Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen.
Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Institutionen und Einrichtungen, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen! Prävention muss grundsätzlich und selbstverständlich in die tägliche Arbeit mit den Klienten integriert sein. Sie ist ein kontinuierlicher Auftrag!
Ziel aller Präventionsmaßnahmen in den Institutionen und Diensten, in denen schutz- oder hilfebedürftigen Menschen sich diesen anvertrauen, ist, geschützte Strukturen zu schaffen, in denen die ihnen Anvertrauten sich sicher fühlen.
Dies geschieht auf mehreren Ebenen:
- Prävention durch wertschätzende Grundhaltung und einer Kultur der Achtsamkeit
- Prävention durch Ermutigung
- Prävention durch Schaffung von Sprachfähigkeit
- Prävention durch eine altersgerechte und bedarfsorientierte sexuelle Bildung
- Erstellen eines Institutionellen Schutzkonzepts
Sexualisierte Gewalt hört nicht mit der Volljährigkeit auf. In den Erwachsenenhilfeeinrichtungen gibt es Abhängigkeiten und Machtgefälle, die zu Grenzverletzungen oder sexuellen Übergriffen an Menschen führen können, die man ihnen anvertraut hat.