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Service

Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer

Was machen Kommunionhelfer/innen?
In den Pfarreien haben viele Gläubige den Dienst des Kommunionhelfers bzw. der Kommunionhelferin übernommen. Sie helfen bei der Austeilung der Kommunion, bringen Alten und Kranken die Kommunion und dürfen auch das Allerheiligste aussetzen. Auf diese Weise unterstützen sie die Geistlichen und sind ein große Hilfe. Mehr noch: Sie bringen Christus zu den Menschen und tragen so zum Aufbau der Gemeinde bei.

 
1. Wie wird man Kommunionhelfer/in?
Voraussetzungen sind der Antrag des zuständigen Geistlichen, eine Schulung und die bischöfliche Beauftragung. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Die Schritte sehen so aus:
1. Voraussetzung für diesen Dienst ist, dass der leitende Pfarrer, Geistliche in der Sonderseelsorge (z.B. in Krankenhäusern oder Altenheimen) oder der Ordensobere bzw. die Ordensoberin Sie darum bittet, ihn als Kommunionhelfer/in zu unterstützen.
2. Sie stellen beim Erzbischöflichen Generalvikariat einen entsprechenden Antrag. Das Formular hierzu wurde im Amtsblatt des Erzbistums Köln am 1. Nov. 2013 (Stk. 12, 153. Jg.) auf Seite 229 veröffentlicht. (Download als PDF)
3. Das Erzbischöfliche Generalvikariat lädt die Interessierten zu einer eintägigen Fortbildung an einem Samstag nach Köln ein. Die Urkunde über die Erzbischöfliche Beauftragung zum Dienst als Kommunionhelfer/in erhalten die Teilnehmer/innen im Anschluss in den Gemeinden oder Einrichtungen, in denen sie ihren Dienst versehen.
4. Die Beauftragung ist vier Jahre gültig. Sie kann vom zuständigen Geistlichen noch zwei weitere Male jeweils wiederum um vier Jahre verlängert werden. Danach stellt das Generalvikariat auf Antrag (ohne weitere Ausbildung) eine neue Urkunde aus. Außerdem muss die Urkunde, ebenfalls auf Antrag, umgeschrieben werden, wenn die Kommunionhelfer/innen in einem anderen Bereich tätig werden.
Die Ausbildung findet an folgenden Terminen im Maternushaus in Köln statt (zeitlicher Rahmen: 9.00 - ca. 15.00 Uhr):
16.11.2024 sowie 11.1., 15.2., 29.3., 17.5., 6.9. oder 15.11.2025
Hinweis: Der letzte Schulungstermin für dieses Jahr am 16.11.2024 ist fast ausgebucht. Restplätze können nur noch auf Anfrage zu vergeben werden.
Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie hier:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Glaubensorte & Verkündigung,
Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie
Frau Sigrid Klawitter
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000 (Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr)
E-Mail-Kontaktformular  
 
2. Wann gibt es Fortbildungen?
Speziell für Kommunionhelfer/innen bietet die Erzbischöfliche Bibel- und Liturgieschule eine Fortbildung mit wechselnden Themen an. Dazu lädt die Bibel- und Liturgieschule über die Pfarrer dekanatsweise ein. Der Pfarrer gibt das Einladungsschreiben an die Kommunionhelfer/innen weiter. Sie können sich aber auch unten über die Termine informieren und direkt an die Bibel- und Liturgieschule wenden, um sich für einen Termin Ihrer Wahl anzumelden. Tagungsort ist das Kardinal Schulte Haus in Bergisch Gladbach-Bensberg. Die Fortbildungen beginnen samstags um 14.30 Uhr mit einem Stehkaffee zur Anreise und enden sonntags gegen 13.30 Uhr (nach dem Mittagessen).                                                
Mit Beginn des Jahres 2025 beginnt die Fortbildungsreihe mit dem neuen Thema:
LAIEN IN DER LITURGIE. Liturgische Dienste in Theorie und eigener Praxis

Sprache verrät viel: „Pfarrer XY feiert die Messe mit der Gemeinde“ – heißt eine vertraute Formulierung. Oder: „Aufgrund des Priestermangels feiern wir nur eine Wortgottesfeier.“ Solche Formulierungen könnten suggerieren, dass der eigentliche Akteur im Gottesdienst der Priester ist und die Gläubigen mitmachen dürfen. Und wenn sie sich einmal ohne Priester helfen müssen, ist es irgendwie kein richtiger Gottesdienst.

