Eine ausführliche Ausschreibung der Weiterbildung finden Sie hier zum Download
Die Termine für den nächsten Kurs können Sie gerne in unserem Fachbereich erfragen.
T 0221 1642 1773; E: altenheimseelsorge@erzbistum-koeln.de

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Die Katholische Seelsorge in vielen Stationären Hospizen kann leider nicht mehr flächendeckend durch hauptamtliche Seelsorger und Seelsorgerinnen des Erzbistums Köln gewährleistet werden.
Bewohner und Bewohnerinnen sowie die Mitarbeiter haben aber davon unabhängig ein Bedürfnis nach kontinuierlicher seelsorglicher Begleitung.
Um diesem wenigstens in geringem Maße nachkommen zu können hat das Erzbistum Köln durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen ein Rahmenkonzept für Begleiter in der Seelsorge erarbeitet
Die Begleiter/innen in der Seelsorge sind zuständig für
Träger von stationären Hospizen können hauptberufliche katholische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für diese Aufgabe im Rahmen seiner/ihrer bisherigen Einstellung mit einem Umfang von mindestens 3 Wochenstunden einsetzen.
Die Dienstaufsicht bleibt weiter bei dem jeweiligen Dienstvorgesetzten.
Die Fachaufsicht wird für die seelsorgliche Tätigkeit von der Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen wahrgenommen.
Hierüber wird mit den Beteiligten ein Kontrakt erstellt.
Diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden von der Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen für diese Tätigkeit in einem Kurs qualifiziert.
Für den Kurs im Umfang von
erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Freistellung durch den Träger.
Eine weitere fachliche wie persönliche Begleitung erfolgt durch die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen.
Nach erfolgreichem Abschluss werden die Begleiter in der Seelsorge durch den Erzbischof für ihre Tätigkeit im jeweiligen Hospizes beauftragt.
Die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme übernimmt das Erzbistum Köln.
Die Kursteilnehmer leisten einen Eigenbeitrag von 10,00 €/ Seminartag.
Der Einsatz im Rahmen der bisherigen Einstellung für diese seelsorgliche Tätigkeit sowie für den Qualifizerungskurs wird vom Einrichtungsträger übernommen.
Wenn Sie Interesse und Bedarf für die Tätigkeit eines Begleiters in der Seelsorge in Ihrer Einrichtung sehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.