Gültig getauft sind aus Sicht der katholischen Kirche nicht allein die Katholiken.
Es sind auch all jene Personen, die die Taufe empfangen haben in einer der folgenden nichtkatholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften - sofern der Taufspender ordnungsgemäß handelte nach dem eigenen Ritus:
Ungetauft ist sicherlich, wer niemals christlich getauft wurde.
Das ist üblicherweise der Fall bei Personen, die einer nichtchristlichen Umwelt entstammen:
Ungetauft, weil allenfalls ungültig getauft, sind für die katholische Kirche jene Personen aus Bekenntnisgemeinschaften, deren christlich genannte Taufe nach katholischem Verständnis unzureichend ist, oder in denen überhaupt nicht getauft wird.
Das ist z.B. üblicherweise der Fall bei den
Wer nichtkatholischen Bekenntnissen anhängt, gilt freilich nicht als ungetauft, wenn er anderweitig die Taufe gültig empfangen hat.