Zum Inhalt springen

Ergebnisrechnung | Finanzbericht 2020

Ergebnisrechnung 2020

2020

2019

TEUR

TEUR

Erträge

Erträge aus Kirchensteuern

653.624,0

684.163,9

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

134.122,3

130.186,9

Sonstige Umsatzerlöse

38.819,5

46.048,3

Sonstige Erträge

73.600,8

43.784,6

900.166,6

904.183,7

Aufwendungen

Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen

387.403,9

357.734,4

Personalaufwand

376.896,6

373.237,3

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

32.717,7

29.193,0

Sonstige Aufwendungen

136.939,8

133.011,7

933.958,1

893.176,4

Zwischenergebnis

–33.791,4

11.007,3

Finanzergebnis

Erträge aus Beteiligungen

3.309,4

3.309,4

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

47.551,3

39.593,5

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

164,1

14,0

Abschreibungen auf Finanzanlagen

0,0

0,0

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

21.068,0

22.343,5

29.956,7

20.573,4

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

–3.834,7

31.580,7

Sonstige Steuern

270,6

181,7

Jahresüberschuss

–4.105,3

31.399,1

Ergebnisverwendung

Gewinnvortrag

0,0

0,0

Entnahme aus Rücklagen

a) Entnahme aus der Rücklage für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

15.081,2

7.901,6

b) Entnahme aus der Bauerhaltungsrücklage

813,2

482,3

c) Entnahme aus der Ergebnisrücklage

2.505,5

0,0

Einstellung in Rücklagen

a) Einstellung in die Ausgleichsrücklage

0,0

0,0

b) Einstellung in die Bauerhaltungs- und Sonderrücklage

10.647,2

36.408,1

c) Einstellung in die Ergebnisrücklage

3.647,3

3.374,8

Bilanzgewinn

0,0

0,0

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung


Die Ergebnisrechnung (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) des Erzbistums Köln führt die Erträge und Aufwendungen des gesamten Wirtschaftsjahres auf. Aus der Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen ergibt sich das Jahresergebnis.

Erträge aus Kirchensteuern 2020

Kirchensteuer

Die größte Ertragsposition bleibt wie in den vergangenen Jahren die Kirchensteuer aus den in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz gelegenen Regionen des Erzbistums. Von diesen Einnahmen sind die Erhebungskosten sowie die nach dem sogenannten Clearingverfahren durchgeführte Weiterverrechnung von Kirchensteuererträgen an andere Bistümer abzuziehen. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Erträge aus Kirchensteuern um 4,5 Prozent auf 653,6 Mio. Euro (2019: 684,2 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die verschlechterte konjunkturelle Lage durch die Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der Erhebungskosten der Finanzämter und von Erlassen verbleiben 643,9 Mio. Euro, die für die Aufgaben des Erzbistums verfügbar sind.

Zuweisungen und Zuschüsse

Die zweitgrößte Ertragsposition sind die Zuweisungen und Zuschüsse. Sie resultieren überwiegend aus Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen und umfassten im Berichtsjahr 134,1 Mio. Euro (2019: 130,2 Mio. Euro). Davon entfallen 97,4 Prozent auf Zuschüsse zu den Personalund Sachkosten der vom Erzbistum getragenen, staatlich genehmigten Ersatzschulen.

In den Zuweisungen und Zuschüssen sind auch Staatsdotationen in Höhe von rund 3,1 Mio. Euro enthalten, unter anderem für die Besoldung von kirchlichen Bediensteten.

Sonstige Erträge

Die sonstigen Umsatzerlöse gingen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 15,7 Prozent zurück. Sie beinhalten vor allem Mieteinnahmen und Nebenkosten aus der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien des Erzbistums Köln, Erträge aus der Erstattung von Personalkosten sowie in den Tagungshäusern generierte Umsätze aus Beherbergung und Verköstigung, die zusammen rund 85 Prozent dieser Position ausmachen. Die Mieteinnahmen stiegen im Berichtsjahr auf 17,6 Mio. Euro (2019: 15,7 Mio. Euro) und die Erträge aus der Erstattung von Personalkosten gingen auf 10,3 Mio. Euro zurück (2019: 11,5 Mio. Euro). Aufgrund der vorübergehenden Schließungen infolge der Covid-19-Pandemie verbuchten die Erträge aus Beherbergung und Verkostung einen Rückgang von 55,3 Prozent auf rund 5 Mio. Euro (2019: 11,2 Mio. Euro). Gleichzeitig sanken die Erstattung von Gebühren für Räume, Tagungstechnik und Sonstiges auf 1,1 Mio. Euro (2019: 2,3 Mio. Euro) sowie die Erträge aus Kursgebühren auf 0,7 Mio. Euro (2019: 1,3 Mio. Euro). Die Zuschüsse Dritter zur Aufbringung von Eigenleistung nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen stiegen dagegen auf 1,1 Mio. Euro (2019: 0,8 Mio. Euro) und die Erträge aus sonstigen Umsatzerlöse nahmen leicht auf 1,7 Mio. Euro zu (2019: 1,6 Mio. Euro).

