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Gericht verbietet „BILD“ erneut Vorwürfe gegen Kardinal Woelki

Symbolfoto
Datum:
26. Aug. 2022
Von:
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Kardinal Rainer Maria Woelki hat eine rechts­widrige Meldung im BILD-Bericht vom 05.07.2022 verbieten lassen. Das Land­gericht Köln hat BILD-Redak­teur Nikolaus Harbusch persön­lich und der Ver­legerin der BILD, der Axel Springer SE, mit einer weiteren eins­tweiligen Ver­fügung falsche Behaup­tungen zu Lasten des Erz­bischofs unter­sagt (einst­weilige Verfügung vom 25.08.2022, Az. 28 O 227/22, noch nicht rechtskräftig). In der Auseinander­setzung mit dem Springer-Verlag obsiegt der Kölner Erzbischof damit erneut.

Im Artikel vom 05.07.2022 verbreitete BILD die falsche Aus­sage „Auch beim Motiv für Woelkis Dienst­pflicht­verletzung legt sich der Kirchen­rechtler fest“ .

Das Land­gericht Köln hat diese Aussage nun ver­boten und stellt in der Be­gründung des Verbots fest, Zitat: „Danach hat der Antrag­steller einen An­spruch auf Unter­lassung der Ver­breitung der … Äußerung, die sich als unwahre Tat­sachen­behaup­tung gegen den Antrag­steller Kardinal Woelki darstellt.“

Das Gericht sagt damit in aller Klarheit: Der Leser musste fol­gende Äußerungen als Tat­sachen­behauptung ver­stehen:
Kardinal Woelki hat sich mit der Frage, ob zu Priester P. die unter Kar­dinal Meisner ver­säumte Infor­mation an das Bistum Dresden – Meißen nach­geholt werden musste, persön­lich befasst. Das hat er nicht, wie das Erz­bistum mehr­fach mit­geteilt und das Gericht als glaub­haft testiert hat.

Ebenso war als Tat­sachen­behaup­tung zu verstehen, dass sich Kar­dinal Woelki bewusst dagegen ent­schieden hat, die Information nach­zuholen. Hat er auch nicht.

Das Gericht macht mit seiner Ent­scheidung deutlich, dass Kar­dinal Woelki die Unwahr­heit dieser Äußerungen der Bild-Zeitung durch seine eides­statt­liche Ver­sicherungen glaub­haft gemacht hat.

Kardinal Woelki hat in dem Verfahren klar­ge­stellt, dass er gar keinen Anlass dafür hatte, sich mit der Nach­holung der unter Kar­dinal Meisner ver­säumten Meldung zu be­fassen. Denn ihm war gar nicht bekannt, dass die Mel­dung noch vor seiner Amts­über­nahme unter Kar­dinal Meisner ver­säumt wurde.

Die Verlegerin der Axel Springer SE und Herr Har­busch hatten Gelegen­heit, dem Gericht ihre Sicht der Dinge darzu­legen. Das Land­gericht Köln hat den Vor­trag von Verlag und Autor berück­sichtigt und nun dennoch auch dieses Verbot erlassen.

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