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Prävention im Erzbistum Köln

Erweitertes Führungszeugnis in der stat. Behindertenhilfe

Regelung zum Erweiterten Führungszeugnis

Im Bereich der schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gibt es bisher keine bundesgesetzlich geregelte grundsätzliche Vorlagepflicht eines erweiterten Führungszeugnis.

Einzig in der Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ist gemäß §75 SGB XII die Überprüfung eines erweiteren Führungszeugnisses vorgeschrieben.

Katja Birkner

Katja Birkner

Präventionsbeauftragte
Leiterin Stabsstelle Prävention

Petra Tschunitsch

Petra Tschunitsch

stellv. Präventionsbeauftragte

Jesaja Schinz

Jesaja Schinz

Sachbearbeitung und Sekretariat

Nina Mahner

Nina Mahner

Sachbearbeiterin
EFZ-Büro

Kontakt Prävention

Erzbistum Köln Generalvikariat

Marzellenstr. 32
50668 Köln

Stabsstelle Prävention