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Fusion zu einer Pfarrei als Ziel, Gründung einer Pfarreiengemeinschaft bleibt möglich:Kompromisslösung zur Rechtsform in den Pastoralen Einheiten getroffen

#ZusammenFinden (Symbolbild)
Datum:
25. Okt. 2023
Von:
pek231025-apm
Fusion zu einer Pfarrei als Ziel, Gründung einer Pfarreiengemeinschaft bleibt möglich

Köln. Nach for­maler Errich­tung der 67 Pasto­ralen Ein­heiten zum 1. Sep­tember 2023 hat der Erz­bischof Rainer Maria Kardinal Woelki ent­schieden, welche recht­liche Form diese zu­künftig haben wer­den. Eine Pas­torale Ein­heit ist ein Netz­werk vieler ver­schie­dener Gemein­den und kirch­licher Ak­teure in einem fest um­schrie­benen terri­torialen Ge­biet. Um diese Ein­heiten als sol­che für die Zu­kunft hand­lungs­fähig auf­zustellen, be­darf es einer geeig­neten Rechts­form, in dem kirchen­recht­liche und gesetz­liche Anfor­derun­gen auf soli­der Basis er­füllt werden können.

Der Ent­schei­dung des Erz­bischofs voraus­gegan­gen ist ein in­ten­siver Beratungs­prozess, in dem neben den bei­den erz­bischöf­lichen Beratungs­gremien, Diözesan­pastoral­rat und Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat, viele Gre­mien und Men­schen aus den ver­schie­denen Seel­sorge­bereichen zwei Optio­nen für einen Rechts­rahmen dis­kutiert und ent­sprechende Empfehlungen abgegeben haben.

Unter­schiedliche Voten zusammen­führen

Der Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat hat em­pfohlen, die heu­tigen Pfarreien und Seel­sorge­bereiche inner­halb einer Pas­toralen Ein­heit zu einer Pfarrei zu fusio­nieren. Dies würde die An­zahl der Rechts­träger deut­lich redu­zieren und in der Folge Ver­waltungs­struk­turen kosten­effizient ver­schlan­ken. Im Ziel wür­den die 67 Pas­toralen Ein­heiten letzt­lich 67 recht­lich selb­ständigen Pfarreien ent­sprechen. Inner­halb dieser neuen Pfarreien wird es weiter­hin zahl­reiche Ge­meinden geben, in denen das kirch­liche Leben vor Ort krea­tiv und leben­dig gestaltet werden soll.

Dem­gegen­über befür­wortet der Diözesan­pastoral­rat, die Ent­schei­dung über die Rechts­form in die Pasto­ralen Ein­heiten zu legen.

„Gemein­sam mit meinen Beratungs­gremien bin ich mir der Trag­weite dieser Ent­scheidung bewusst“ , er­klärt Kardinal Woelki an­gesichts der jetzt zu setzen­den Leit­linien und er­gänzt: „Zum einen will ich alles Enga­gement und alle Be­mühun­gen för­dern, die vor Ort Viel­falt und Lebendig­keit des kirch­lichen Lebens stär­ken. Zum anderen will ich gewähr­leis­ten, dass wir auch lang­fristig den Rah­men unserer organisa­torischen, finan­ziellen und recht­lichen Möglich­keiten realis­tisch und ver­antwortungsvoll gestalten.“

Kompromiss­vorschlag als gu­ter Weg in die Zukunft

Vor diesem Hinter­grund hat der Erz­bischof ent­schieden, einen aus der Erz­bischöf­lichen Beratungs­kon­ferenz heraus er­arbei­teten Kompromiss­vorschlag umzusetzen:

Um weiter­hin allen kirchen­recht­lichen und gesetz­lichen Anfor­derungen ent­sprechen zu können, ist eine erheb­liche Verein­fachung und Redu­zierung der Ver­waltungs­struk­turen und damit auch der zu ver­walten­den Rechts­träger er­forder­lich. Daher sollen alle Pas­toralen Ein­heiten bis Ende 2032 in einem indi­viduell ge­stal­teten, schritt­weisen Pro­zess zu je­weils einer Pfarrei fu­sioniert wer­den, die aus vie­len leben­digen Ge­mein­den besteht. Diese Ge­mein­den werden die maß­geb­lichen, vom Erz­bistum unter­stütz­ten Orte des kirch­lichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.

Neben die­sem vor­gezeich­neten Weg wird den Pastoralen Ein­heiten unter be­stimmten Be­dingun­gen, wie z.B. dauer­haft aus­reichend be­setzter Gre­mien und dem Vor­liegen eines ein­mütigen Vo­tums der Men­schen vor Ort, eine zwei­te Möglich­keit einge­räumt wer­den: Diese sieht vor, dass in diesen Pas­toralen Ein­heiten ledig­lich die Kirchen­gemein­den der bis­herigen Seel­sorge­bereiche fusio­niert wer­den und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreien­gemein­schaft einen Kirchen­gemeinde­verband als ge­meinsamen Rechtsträger gründen.

Nächste Schritte

Bis Sommer 2025 er­halten alle Pas­toralen Ein­heiten die Zeit, sich in einem indi­viduellen Pro­zess mit ihrer Aus­gangs­lage und den wei­teren Ent­wicklungs­schritten aus­einander­zusetzen, um auf dieser Grund­lage den je­weili­gen Weg bis zum Jahr 2032 fest­zulegen. Für diesen In­formations- und Beratungs­prozess wird es ziel­gerich­tete Ange­bote und eine inten­sive Be­gleitung aus dem Generalvikariat geben.

„Ich werde alles tun, um dazu bei­zutragen, dass uns der Weg zu einer leben­digen Kirche vor Ort unter neuen Rahmen­bedin­gungen ge­lingt. Das eigent­liche Poten­tial für die Ge­stal­tung der Zukunft un­serer Kirche liegt bei den Men­schen in den vielen Ge­mein­den, Gruppie­rungen und Ein­richtungen im ge­samten Erz­bistum“, zeigt sich Kardinal Woelki über­zeugt, dass die kommenden Herausforderungen gut gemeistert werden.

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