Die sonstigen Erträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 68,1 Prozent auf 73,6 Mio. Euro. Rund die Hälfte dieser Erträge entfiel auf die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von rund 38 Mio. Euro (2019: 22 Mio. Euro). Diese resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von

  • Rückstellungen aus Kirchensteuerclearing über rund 19 Mio. Euro (2019: 9,3 Mio. Euro),
  • der Auflösung von Pensionsrückstellungen mit rund 14 Mio. Euro (2019: 8,8 Mio. Euro)
  • sowie der Auflösung von Beihilferückstellungen in Höhe von 3,1 Mio. Euro (2019: 3,2 Mio. Euro).
  • Zudem umfassen die sonstigen Erträge vor allem Rückforderungen von Zuwendungen und Zuschüssen in Höhe von 19,4 Mio. Euro (2019: 11,8 Mio. Euro).
  • Außerdem beinhalten sie unter anderem Erträge aus sonstigen Erstattungen über 3,1 Mio. Euro (2019: 3,3 Mio. Euro),
  • Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens von 10,8 Mio. Euro (2019: 2,1 Mio. Euro),
  • Erträge aus Spenden und Kollekten in Höhe von 0,9 Mio. Euro
  • sowie Erträge aus hinfälligen Bewilligungen mit 0,4 Mio. Euro.

Zuweisungen und Zuschüsse

Die größte Position bei den Aufwendungen bilden 2020 die Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen, die das Erzbistum an Kirchengemeinden, Kindertagesstätten, die Caritas, Missions- und Entwicklungshilfe sowie andere Hilfs- und Seelsorgeeinrichtungen gibt.

Sie lagen im Berichtsjahr mit 387,4 Mio. Euro 8,3 Prozent über dem Vorjahresniveau (2019: 357,7 Mio. Euro).

In der regionalen Seelsorge wurden vom Erzbistum Köln Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 187,5 Mio. Euro geleistet. Sie bewegten sich damit rund 25,8 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres. Einerseits gingen die Bedarfszuweisungen um 0,7 Mio. Euro auf 116,4 Mio. Euro zurück. Gleichzeitig stiegen die Bauerhaltungs- und Baumaßnahmen um 3,2 Mio. Euro sowie die sonstigen Zuwendungen aufgrund höherer Zuweisungen an die Kirchengemeinden und den Friedhofsverband Wuppertal um 25,7 Mio. Euro auf 27,3 Mio. Euro. Des Weiteren nahmen die Spitzabrechnung und Sonderzuweisung für Vorjahre um 0,6 Mio. Euro und die Zuweisungen für sonstige kirchliche Einrichtungen um 0,3 Mio. Euro zu. Gleichzeitig entfiel der noch im Vorjahr von der KZVK erhobene Finanzierungsbeitrag zur Schließung einer Deckungslücke (2019: 3,4 Mio. Euro) im Berichtsjahr.

Mit Zuschüssen in Höhe von 58,4 Mio. Euro (2019: 57,6 Mio. Euro) bleibt die Caritas mit ihren diversen Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangeboten nach der regionalen Seelsorge der größte Empfänger von Zuschüssen.

Die Kindertagesstätten erhielten 2020 Zuweisungen und Zuschüsse von 39,7 Mio. Euro und damit 5,1 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Hier reduzierten sich insbesondere die Bedarfszuweisungen um 1,2 Mio. Euro auf 36,9 Mio. Euro sowie die Bauerhaltungs- und Neubaumaßnahmen von 3,8 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro.

Mission und Entwicklungshilfe

Die Aufwendungen für die Mission und Entwicklungshilfe lagen im Berichtsjahr bei rund 23,8 Mio. Euro (2019: 25,2 Mio. Euro). Darin enthalten waren rund 1,8 Mio. Euro Zuschüsse an die Weltkirche für Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe. Darüber hinaus wurden 4,2 Mio. Euro für verschiedene Projekte zur Flüchtlingshilfe und Integration im Erzbistum Köln eingesetzt. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe im Berichtsjahr auf 4,7 Mio. Euro.

Personal

Die zweitgrößte Aufwandsposition sind im Berichtsjahr die Personalaufwendungen für die pastoralen Dienste, die Lehrkräfte und das sonstige Personal des Erzbistums. Sie umfassen Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Hierin nicht enthalten sind unter anderem die Personalaufwendungen aus den Beschäftigungsverhältnissen der Kirchengemeinden und der Gemeindeverbände. Diese werden über Zuweisungen an den Anstellungsträger finanziert und in der Position „Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen“ abgebildet.

Der Personalaufwand des Erzbistums stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Mio. Euro auf 376,9 Mio. Euro. Auf Löhne und Gehälter entfielen davon 245,6 Mio. Euro (2019: 240,1 Mio. Euro), auf Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung rund 131,3 Mio. Euro (2019: 133,2 Mio. Euro).

