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missio canonica

Kirchliche Bevollmächtigung für den Religionsunterricht

Alles, was Sie über die Unterrichtserlaubnis für das Referendariat, die missio canonica und deren Anerkennung wissen müssen.

Voraussetzung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche.
Aufgrund der Sonderstellung des Religionsunterrichts als einer ‚res mixta‘ wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.

Die Grundlagen für die Kirchliche Bevollmächtigung finden sich in der „Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung (missio canonica / Kirchliche Unterrichtserlaubnis) zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts im Erzbistum Köln“ vom 1. Juni 2023. Dieser missio-Ordnung liegt die Musterordnung zugrunde, die die deutschen Bischöfe im Januar 2023 beschlossen haben. So ist eine wechselseitige Anerkennung z.B. bei einem (Erz-)Bistumswechsel möglich.

Weitere Informationen zur missio-Ordnung finden Sie hier. 

Die Kirchliche Bevollmächtigung ist die Grundlage für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts. Sie umfasst die befristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis (KU) für Referendare sowie die unbefristete missio canonica für ausgebildete Lehrkräfte. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung, Anerkennung und den Voraussetzungen.

Kirchliche Unterrichtserlaubnis (KU)

Befristete Lehrerlaubnis für Referendarinnen und Referendare

Der erste Schritt zur missio canonica:

Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (KU) befähigt angehende Lehrkräfte, während des Referendariats katholischen Religionsunterricht zu erteilen. Sie ist befristet und ist gültig bis zum erfolgreichen Abschluss der Lehramtsausbildung.

Voraussetzungen:

  • Persönliches Glaubenszeugnis
  • Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche
  • Aktive Teilnahme am kirchlichen Leben

Zeitpunkt der Beantragung: Vor Beginn des Referendariats

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung:

  • Antragsformular
  • Taufschein mit Firmbestätigung
  • Referenzschreiben
  • Masterzeugnis
  • Studienbegleitbrief

Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Erziehung und Bildung der heranwachsenden Generation, für die Gesellschaft und für die Kirche. Sie stehen mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und werden in der Schule und ihrem weltanschaulich pluralen Umfeld als deren Repräsentantinnen und Repräsentanten angesehen und angesprochen.

Die missio canonica zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof von Köln stellt hierzu eine Vertrauenserklärung und eine Ermutigung dar.

Neben dem Zuspruch zu dieser herausfordernden Aufgabe besteht auch der Anspruch, als Religionslehrerin und Religionslehrer glaubwürdig zu leben und zu lehren.

Konkret kann sich dies wie folgt zeigen:

Der/die Religionslehrer/in bekennt sich zu seinem/ ihrem Glauben und lebt aus einer persönlichen Gottes- und Christusbeziehung in der Gemeinschaft der Kirche.

Der/die Religionslehrer/in ist sich der Rolle als Repräsentant/-in der Kirche bewusst, indem er/ sie den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche erteilt.

Der/die Religionslehrer/in versteht sich als Teil der katholischen Kirche. Er/sie nimmt am Leben der Gemeinde teil und ist mit dieser Gemeinschaft in der gottesdienstlichen Feier verbunden.

Der/ die Religionslehrer/in lebt sein/ihr Christsein glaubwürdig in Beziehungen und Gesellschaft. Er/sie empfängt die Sakramente der Kirche und schöpft daraus Kraft für das eigene Christsein und die persönliche Lebensführung.

Weitere Überlegungen zur Aufgabe und Rolle der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers finden sich in dem Begleitschreiben zum Formular für die Referenz.

In den Mentoraten stehen für Sie gerne Ihre bekannten Ansprechpartner/-innen zur Verfügung

Mentorat Bonn
Mentorat Köln
Mentorat Wuppertal
 

Während des Referendariates können Sie sich gerne an Frau Birgit Hess wenden.

Zur Information: Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist eine Voraussetzung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts und wird zunächst bis zum erfolgreichen Abschluss der Lehramtsausbildung oder für die Dauer eines Zertifikatskurses bzw. eines Studienkurses zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung ausgestellt.

missio canonica

Der Vertrauensbeweis der Kirche:

Die missio canonica ist eine Voraussetzung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts und wird  nach Ablegung der Staatsprüfung nach dem Referendariat durch eine erneute Antragstellung unbefristet ausgestellt. Diese  Kirchliche Bevollmächtigung wird vom Erzbischof verliehen.

