Das verbriefte Recht, Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung aus einer Glaubenshaltung heraus zu fördern, besteht nur an KGS, z.B. durch einen verlässlichen Rahmen mit Ritualen, die Sinn und Ziel haben, z.B. ein Morgenritual (Gebet, Lied, Kurzgeschichte, Meditation, Bildbetrachtung) das Einüben eines Miteinanders auf der Grundlage des Gebots der christlichen Nächstenliebe als klare Richtschnur für das Denken und Handeln
ein behutsames Hineinwachsen in den Glauben, zwischen Gut und Böse unterscheiden lernen die Möglichkeit, grundlegende Fragen des Lebens auch außerhalb des Religionsunterrichts zu stellen und bei der Suche nach Antworten auf offene Ohren zu stoßen das Kennenlernen eines Identitätsangebotes, das ihnen einen Weg weisen kann, der tragfähig ist, auch wenn es Rückschläge im Leben gibt.