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Letzte Entscheidungen zu zukünftigen Pastoralen Einheiten getroffen:Pastorale Einheiten im Erzbistum Köln stehen fest

67 zukünftige Pastorale Einheiten im Erzbistum Köln
Datum:
16. März 2023
Von:
pek230316
Letzte Entscheidungen zu zukünftigen Pastoralen Einheiten getroffen

Erzbistum Köln. Die 67 zukünftigen Pastoralen Einheiten im Erzbistum Köln stehen nun alle fest. Sie bilden den Planungs­rahmen für die weitere Entwick­lung der Seelsorge und den Personal­einsatz in den kommenden Jahren. Mit der Zusammen­fassung der heutigen 177 Seel­sorge­bereiche zu 67 Pastoralen Einheiten begegnet das Erzbistum Köln den tief­greifenden Ver­änderungen im kirch­lichen Leben.
Nach konstruk­tiven Gesprächen mit den Verantwort­lichen vor Ort konnten, auf Empfehlung des diözesanen Koordinierungs­teams und durch Kardinal Woelki bestätigt, die verbliebenen drei Bereiche festgelegt werden:

Zwei Pastorale Einheiten für den Norden des Kreises Mettmann

Im Norden des Kreises Mettmann entstehen zwei Pastorale Einheiten. Die Ratinger Pfarreien Heilig Geist, St. Peter und Paul und St. Anna bilden zusammen mit St. Peter und Laurentius Essen-Kettwig eine Pastorale Einheit. Die andere Pastorale Einheit wird aus den Pfarreien St. Michael und Paulus Velbert und St. Suitbertus Heiligen­haus gebildet.

Frechen und Hürth bleiben eigenständig

Frechen und Hürth werden jeweils eine eigene Pastorale Einheit bilden. Die Eigen­ständi­gkeit von Frechen und Hürth wird gewähr­leistet, solange sich für beide Pastorale Einheiten ein Pfarrer finden lässt. Sobald die Personal­situation dies nicht mehr möglich macht, wird die Eigen­ständig­keit der Pastoralen Einheiten mit den Verant­wort­lichen in beiden Pastoralen Einheiten neu bewertet werden.

Drei Pastorale Einheiten in Wuppertal

Das Stadtgebiet Wuppertal wird vorerst aus drei Pastoralen Einheiten bestehen. Neben den beiden Pastoralen Einheiten im Osten, bestehend aus den Seel­sorge­bereichen St. Antonius, Barmen-Nordost und Barmen-Wupperbogen Ost, und im Westen, bestehend aus den Seel­sorge­bereichen Herz Jesu, St. Laurentius und Wupper­taler Westen, ist der Seel­sorge­bereich Süd­höhen für vorerst fünf Jahre als dritte Pastorale Einheit vorgesehen. Stadt­dechant Dr. Bruno Kurth zeigte sich mit dem Ergebnis der Beratung für Wupper­tal zufrieden: „Ich bin sehr froh und dankbar, dass sich das engagierte und geschlossene Auf­treten der Wuppertaler Gremien­vertreter ausgezahlt hat. Wir konnten gute Gründe für unseren Vorschlag vorbringen.“

Nächste Schritte

In den nächsten Wochen werden alle beteiligten Gremien um ein struk­turiertes Feed­back zum nun abge­schlossenen ersten Schritt von #ZusammenFinden gebeten, um den Prozess zu evaluieren und für die weiteren Entwicklungs­schritte zu lernen.

Ab sofort steht die indivi­duelle Entwick­lung der 67 Pastoralen Einheiten im Fokus. „Jede zukünftige Pastorale Einheit steht zu Beginn der weiteren Entwicklung an ihrem ganz indivi­duellen Punkt und startet daher in einer eigenen Ausgangs­konstella­tion in die anstehenden Ver­änderungen“ hält Markus Bosbach, Leiter der Hauptabteilung Entwicklung Pastorale Einheiten, fest. „Somit kann und darf es nicht den einen, zeitgleichen Entwicklungs­weg für alle Pastorale Einheiten geben; vielmehr wird der Entwicklungsweg in jeder Pastoralen Einheit unterschied­lich verlaufen.“ Für alle Ver­änderungen, die bistums­einheitlich geregelt werden müssen, wird es einen verbind­lichen Rahmen für die pastorale und admini­strative Zusammen­arbeit in den Pastoralen Einheiten geben. Dabei sollen die Struk­turen immer der Pastoral dienen, und das kirchliche Leben vor Ort in den Gemeinden unterstützt werden. „Das bedeutet auch, dass viele Fragen am besten von den Verantwortlichen vor Ort entwickelt und entschieden werden können“, so Bosbach.

Um der individuellen Situation der Pastoralen Einheiten gerecht zu werden, wird es ab Frühjahr 2023 Perspektivgespräche in allen Pastoralen Einheiten geben. Diese Perspektivgespräche haben eine Verständi­gung über den weiteren Entwicklungs­weg der jeweiligen zukünftigen Pastoralen Einheit zum Ziel und werden sich nach aktuellem Planungs­stand bis in das Jahr 2024 hinein erstrecken.

Die formale Errichtung der Pastoralen Einheiten wird am 1. September 2023 erfolgen. Mit der Errichtung wird der geografische Zuschnitt der zukünftigen Pastoralen Einheiten bestätigt; einen direkten Einfluss auf bestehende recht­liche Strukturen hat die Errichtung nicht.

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