Die Frage ist also: Welche Rolle spielen Laien eigentlich in der Liturgie? Diese Frage hat zwei Aspekte: Welche Bedeutung hat die Mitfeier der Gläubigen für den Gottesdienst generell? Und welche konkreten Rollen können sie im Einzelnen übernehmen? Der Kommunionhelferdienst z.B. wird von Laien ausgeübt, gilt aber als ein außerordentlicher Dienst. Was bedeutet das?

Das Fortbildungswochenende für Kommunionhelfer geht diesen Fragen nach. Es dient der grundsätzlichen Klärung und Vergewisserung. Aber es gibt auch Raum, über den eigenen Dienst in der Liturgie nachzudenken und ins Gespräch zu kommen. Es geht also um Wissen, aber auch die eigene Motivation und das persönliche Erleben.

Termine 2025 / turnusgemäß eingeladene Stadt-/Kreisdekanate
15./16.02.2025 - Rhein-Sieg-Kreis
22./23.03.2025 - Stadtdekanat Köln
20./21.09.2025 - Rhein-Kreis Neuss, Leverkusen, Remscheid und Solingen
08./09.11.2025 - Mettmann und Wuppertal
Veranstaltungsort
Kardinal Schulte Haus, Overather Str. 51-53, 51429 Bergisch Gladbach
Kursgebühr
45 Euro
Referent
Prof. Dr. Alexander Saberschinsky, Liturgiereferent des Erzbistums Köln
Hinweis:
Das letzte Kommunionhelfer-Wochenende mit dem Thema SEGEN UND SAKRAMENTE. Welchen Unterschied machen Weihwasser und Wandlung? findet am 9./10.11.2024 statt und ist zwischenzeitlich ausgebucht. Gerne können wir Sie auf einer Warteliste aufnehmen. Schreiben Sie uns einfach mit dem unten stehenden Kontaktformular eine Nachricht.
Weitere Informationen finden in unserem Veranstaltungskalender
Gerne können Sie auch persönlich Kontakt zu uns aufnehmen:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Bereich Glaubensorte & Verkündigung,
Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie
Frau Sigrid Klawitter
50606 Köln
Telefon: 0221 1642 7000 (Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr)
 
3. Krankenkommunion
Der Dienst des/der Kommunionhelfers/helferin ist ein Verkündigungsdienst. Dies gilt besonders, wenn die heilige Kommunion nicht innerhalb der Eucharistiefeier gereicht wird, sondern kranken bzw. alten Menschen im Krankenhaus oder in einer Altenpflegeeinrichtung. Dazu muss der/die Kommunionhelfer/in einen einfachen liturgischen Rahmen schaffen. Wie die gottesdienstliche Form gestaltet werden kann, welche besondere Disposition der Kommunionempfänger/innen zu erwarten ist, welche weiteren Umstände (z. B. Demenz) zu berücksichtigen sind, das soll neben den Grundzügen der Eucharistietheologie in dem zweitägigen Kurs erörtert und vermittelt werden. Der Kurs richtet sich an Kommunionhelfer/innen, die bereits die erzbischöfliche Beauftragung erhalten haben und sich nun auf dem Gebiet der Krankenkommunion fortbilden möchten.
Der nächste Termin für die Fortbildung Kommunionhelferinnen und -helfer im Krankenhaus und in Altenpflegeeinrichtungen ist am 27. September 2025 im Maternushaus in Köln 
Nähere Informationen finden ab November 2024 in unserem Veranstaltungskalender.
Sigrid Klawitter

Sigrid Klawitter

Sekretariat

Bereich Glaubensorte & Verkündigung, Fachbereich Geistliches Leben, Bibel & Liturgie