!! Aktuelle Informationen zur Büchereiarbeit in Zeiten von Corona !!
Stand 01.03.2023
Nach 1.073 Tagen ist Nordrhein-Westfalens Corona-Schutzverordnung am 28. Februar ausgelaufen. Das Ministerium wird die Corona-Schutzverordnung nicht mehr verlängern – ab 1. März gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
***
Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Regelungen auf den Internetseiten der jeweiligen Landesregierung:
Nordrhein-Westfalen:
- Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW
- Corona-Regeln - Die wichtigsten Informationen über aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
Rheinland-Pfalz:
Bleiben Sie gesund!
Ihr Referat KÖB