionhelfer/in erhalten die Teilnehmer/innen im Anschluss in den Gemeinden oder Einrichtungen, in denen sie ihren Dienst versehen.
 
4. Die Beauftragung ist vier Jahre gültig. Sie kann vom zuständigen Geistlichen noch zwei weitere Male jeweils wiederum um vier Jahre verlängert werden. Danach stellt das Generalvikariat auf Antrag (ohne weitere Ausbildung) eine neue Urkunde aus. Außerdem muss die Urkunde, ebenfalls auf Antrag, umgeschrieben werden, wenn die Kommunionhelfer/innen in einem anderen Bereich tätig werden.
 
Die Ausbildung findet an folgenden Terminen im Maternushaus in Köln statt:
 
16.3.2024, 20.4.2024, 1.6.2024, 21.9.2024 und 16.11.2024
 
Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier:
 
Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Pastoralentwicklung
Fachbereich Engagmentförderung,
Bibel und Liturgie
Frau Sigrid Klawitter
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000 (Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr)
Telefax: 0221 1642 7005
E-Mail-Kontaktformular  
 
 
 
 
2. Wann gibt es Fortbildungen?

Speziell für Kommunionhelfer/innen bietet die Erzbischöfliche Bibel- und Liturgieschule eine Fortbildung mit wechselnden Themen an. Dazu lädt die Bibel- und Liturgieschule über die Pfarrer dekanatsweise ein. Der Pfarrer gibt das Einladungsschreiben an die Kommunionhelfer/innen weiter. Sie können sich aber auch unten über die Termine informieren und direkt an die Bibel- und Litur-gieschule wenden, um sich für einen Termin Ihrer Wahl anzumelden. Tagungsort ist das Kardinal Schulte Haus in Bergisch Gladbach-Bensberg. Die Fortbildung dauert von Samstagmittag bis Sonntagmittag.                                                
 

Das Thema der aktuellen Fortbildungsreihe lautet:

SEGEN UND SAKRAMENTE
Welchen Unterschied machen Weihwasser und Wandlung?

Die Zeichen und Vollzüge der Liturgie sind zahlreich: Kreuzzeichen, Weihwasser, Segnungen, Weihe von Gegenständen und schließlich auch die Wandlung in der Messfeier. Sie alle „machen einen Unterschied“. Doch welchen genau? Ist ein gesegneter Rosenkranz anders als der im Geschäft? Oder hat Weihwasser besondere Kräfte?
Die Fortbildung für Kommunionhelfer/innen geht diesen Fragen nach und erklärt, was es mit Kreuzzeichen, Weihwasser, Segnungen und Wandlung auf sich hat. Dabei geht es auch darum, was ureigenste liturgische Vollzüge sind und was stark durch die Volksfrömmigkeit beeinflusst ist. All das hilft besser zu verstehen und zu deuten, was das Leben der Gläubigen begleitet.

 

Termine 2024 Turnusgemäß eingeladene Dekanate
24./25.2.2024

Mettmann
Wuppertal

16./17.3.2024 Rheinisch-Bergischer Kreis
Oberbergischer Kreis
13./14.4.2024 Düsseldorf
Altenkirchen
Bonn
9./10.11.2024 Rhein-Erft-Kreis
Euskirchen

 

 Veranstaltungsort        

Kardinal Schulte Haus, Overather Straße 51-53,

51429 Bergisch Gladbach

 Kosten 40,-- €
 Referent

Prof. Dr. Alexander Saberschinsky, Liturgiereferent des Erzbistums Köln,

 
Nähere Informationen zur Fortbildung erhalten Sie hier:
 
Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Pastoralentwicklung
Fachbereich Engagmentförderung,
Bibel und Liturgie
Erzbischöfliche Bibel- und Liturgieschule
Frau Sigrid Klawitter
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000 (Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr)
Telefax: 0221 1642 7005
 
  
3. Krankenkommunion
 
Der Dienst des/der Kommunionhelfers/helferin ist ein Verkündigungsdienst. Dies gilt besonders, wenn die heilige Kommunion nicht innerhalb der Eucharistiefeier gereicht wird, sondern kranken bzw. alten Menschen im Krankenhaus oder in einer Altenpflegeeinrichtung. Dazu muss der/die Kommunionhelfer/in einen einfachen liturgischen Rahmen schaffen. Wie die gottesdienstliche Form gestaltet werden kann, welche besondere Disposition der Kommunionempfänger/innen zu erwarten ist, welche weiteren Umstände (z. B. Demenz) zu berücksichtigen sind, das soll neben den Grundzügen der Eucharistietheologie in dem zweitägigen Kurs erörtert und vermittelt werden. Der Kurs richtet sich an Kommunionhelfer/innen, die bereits die erzbischöfliche Beauftragung erhalten haben und sich nun auf dem Gebiet der Krankenkommunion fortbilden möchten.
 
Der nächste Termin für die Fortbildung Kommunionhelferinnen und -helfer im Krankenhaus und in Altenpflegeeinrichtungen ist am 7. September 2024 im Maternushaus in Köln 
Nähere Informationen finden in unserem Veranstaltungskalender.