Das Engagement für die Bewahrung der Schöpfung ist dem Erzbistum Köln mit seinen Kirchengemeinden ein großes Anliegen. Die Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen sowie Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt von Äckern und Wiesen stellen einen verantwortlichen Umgang mit den eigenen kirchlichen Flächen in der Landwirtschaft dar.
Mit einem Landpacht- oder Gartenpachtvertrag wird Pächtern Landeigentum zur Bewirtschaftung und Fruchtziehung überlassen. Nicht mitverpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bodenschätzen, bzw. Bodenbestandteilen aller Art, wie z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf usw. sowie die Nutzung der Bäume und Sträucher.
Landpachtverträge werden in der Regel für den Zeitraum von 12 Jahren geschlossen, ein Pachtjahr dauert in der Regel vom 01.11. bis zum 31.10. des Folgejahres. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Pächter einen Pachtzins, der vertraglich vereinbart ist.
Die vertragliche Ausgestaltung eines Landpachtvertrags stellen wir Ihnen als aktuell gültigen Musterpachtvertrag zur Verfügung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen: