!! Aktuelle Informationen zur Büchereiarbeit in Zeiten von Corona !!
Stand 22.12.2022
- Anlage 1: Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen
- Anlage 2: Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen
Bitte sprechen Sie wie immer alle Änderungen Ihrer Schutzmaßnahmen mit einem Verantwortlichen Ihrer Pfarrgemeinde ab und klären, ob die Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts in Ihren Räumlichkeiten und Veranstaltungen beibehalten werden soll.
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Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuell geltenden Regelungen auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierung:
Nordrhein-Westfalen:
- Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW
- Corona-Regeln - Die wichtigsten Informationen über aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Rheinland-Pfalz:
- https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
- 34. Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 30. September 2022
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 29. November 2022 (tritt in Kraft am 30. November 2022)
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute, viel Kraft und Geduld in diesen unruhigen Zeiten!
Bleiben Sie gesund!
Ihr Referat KÖB