Voraussetzungen:

  • Erfolgreicher Abschluss des Referendariats/Zweite Staatsprüfung
  • Persönliches Glaubenszeugnis

Beantragung: Bitte stellen Sie den Antrag für die endgültige missio canonica so früh wie möglich. Warten Sie nicht, bis Sie das Zeugnis erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Zweiten Staatsprüfung
  • Referenzschreiben einer Person, die hauptamtlich im pastoralen Dienst tätig ist

Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation, für die Gesellschaft und für die Kirche. Sie stehen mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und werden in der Schule und ihrem weltanschaulich pluralen Umfeld als deren Repräsentantinnen und Repräsentanten angesehen und angesprochen.

Die missio canonica zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof von Köln stellt hierzu eine Vertrauenserklärung und eine Ermutigung dar.

Neben dem Zuspruch zu dieser herausfordernden Aufgabe besteht auch der Anspruch, als Religionslehrerin und Religionslehrer glaubwürdig zu leben und zu lehren.

Konkret kann sich dies wie folgt zeigen:

Der/die Religionslehrer/in bekennt sich zu seinem/ihrem Glauben und lebt aus einer persönlichen Gottes- und Christusbeziehung in der Gemeinschaft der Kirche.

Der/die Religionslehrer/in ist sich der Rolle als Repräsentant/-in der Kirche bewusst, indem er/ sie den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche erteilt.

Der/die Religionslehrer/in versteht sich als Teil der katholischen Kirche. Er/sie nimmt am Leben der Gemeinde teil und ist mit dieser Gemeinschaft in der gottesdienstlichen Feier verbunden.

Der/ die Religionslehrer/in lebt sein/ihr Christsein glaubwürdig in Beziehungen und Gesellschaft Er/sie empfängt die Sakramente der Kirche und schöpft daraus Kraft für das eigene Christsein und die persönliche Lebensführung.

Weitere Überlegungen zur Aufgabe und Rolle der Religionslehrerin bzw. des Religionslehrers finden sich in dem Begleitschreiben zum Formular für die Referenz.

Zertifikatskurs

Für die Teilnahme an einem Zertifikatskurs wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern auf Antrag – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – eine für die Dauer des Kurses gültige Kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt. Die Urkunde wird nach Abschluss des Kurses entfristet.

Der Antrag wird auf Formblättern (Antragsformular und Personalbogen) gestellt.

Bitte fügen Sie dem Antrag bei:

Referenz erstellt von einer Person, die hauptamtlich im pastoralen Dienst tätig ist und nicht beruflich an der Ausbildung von Religionslehrkräften mitwirkt vom Pfarramt ausgestellter Taufschein neueren Datums mit der Bestätigung über die Taufe und Firmung (sollte dieser bereits bei der Beantragung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis für die Dauer des Referendariats eingereicht worden sein, benötigen wir keinen erneuten Taufschein) beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Masterprüfung, sofern dieses nicht bereits vorliegt
beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses der Staatsprüfung
 

Über die Zertifikatskurse erfahren Sie mehr unter Fort- und Weiterbildung 

Anerkennung der Kirchlichen Bevollmächtigung

Wenn Lehrkräfte aus einem anderen (Erz-)Bistum ins Erzbistum Köln wechseln, müssen sie die Anerkennung ihrer Kirchlichen Bevollmächtigung beantragen. Dies gilt auch bei einem Dienstortwechsel innerhalb Deutschlands. Eine missio canonica aus einem anderen Bistum wird auf Antrag im Erzbistum Köln anerkannt.

Voraussetzungen: Bestehende missio canonica oder KU aus einem anderen (Erz-)Bistum
Antrag auf Anerkennung
 

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung:

  • Beglaubigte Kopie der bisherigen missio canonica
  • Antragsformular
     

Hinweis: Bei einem Wechsel ist eine neue Urkunde erforderlich, auch wenn die ursprüngliche Anerkennung übertragen wird.

Häufige Fragen

Nein, bitte senden Sie uns die Unterlagen per Post zu.

Den Antrag für das Referendariat stellen Sie bitte zwei Monate vor den Fristen der Bezirksregierungen und reichen das Masterzeugnis nach.

Den Antrag auf die unbefristete Unterrichtserlaubnis stellen Sie bitte zum Ende des Referendariates, aber vor Erhalt des Zeugnisses der Staatsprüfung

Wir sind bemüht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eine Rückmeldung zu geben.

Erzb. Generalvikariat

Fachbereich Religionsunterricht, Lehrerbildung und öffentlich Schulen

z.H. Frau Ortmann/Frau Roth

50606 Köln

Ja, kann nachgereicht werden. Dies sollte nach Erhalt sofort erfolgen.

Kontakt

Yvonne <br>Ortmann

Yvonne
Ortmann

Sachbearbeitung für die Kirchliche Bevollmächtigung
Roswitha Roth

Roswitha Roth

Sachbearbeitung für die Kirchliche Bevollmächtigung