Intervention

Die Stabsstelle Intervention ist für Fälle sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zuständig. Maßgeblich sind hierbei die einschlägigen kirchenrechtlichen Bestimmungen (v.a. die „Interventionsordnung“). 

Die Stabsstelle Intervention verantwortet unter der Leitung der Interventionsbeauftragten, Frau Malwine Raeder, drei große Aufgabenbereiche:

  1. die Bearbeitung und Koordination von (Verdachts-)fällen sexualisierter Gewalt einschließlich des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens
  2. die Aufarbeitung von sogenannten „Altfällen“
  3. die Umsetzung des Verfahrens zur „Anerkennung des Leids“

 

Übergeordnetes Ziel der Stabsstelle Intervention ist es, die Interessen und den Schutz der Betroffenen vor die Interessen der kirchlichen Organisation zu stellen und ein regelkonformes, transparentes und faires Verfahren zu gewährleisten, das den Belangen aller beteiligten Parteien (Betroffene, Beschuldigte, Einrichtungen) gerecht wird.

Nachfolgend werden die zuvor genannten Aufgabenbereiche der Stabsstelle Intervention näher beschrieben.

1. Die Kernaufgabe ist die Bearbeitung und Koordination von (Verdachts-)fällen sexualisierter Gewalt einschließlich des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens. Dies beinhaltet nachfolgende Aufgaben(bereiche):

  • die Entgegennahme eingehender Hinweise/Meldungen
  • die Teilnahme an den Erstgesprächen der Ansprechpersonen mit den Betroffenen sowie die Protokollierung der Aussagen
  • die Weiterleitung an staatliche Strafverfolgungsbehörden und deren Unterstützung 
  • die interne Prüfung und Einleitung notwendiger arbeits- und dienstrechtlicher Maßnahmen
  • die Anhörung von Beschuldigten und Zeugen
  • bei Klerikern: die Abfassung des Voruntersuchungsberichtes zwecks Weiterleitung an das Dikasterium für die Glaubenslehre (vormals: Römische Glaubenskongregation)
  • die Kommunikation innerhalb der kirchlichen Institution sowie die Koordinierung der externen Kommunikation mit den zuständigen Personen des betroffenen kirchlichen Rechtsträgers und der Öffentlichkeit
  • die Information der Betroffenen über den Stand des Aufklärungsprozesses und die beschlossenen Maßnahmen (auch über die jeweils zuständigen Ansprechpersonen)
  • die Beratung bei grundsätzlichen Anfragen zum Thema des Umganges mit sexualisierter Gewalt 
     

2. Die Aufarbeitung von sogenannten „Altfällen“:

  • Durchführung von Aufklärungsarbeiten, bei denen im Zuge konkreter Maßnahmen (z.B. Aufrufe an Betroffene an ehemaligen Einsatzorten verstorbener Täter) Betroffene über Hilfs- und Unterstützungsangebote informiert werden
  • Umfangreiche Recherchearbeiten zwecks Plausibilisierung der Vorwürfe 
     

3. Die Umsetzung des Verfahrens zur „Anerkennung des Leids“:

  • Entgegennahme der Anträge und Prüfung auf Plausibilität (hinsichtlich Beschuldigtem, Tatort, Tatzeit, Tathergang) und Durchführung umfassender Recherchen
  • Falls eine Meldung weitere Institutionen betrifft, Kontaktaufnahme zu der jeweiligen Institution (z.B. anderes Bistum, Orden) zwecks gemeinsamer Bearbeitung des Antrages
  • Erstellung des geforderten Votums zur Plausibilität 
  • Aufbereitung und Zusammenstellung der Antragsunterlagen zur Weitergabe an die Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) sowie Austausch mit der Kommission bei Rückfragen zu Anträgen
  • Information der Betroffenen über beschiedene Anträge und deren Leistungshöhe 
  • Prüfung von Anträgen auf Therapiekostenübernahme samt anschließender Abwicklung

Gesetzliche Grundlagen unseres Vorgehens sind:

> Ordnung (PDF)

> Ausführungsbestimmungen (PDF)

Team der Stabsstelle Intervention

Malwine Raeder

Interventionsbeauftragte & Leiterin der Stabsstelle
F 0221 1642 1824

Katharina Neubauer

Stellvertretende Interventionsbeauftragte
F 0221 1642 1824

Maximilian Bröckermann

Referent für Intervention
F 0221 1642 1824

Ellen Kreuer

Referentin für Intervention
F 0221 1642 1824

Dominik Krautscheid

Assistent der Stabsstellenleiterin
F 0221 1642 1824

Inga Fittgen

Sekretärin
F 0221 1642 1824

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