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Öffentl. kath. Grund- & Hauptschulen

Was heißt das eigentlich?

Hier finden Sie Informationen zu den öffentlichen katholischen Grund- und Hauptschulen.

Öffentliche Katholische Grund- und Hauptschulen (KGS/KHS)

Träger der Katholischen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind die jeweiligen Kommunen. Das heißt – anders als der Name vermuten lassen könnte – liegt die Verantwortung für den Schulbetrieb ausschließlich bei der Kommune. Die Kommune ist daher beispielsweise zuständig für die Räumlichkeiten, die Einrichtung und das Budget. 

Darüber hinaus kümmert sich die Schulaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen um die Lehrerversorgung und die Einhaltung der Stundentafel.

KGS sind also öffentliche Schulen, bei denen die Kirche keine Träger- oder Aufsichtsfunktion hat. Die Katholische Kirche steht den KGS beratend und mit Unterstützungsangeboten zur Seite.

„Eine starke Toleranz wächst aus den eigenen Wurzeln. Losgelöst davon wächst Desorientierung, wächst Beliebigkeit, jedenfalls nicht die Anerkennung des anderen. Die kommt aus der eigenen Identität. […] Je tiefer das Profil, desto stärker sind Haftung und Halt.“

- Bischof Franz Kamphaus

Informationen für Eltern

Schulanmeldung

Ja, Sie können Ihr Kind, wenn es schulpflichtig ist, an einer KGS anmelden. Wenn Ihr Kind nicht katholisch ist, benötigt die Schule Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass Sie eine Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis wünschen.

Ein Anmeldeüberhang besteht, wenn mehr Kinder an einer Schule angemeldet wurden als Plätze zur Verfügung stehen. Das passiert an Katholischen Grundschulen wie auch an Gemeinschaftsgrundschulen. Da die KGS eine Angebotsschule ist, haben – allerdings nur im Fall eines Anmeldeüberhangs – die katholischen Kinder einen Vorrang. Dazu ist ein gerichtlicher Beschluss ergangen.

Grundsätzlich gelten für die Aufnahme an einer Grundschule folgende Kriterien:

  1. Geschwisterkinder
  2. Schulwege
  3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule
  4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.

Letztlich entscheidet die Schulleitung über die Schulaufnahme.

Für die Schule gelten zunächst dieselben Richtlinien und Lehrpläne wie für die Gemeinschaftsgrundschule (= GGS). Darüber hinaus beachtet die Schule die > Grundsätze für KGS (PDF). Sie feiert christliche Feste mit den Kindern wie z.B. Adventsfeiern oder Erntedank. Die Schule lässt die Kinder behutsam in den Glauben hineinwachsen, sich orientieren. Sie versucht, in ihrem Schulleben, im Schulalltag und im Unterricht die Botschaft Jesu Christi als eine tragfähige Grundlage des Lebens erfahrbar zu machen.

Anders gesagt: Die KGS macht den Kindern ein Identitätsangebot aus dem Glauben heraus. Weitere Informationen zur KGS finden Sie in der Broschüre > „Die Kath. Grundschule in Nordrhein-Westfalen“ (PDF)

 

Zahlen – Daten – Fakten

In NRW sind etwa 25% der Grundschülerinnen und Grundschüler katholisch.
Etwa 25 % der Grundschulen in NRW sind Katholische Bekenntnisschulen.
An keiner KGS in NRW gibt es 100 % katholische Kinder.

An Katholischen Grundschulen gibt es zwei Wochenstunden katholischen Religionsunterricht. An einer KGS nehmen grundsätzlich alle Kinder am kath. Religionsunterricht teil, weil die Eltern mit der Schulanmeldung für ihr Kind ausdrücklich die Erziehung und Unterrichtung im Bekenntnis gewünscht haben. Wenn eine KGS die einzige Schule in einem Ort oder Ortsteil ist, bietet sie auch evangelischen Religionsunterricht an.

Die Schule feiert regelmäßig Gottesdienste, damit die Kinder die Chance haben, das gemeinsame Feiern, Beten und Singen in der örtlichen Kirchengemeinde kennen zu lernen. Es handelt sich um Wortgottesdienste und Messfeiern, mitunter auch um Gebetszeiten mit einem besonderen inhaltlichen Schwerpunkt, je nach Alter der Kinder und oft nach Jahrgängen getrennt. Dies muss jeweils mit der Pfarrgemeinde vor Ort abgesprochen werden.

Sie sind willkommen bei der KED, der Kath. Elternschaft Deutschlands. Sie fördert die Elternrechte und unterstützt die Verwirklichung der Grundsätze christlicher Erziehung und Bildung in der Schule.

KED Köln
Oxfordstr. 10, 53111 Bonn, Telefon: 0228 928 948 15, E-Mail: Klick zum E-Mail senden, www.ked-koeln.de

Die Website des Schulministeriums ermöglicht die Suche nach Katholischen Grundschulen in vier Schritten:

  1. Schulen nach Namen oder Schulnummer suchen
  2. Tippen Sie im Namensfeld der Schule „kath“ ein (nicht „katholisch“ ausschreiben)
  3. Wählen Sie Ihren Ort oder Kreis
  4. Wählen Sie „Grundschule“ und „nur öffentliche Schulen“

Information für Lehrkräfte

In der Landesverfassung wie auch im Schulgesetz wird auf die Grundsätze für die KGS verwiesen (LV NRW Art. 12, Abs. 3). Dies soll den Schulen in einem Leitfaden aufzeigen, auf welche Weise sie ihre inhaltliche Ausrichtung als Bekenntnisschule zukunftsfähig gestalten können. Mehr dazu in den > Downloads

Das verbriefte Recht, Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aus einer Glaubenshaltung heraus zu fördern, besteht nur an KGS, z.B. durch einen verlässlichen Rahmen mit Ritualen, die Sinn und Ziel haben, z.B. ein Morgenritual (Gebet, Lied, Kurzgeschichte, Meditation, Bildbetrachtung) das Einüben eines Miteinanders auf der Grundlage des Gebots der christlichen Nächstenliebe als klare Richtschnur für das Denken und Handeln
ein behutsames Hineinwachsen in den Glauben, zwischen Gut und Böse unterscheiden lernen die Möglichkeit, grundlegende Fragen des Lebens auch außerhalb des Religionsunterrichts zu stellen und bei der Suche nach Antworten auf offene Ohren zu stoßen das Kennenlernen eines Identitätsangebotes, das ihnen einen Weg weisen kann, der tragfähig ist, auch wenn es Rückschläge im Leben gibt.

Kontakt

Andrea Gersch

Andrea Gersch

Erzb. Schulrätin für Grundschulen