Fragen & Antworten
Sicher gibt es in Ihrem Umfeld Menschen Ihres Vertrauens, die Sie ansprechen können, manchmal gehört ein wenig Mut dazu. Wenn Sie den Wunsch haben, mit einem Außenstehenden - vielleicht auch intensiver - über Ihre Situation, Ihre Gefühle und Gedanken, über Vergangenes und Zukünftiges zu sprechen, scheuen sie sich nicht, eine Beratungsstelle aufzusuchen. In den Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen finden sie kompetente Gesprächspartner / innen, vor allem, wenn es um Ihre persönliche Situation geht, in den Kath. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in erster Linie, wenn es um Ihre Kinder geht. Manche Beratungsstellen bieten auch Gesprächgruppen für Getrennte und Geschiedene an. Fragen Sie dort nach! Über Ihren Hausarzt oder über Ihre Krankenkasse können Sie eine therapeutische Begleitung erwirken. Viele Seelsorger / -innen haben ein offenes Ohr und zeigen so, dass Gott auch in dieser schweren Zeit an Ihrer Seite ist.
Kinder brauchen eine altersgerechte Information, vor allem über das, was sich ändert und das, was für sie bleiben wird. Oft haben sie schon vor der Trennung gespürt, dass etwas nicht stimmt. Wenn Sie nun über die Trennung sprechen, können die Kinder ihre Empfindungen einordnen. Wichtig ist es, im Gespräch deutlich zu machen, dass die Trennung Ihre Entscheidung, die Entscheiung von Vater und Mutter, ist und sie als Kinder nicht schuld sind und auch nichts machen müssen. Die Zusage, dass Sie beide sie weiterhin lieb haben werden, hilft Kindern bei der Verarbeitung und Neuorientierung. Trauer über die Veränderungen können Sie Ihren Kindern nicht ersparen. Sie können jedoch den Kindern zeigen, dass Sie ihnen die Bewältigung der schwierigen Situation zutrauen und an eine positive Entwicklung glauben.
An der Eucharistiefeier dürfen und sollen alle katholischen Christen teilnehmen, auch Getrennte oder Geschiedene, auch die wiederverheiratet Geschiedenen. Getrennte oder Geschiedene sind - solange sie nicht in einer neuen Verbindung leben und natürlich in rechter Weise auf den Empfang vorbereitet sind - eingeladen zur Kommunion zu gehen. Derzeit wird über einen sensiblen und differenzierten Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen auf weltkirchlicher Ebene wie in den Diõzesen Deutschlands diskutiert. Obwohl hierzu derzeit von verschiedenen Seiten gute Argumente vorgetragen werden, geht Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki weder davon aus, dass das Thema kirchenrechtlich entschieden noch der Gewissensentscheidung des Gläubigen allein vorbehalten werden kann. Für die persönlich schwierige Lebenssituation eines wiederverheirateten Geschiedenen sollte im Gespräch mit dem Beichtvater eine Lösung gesucht werden. "In der Kirche hat es immer eine Praxis der Barmherzigkeit gegeben, die nicht auf dem öffentlichen Markt verhandelt wurde", so Kardinal Woelki.
Sie sind auch nach Ihrer Trennung volles Mitglied der Kirche. Wenn es Ihnen gut tut, mit einem Seelsorger, einer Seelsorgerin über Ihre Situation und Ihre Fragen zu sprechen, suchen Sie das Gespräch. Überlegen Sie in Ruhe, wer für Sie ein/eine kompetente(r) und vertrauenswürdige(r) GesprächsbegleiterIn sein kann. Vielleicht ist es für Sie auch hilfreich mit Gemeindegliedern Kontakt aufzunehmen, denen Ihre Situation aus eigener Erfahrung vertraut ist.
Der Austausch mit diesen kann helfen, dass Sie auch in Zukunft einen Platz für sich in Ihrer Gemeinde sehen.
Die Katholische Kirche sieht, dass es auch in einer sakramental gültigen Ehe zu einem Bruch kommen kann. Sie möchte die Menschen auch in diesen Zeiten begleiten und stützen. Dies geschieht in besonderer Weise in den Katholischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.
Für die katholische Kirche ist eine sakramental gültige und vollzogene Ehe unauflöslich. Eine Trennung wird aber im äußersten Fall als ein möglicher Weg akzeptiert. Auch wenn sich Getrenntlebende und Geschiedene in der Kirche leider häufig ausgeschlossen fühlen, Sie sind im kirchenrechtlichen Sinne nicht ?exkommuniziert?.
Sie bleiben auch nach der Trennung bzw. Scheidung volles Mitglied der Kirche und damit ihrer Gemeinde und dürfen auch weiterhin die Sakramente empfangen.