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Wirtschaftsplan 2023 | Finanzen

Wirtschaftsplan 2023

Jedes Jahr erstellt das Erzbistum Köln einen detaillierten Budgetentwurf, den sogenannten Wirtschaftsplan, in welchem festgelegt ist, wie die verfügbaren Finanzmittel eingesetzt werden. Im Dezember 2022 hat der > Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nach eingehender Beratung den Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2023 verabschiedet. 

Der Wirtschaftsplan des Erzbistums Köln für das Jahr 2023 ist wie die Vorjahrespläne öffentlich einsehbar:

Zusammenfassung des Wirtschaftsplans

Auf den nachfolgenden Seiten sind die wesentlichen Kennzahlen des Wirtschaftsplans zusammengefasst. Sie zeigen, welche Finanzmittel zur Verfügung stehen und wie die Kirchensteuerbeiträge im Jahr 2023 eingesetzt werden sollen.

Darüber hinaus können Sie auch den vollständigen Wirtschaftplan 2023 (PDF, rund 160 Seiten) herunterladen.

Entwicklung der Finanzplanung

Insgesamt geht die Planung von Erträgen in Höhe von 884,8 Millionen Euro sowie einem Finanzergebnis von 31,9 Millionen Euro aus. Dem stehen Aufwendungen in Höhe von 941,5 Millionen Euro gegenüber.

Der Wirtschaftsplan 2023 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von knapp 25 Millionen Euro, der aus Rücklagen ausgeglichen werden kann. Da auch für die kommenden Jahre mit sinkenden Erträgen zu rechnen ist, werden künftig Anpassungen der Aufwendungen erforderlich, damit die zahlreichen Aufgaben des Erzbistums weiterhin im besten Sinne erfüllt werden können.

Wirtschaftlicher Rahmenplan 2030: Nachhaltig leistungsfähig bleiben

Die Perspektive für die Finanzplanung bis 2030 wird im Wirtschaftlichen Rahmenplan des Erzbistums Köln abgebildet. Dieser gibt den langfristigen Budgetrahmen vor und dient als Steuerungsinstrument, mit dem in den kommenden Jahren die Schwerpunkte und Anpassungen der Aufgabenerfüllung geplant werden. Mehr dazu unter www.erzbistum-koeln.de/rahmenplan.

Der Wirtschaftsplan legt den Haushalt für das kommende Jahr fest. Die tatsächlichen Einkünfte und Ausgaben werden im Jahresabschluss festgestellt und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testiert.

 

FAQs

Die Erträge aus der Kirchensteuer sind die wichtigste Einnahmequelle der deutschen Bistümer. Sie beträgt in der Regel 9 % der jeweiligen Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer.

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Bemessungsgrundlage ist die Einkommen- bzw. Lohnsteuer. Menschen, die keine Einkommen-/Lohnsteuer zahlen, zahlen auch keine Kirchensteuer. Personen mit hohen Einkommen tragen entsprechend mehr zur Finanzierung bei. Für diese Serviceleistung erhält der Staat 3 % (Nordrhein-Westfalen) bzw. 4 % (Rheinand-Pfalz) der erhobenen Kirchensteuer.

Wichtigstes Gremium zur Planung und Beschlussfassung zum Einsatz von Kirchensteuermitteln ist der Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat (KiWi). Durch ihre Kompetenz wirken die Mitglieder des KiWis mit, dass das Erzbistum auch künftig finanziell solide aufgestellt ist und Kirchensteuereinnahmen sachgerecht verwendet werden. Der KiWi besteht überwiegend aus Mitgliedern, die von den Kirchenvorständen vor Ort gewählt werden. Diese dürfen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche sein.

Ihre Kirchensteuer finanziert u.a. die vielfältigen Aufgaben der Kirche in Seelsorge, Bildung, Caritas, Flüchtlingshilfe und anderen sozialen Einrichtungen.

Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie eine sichere Finanzierungsgrundlage und die engagierte Mitarbeit von Menschen. Ohne die Kirchensteuer wären insbesondere auch viele soziale Leistungen, die die Kirche nach dem Subsidiaritätsprinzip erbringt, nicht mehr möglich. Damit leisten die Kirchensteuerzahler auch einen wichtigen Beitrag zur Stabilität unserer Gesellschaft.

Ansprechpartnerin

Dr. Daniela Claus

Abteilung Planung, Controlling, Steuern

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www.erzbistum-koeln.de/wirtschaftsplan2023