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Bis 19. April 2020 – Mehr Gottesdienstübertragungen aus dem Kölner Dom:Erzbistum Köln stellt alle Gottesdienste ein

Leere Kirchenbank
Datum:
20. März 2020
Von:
Newsdesk/he
Bis 19. April 2020 – Mehr Gottesdienstübertragungen aus dem Kölner Dom

Erzbistum Köln. Im Erzbistum Köln ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten an allen Orten bis auf weiteres eingestellt. Die Regelung gilt bis Sonntag, 19. April und entspricht einem Erlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Gläubigen sind gebeten, stattdessen Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder Internet zu verfolgen. Eine Übersicht ist auf unserer Internetseite www.erzbistum-koeln.de/livemesse zu finden. In der gegenwärtigen Ausnahmesituation gelten im Erzbistum Köln insofern die „schwerwiegenden Gründe“, unter denen die Sonntagspflicht ausgesetzt ist. Die Messfeier ohne Gemeinde bleibt für die Priester unverändert erlaubt und ist gegenwärtig als stellvertretender Vollzug besonders empfohlen.

Die Kirchen sollen nach Möglichkeit zu den gewohnten Zeiten in der je üblichen Weise und unter Beachtung der bekannt gemachten Hygieneregeln für das persönliche Gebet geöffnet bleiben; hierbei sind in jedem Falle die jeweils geltenden amtlichen Verfügungen (z.B. Versammlungsbeschränkungen oder –verbote) maßgeblich. Die Spendung der Hl. Kommunion für Schwerkranke und Sterbende sowie der Krankensalbung erfolgt in der bisher gewohnten Weise.

In den kommenden Wochen überträgt DOMRADIO.DE (www.domradio.de) jeden Abend um 18 Uhr das Rosenkranzgebet und um 18.30 Uhr die Abendmesse aus dem Kölner Dom. An den Sonntagen wird die Heilige Messe um 10 Uhr, an allen Werktagen um 8 Uhr morgens übertragen.

Informationen zu Ostern folgen.

Weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Erzbistum Köln auf www.erzbistum-koeln.de 

Aktuelle Regelung zur Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Köln

  • > Öffentliche Gottesdienste können ab dem 1. Mai 2020 wieder stattfinden
  • Die bisherigen Regelungen zu Taufen bleiben vorerst bestehen. Über den weiteren Umgang werden wir in Kürze informieren.
  • Für Erstkommunionfeiern, die absehbar nicht in den gewohnten Größenordnungen begangen werden können, empfiehlt sich örtlich entsprechend und zeitnah ein kleiner Rahmen; das Vorgehen bei Firmungen ist in Klärung und wird zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Tägliches Glockenläuten um 19:30 Uhr letztmalig am Vorabend des Pfingstfestes

Das tägliche Geläut um 19.30 Uhr hat in den vergangenen Wochen zum Gebet für alle von der Pandemie Betroffenen gerufen und war darüber hinaus ein ganz besonderes Zeichen der gesamtgesellschaftlichen Solidarität im Angesicht der schweren Corona-Krise. Diese ist längst nicht überwunden und wir alle müssen weiterhin sorgsam füreinander einstehen, namentlich bei der allmählichen Rückkehr in unseren Alltag. Gleichzeitig gibt es konkrete Schritte hin zu einer Lockerung der Einschränkungen.

Im Erzbistum Köln erklingt das spezielle Läuten deshalb vorerst letztmalig am Vorabend des Pfingstfestes um 19.30 Uhr.

> Gebetsvorschlag zum Glockenläuten "Unter Deinen Schutz und Schirm" (2x auf einer A4-Seite, PDF)

> Gebetsvorschlag zum Glockenläuten "Unter Deinen Schutz und Schirm" (4x auf einer A4-Seite, PDF)

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