Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Am 27. September 2025 ist in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten, das zuvor im Mainzer Landtag beschlossen wurde. Am 31.01.2026 ist nun auch die zugehörige Durchführungsverordnung der Landesregierung rechtswirksam geworden. Damit ist in Rheinland-Pfalz für dieses wichtige Feld ein neuer rechtlicher Rahmen gesetzt. Die katholische Kirche in Rheinland-Pfalz hat sich in einer Gemeinsamen Stellungnahme zum neuen Gesetz geäußert. Den Wortlaut des Textes finden Sie hier.
Wenn Sie sich über die wichtigsten Änderungen sowie über den kirchlichen Umgang mit den neuen Bestattungsformen informieren möchten, finden Sie auf der Seite des Bistums Trier Stellungnahmen, Interviews, weiterführende Links sowie einen Podcast rum um das Thema.
Weitere Informationen zum geltenden Bestattungsrecht im Erzbistum Köln können Sie hier einsehen.
Den Menschen auf ihrem letzten Weg zum Grab beistehen
Christoph Kranz hat den kirchlichen Begräbnisdienst in der Seelsorgeeinheit Düsseldorfer Rheinbogen übernommen Eine Aufgabe, die ihn erfüllt und die ganz nah an dem ist, was er unter Seelsorge versteht.
Ehrenamtliche Begräbnisleiterinnen und Begräbnisleiter
Eine wirklich erfüllende Aufgabe: Nächstes Jahr startet der Ausbildungskurs für außerordentliche Leiterinnen und Leiter von kirchlichen Begräbnisfeiern“ in Düsseldorf. Hermann Plog ist einer von insgesamt elf Ehrenamtlichen in Hürth am Grab und leitet Begräbnisse. Lesen Sie dazu den Beitrag aus der KiZ Nr. 47.


