Die Steigerung der Personalaufwendungen um 1 Prozent gegenüber dem Vorjahr geht zum einen auf um 5,5 Mio. Euro höhere Löhne und Gehälter zurück. Grund dafür sind Tariferhöhungen in allen Besoldungs- und Vergütungsgruppen.

Gleichzeitig verringerten sich im Berichtsjahr die Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Mio. Euro. Dabei gingen die Pensionen einschließlich der Veränderungen der Pensionsrückstellung um 17,9 Mio. Euro zurück, wohingegen die Beihilfen an Pensionäre sowie die Veränderungen der Beihilferückstellung um 15,8 Mio. Euro zunahmen.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit 32,7 Mio. Euro rund 12,1 Prozent über dem Vorjahresniveau (2019: 29,2 Mio. Euro). Sie beinhalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen entfallen unter anderem auf die Hebegebühren für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter (rund 28 Mio. Euro) sowie auf die Instandhaltung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (23,8 Mio. Euro) und EDV-Leistungen (11,8 Mio. Euro). Weitere Aufwendungen betreffen die Beschäftigung von Fremdpersonal, Beratung, Reinigung, Energiekosten, Versicherungsbeiträge, Mieten, Schülerbeförderung, Wartungskosten, allgemeine Verwaltungsaufwendungen sowie Porto, Telefonkosten und anderes.

Insgesamt stiegen die sonstigen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um rund 3,9 Mio. Euro und damit um 3 Prozent auf 136,9 Mio. Euro. Dies resultiert vor allem aus einem Anstieg der Instandhaltungsaufwendungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens um 6,2 Mio. Euro auf 23,8 Mio. Euro. Sie beinhalten überwiegend Bau- und Reparaturleistungen für Gebäude des Erzbistums Köln, die aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften nicht aktivierungsfähig sind. Des Weiteren erhöhten sich unter anderem die Aufwendungen für Beratung auf 7,7 Mio. Euro (2019: 6,3 Mio. Euro) und die Aufwendungen für Mieten, Leasing und Gebühren um 1,1 Mio. Euro auf 6,7 Mio. Euro. Dagegen verzeichneten die Hebegebühren einen Rückgang von 0,7 Mio. Euro auf rund 28 Mio. Euro, die Aufwendungen für die Beschäftigung von Fremdpersonal sanken auf 6 Mio. Euro (2019: 6,9 Mio. Euro) und die Aufwendungen für Lebensmittel- und Essenslieferungen verzeichneten einen Rückgang von 54 Prozent auf 0,9 Mio. Euro (2019: rund 2 Mio. Euro).

In das Finanzergebnis des Erzbistums Köln fließen auch die Ergebnisabführungen der Beteiligungen ein. Ertragsrelevant sind dabei lediglich die beiden Wohnungsbaugesellschaften Rheinwohnungsbau GmbH und Aachener Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, die zusammen im Jahr 2020 wie im Vorjahr 3,3 Mio. Euro an das Erzbistum abführten.

Aus den Wertpapieren des Anlagevermögens einschließlich der Investmentfonds wurde eine Gesamtverzinsung von 2,7 Prozent auf das angelegte Vermögen erzielt. Davon wurde ein Teilbetrag in Höhe von 47,6 Mio. Euro als Ertrag vereinnahmt. Das entspricht einer Ausschüttungsrendite von 1,6 Prozent. Die verbleibenden Ertragsanteile wurden thesauriert, um die Risikotragfähigkeit zu stärken.

Im Jahr 2020 wurden keine Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen.

Geschmälert wird das Finanzergebnis durch den Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen und Darlehen, die im Jahr 2020 bei 21,1 Mio. Euro (2019: 22,3 Mio. Euro) lagen. Insgesamt ergibt sich ein Finanzergebnis von rund 30 Mio. Euro (2019: 20,6 Mio. Euro).

Aus dem operativen Ergebnis und dem Finanzergebnis ergibt sich nach Steuern ein Jahresfehlbetrag von 4,1 Mio. Euro (2019: Jahresüberschuss von 31,4 Mio. Euro).

Aus der Bauerhaltungs- und Sonderrücklage wurden rund 0,8 Mio. Euro entnommen und unter Berücksichtigung der Entwicklung des Baupreisindexes rund 10,6 Mio. Euro eingestellt (2019: 22,7 Mio. Euro). Aus der Rücklage für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden 15,1 Mio. Euro entnommen, es erfolgten hier im Berichtsjahr keine Einstellungen.

Aus der Ergebnisrücklage wurden im Berichtsjahr 2,5 Mio. entnommen und 3,6 Mio. Euro zugeführt.

Finanzbericht 2020 (Cover)

Finanzbericht 2020 (PDF)

Ökonom des Erzbistums Köln

Ansprechpartner

Ökonom des Erzbistums Köln

Marzellenstraße 32
50668 Köln

Gordon Sobbeck