Zum Inhalt springen
Prävention im Erzbistum Köln

Schutz- und hilfebedürftige Erwachsene

Qualifizierung zum/zur Schulungsreferent :in im Bereich der Erwachsenenhilfe

28.10. – 31.10.2024     im Bereich Gesundheitshilfe
25.11. – 29.11.2024      im Bereich Behindertenhilfe

Im folgenden Anhang finden Sie die Ausschreibung und den Anmeldebogen zur Veranstaltung im Bereich Gesundheitshilfe

Die Ausschreibung für den Bereich Behindertenhilfe folgt noch.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne in unserer Stabsstelle.

Prävention von (sexualisierter) Gewalt in der Erwachsenenhilfe

Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen.

Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Institutionen und Einrichtungen, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen! Prävention muss grundsätzlich und selbstverständlich in die tägliche Arbeit mit den Klienten integriert sein. Sie ist ein kontinuierlicher Auftrag!

Ziel aller Präventionsmaßnahmen in den Institutionen und Diensten, in denen schutz- oder hilfebedürftigen Menschen sich diesen anvertrauen, ist, geschützte Strukturen zu schaffen, in denen die ihnen Anvertrauten sich sicher fühlen.

Dies geschieht auf mehreren Ebenen:

  • Prävention durch wertschätzende Grundhaltung und einer Kultur der Achtsamkeit
  • Prävention durch Ermutigung
  • Prävention durch Schaffung von Sprachfähigkeit
  • Prävention durch eine altersgerechte und bedarfsorientierte sexuelle Bildung
  • Erstellen eines Institutionellen Schutzkonzepts

Sexualisierte Gewalt hört nicht mit der Volljährigkeit auf. In den Erwachsenenhilfeeinrichtungen gibt es Abhängigkeiten und Machtgefälle, die zu Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen an Menschen führen können, die man ihnen anvertraut hat.

Unterstützung durch die Koordinationsstelle Prävention

In der Funktion als diözesane Koordinationsstelle der Präventionsmaßnahmen gegen (sexualisierte) Gewalt an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen erhalten Sie bei uns

  • Informationen zu den Präventionsmaßnahmen und -angeboten des Erzbistums Köln 
  • Beratung und Unterstützung der Träger und Einrichtungen im Erzbistum Köln bei der Umsetzung der in der Präventionsordnung beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der o. g. Personengruppen:
    • Institutionelles Schutzkonzept
    • Planungsstand zu Schulungen gemäß der Präventionsordnung
    • Präventionsfachkraft
  • Informationen zu Präventionsmaterialien und -projekten
  • Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Region

Der Fachbereich "Schutz- oder Hilfebedürftige Erwachsene" gestaltet die Konzeption der Prävention für alle kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Köln, denen sich Erwachsene anvertrauen und für die die Insititutionen eine besondere Sorge tragen. Im Speziellen stehen folgende Bereiche im Fokus:

  • Behindertenhilfe
  • Altenhilfe
  • Krankenhilfe/Krankenhaus

Hierbei legen wir eine Grundhaltung zugrunde, mit der wir allen Menschen, die in kirchlichen Einrichtungen und Diensten, begegnen. Menschen, die sich der Obhut und Fürsorge kirchlicher Einrichtungen anvertrauen, sollen sichere Räume vorfinden, in denen sie vor sexualisierter Gewalt geschützt sind. Unabhängig von der Schwere der Beeinträchtigung oder Abhängigkeit zur Hilfseinrichtung tragen die Einrichtungen und alle darin Tätigen die Verantwortung dafür, diesen Schutz zu gewährleisten

Prävention in der Pflege

Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Der Runde Tisch Pflege auf Bundesebene hat mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" erarbeitet. Diese Charta beschreibt, auch für unseren Auftrag in der Prävention (sexualisierter) Gewalt, grundlegende und selbstverständliche Rechte von schutz- oder hilfebedürftige Menschen in Pflegesituationen. Ziel der Charta ist es, die Rolle und Rechtsstellung von erwachsenen Menschen zu stärken, die sich schutz- oder hilfsbedürftig in der Pflege befinden. Die Inhalte der Charta finden sich inzwischen in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten wieder.

Sie beinhaltet 8 Artikel, von denen von besonderer Bedeutung für unser Thema insbesondere die 

  • Artikel 1. zur Selbstbestimmung,
  • Artikel 2. zur Körperlichen und seelischen Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit und
  • Artikel 3. zur Privatheit und dem Schutz der Intimsphäre sind.

> Übersicht "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" (PDF)

Die Komplette Handreichung des BMFSFJ finden Sie unter Materialien und Downloads

Katja Birkner

Katja Birkner

Präventionsbeauftragte
Leiterin Stabsstelle Prävention

Petra Tschunitsch

Petra Tschunitsch

stellv. Präventionsbeauftragte

Jesaja Schinz

Jesaja Schinz

Sachbearbeitung und Sekretariat

Nina Mahner

Nina Mahner

Sachbearbeiterin
EFZ-Büro

Kontakt Prävention

Erzbistum Köln Generalvikariat

Marzellenstr. 32
50668 Köln

Stabsstelle Prävention