Der neue Praxisleitfaden gibt konkrete Tipps für die gemeinsame Nutzung von kirchlichen Gebäuden.Zudem regt das Papier dazu an, absehbare Veränderungen der kirchlichen Infrastruktur in Stadt- und Ortsteilen ökumenisch abzustimmen.
Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen in NRW rufen angesichts der Fortschritte in der Ökumene zur konkreten Zusammenarbeit vor Ort auf.
„Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel eines Praxisleitfadens, in dem ein abgestimmtes Vorgehen bei der Umnutzung kirchlicher Immobilien und die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus steht. Am 22. März haben die Landeskirchen und Bistümer in NRW diese Broschüre gemeinsam veröffentlicht, in der es nicht nur um evangelische und römisch-katholische Gemeinden geht, sondern auch um die gesamte Breite der Ökumene, also zum Beispiel auch um freikirchliche, orthodoxe und orientalische Gemeinden.
Der Leitfaden wirbt dafür, dass die Kirche in ihren Veränderungsprozessen die Ökumene bei der Suche nach Lösungen mitbedenken sollte. So heißt es: „Prüfen Sie, ob die gemeinsame Nutzung einer Kirche oder eines Gemeindehauses die Möglichkeit bietet, ökumenisch gemeinsam im Stadtteil präsent zu bleiben, Gottesdienste vor Ort zu feiern und kirchliche Angebote dezentral fortzuführen.“ Das Thema Ökumene könne in den Gemeinden von einer zusätzlichen Aufgabe „zur Grunddimension kirchlichen Planens und Handelns werden“, heißt es im Praxisleitfaden. Ökumenische Kooperationen könnten bei den Erneuerungen vor Ort zu einer weiteren Option unter vielen für eine lebendige Kirche der Zukunft werden.
Das Papier thematisiert darüber hinaus Beispiele gelungener ökumenischer Zusammenarbeit, auch aus dem Bereich des Erzbistums Köln. Chancen und Herausforderungen werden hierbei gleichermaßen in den Blick genommen.
Eine gedruckte Version kann kostenlos über das Referat Dialog und Verkündigung (dialog@erzbistum-koeln.de, 0221 1642 7200) bezogen werden.