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Aufwendungen nach Aufgabenbereichen | Finanzbericht 2020

Wohin fließt die Kirchensteuer?

 

Die kirchlichen Aufgaben des Erzbistums Köln sind vielfältig. Sie umfassen unterschiedlichste Aktivitäten in den Bereichen der Seelsorge, Bildung und Caritas sowie Hilfe für Menschen in Not und reichen weit in die Gesellschaft hinein. Getragen und ermöglicht wird die Aufgabenerfüllung insbesondere durch das Engagement und die Zusammenarbeit vieler Menschen im Erzbistum.

 

Finanziert wird die Arbeit des Erzbistums vor allem aus Kirchensteuereinnahmen und Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie durch Erträge aus dem Finanzvermögen und sonstigen Einnahmen des Erzbistums.

 

Die Bilanz und Ergebnisrechnung des Finanzberichts bilden die Vermögens- und Ertragslage des Erzbistums im Rahmen einer Gliederung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ab. Anhand dieser Darstellung ist es nur eingeschränkt möglich nachzuvollziehen, welche Mittel in welchen Handlungsfeldern für die Arbeit der Kirche eingesetzt wurden.

 

Das Kapitel „Aufwendungen nach Aufgabenbereichen“ zeigt deshalb unter Berücksichtigung inhaltlicher Gesichtspunkte, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen des Erzbistums angefallen sind und wodurch sie finanziert wurden.

 

Die Kirchensteuer als die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle des Erzbistums Köln betrugen im Jahr 2020 rund 653,6 Mio. €. Sie wurden vor allem für den Dienst am Menschen in den Bereichen Seelsorge, Caritas und Bildung verwendet. Bei einer Mitgliederzahl von 1,87 Millionen hat damit jeder Kirchensteuerzahler im Erzbistum Köln diese Aufgabenerfüllung 2020 mit durchschnittlich 346 Euro unterstützt. Dadurch wurden die gesamten Aufwendungen aller Aufgabenbereiche des Berichtszeitraums in Höhe von 955,3 Mio. Euro zu mehr als 68 Prozent von den Kirchenmitgliedern durch Kirchensteuern finanziert.

 

Die übrigen Aufwendungen werden vor allem durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, insbesondere für den Betrieb der Schulen, finanziert. Darüber hinaus tragen auch Erträge aus Finanzvermögen und sonstige Einnahmen zur Erfüllung der täglichen Arbeit im Erzbistum bei.

 

Die gesamten Aufwendungen des Jahres 2020 für die Aufgabenbereiche des Erzbistums in Höhe von 955,3 Mio. Euro liegen 4,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Dies geht insbesondere auf um 8,3 Prozent gestiegene Aufwendungen aus Zuweisungen und Zuschüssen zurück. Des Weiteren erhöhten sich im Berichtsjahr die Personalaufwendungen um ein Prozent, Abschreibungen um rund 12,1 Prozent und sonstige Aufwendungen um 3 Prozent.

 

Die Entwicklung der Aufwendungen der einzelnen Aufgabenbereiche werden im Folgenden erläutert.

Überblick: Verwendung der Kirchensteuer

Einen Überblick über die Verwendung der anteiligen Kirchensteuer für die einzelnen Aufgaben, also ohne Berücksichtigung der aus anderen Quellen finanzierten Aufwendungen, bieten folgende Infografiken:

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

Aufwendungen nach Aufgabenbereichen

TEUR

2020

2019

Regionale Seelsorge

271.514,3

243.231,7

Schule und Hochschule

180.907,0

175.302,4

Erwachsenenbildung

19.970,2

21.119,3

Tagungshäuser

19.020,8

21.095,2

Bildung

219.898,0

217.516,9

Kindertagesstätten

41.082,0

46.524,7

Caritas

58.636,2

57.870,1

Mission und Entwicklungshilfe

24.670,3

26.042,1

Gemeinsame Aufgaben der Bistümer

19.678,5

19.520,2

Überdiözesane Aufgaben

44.348,9

45.562,2

Jugendseelsorge

24.151,6

23.709,9

Erwachsenenseelsorge

11.147,9

11.229,6

Weitere kategoriale Seelsorge

22.623,0

22.475,8

Zielgruppenbezogene Seelsorge

57.922,4

57.415,3

Bischöfe, Bischofsvikare, Offizialat, Erzbischöfliches Haus

3.713,8

3.798,9

Erzbischöfliche Einrichtungen und Gebäude

38.173,6

32.230,6

Erzbischöfliche Verwaltung

57.948,0

52.833,1

Erzbischöfliche Einrichtungen und Verwaltung

99.835,3

88.862,7

Altersversorgung

113.826,3

117.893,6

Aufwendungen aus der Kirchensteuer

32.457,3

33.543,5

Sondervermögen (unselbstständige Stiftungen)

15.775,9

7.280,8

Summe Aufwendungen

955.296,6

915.701,6

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen 2020

Die regionale Seelsorge (auch territoriale Seelsorge) bezeichnet im Wesentlichen die Seelsorge in den Pfarreien auf dem Gebiet des Erzbistums Köln. Der Gesamtaufwand der Territorialen Seelsorge ist im Jahr 2020 um 11,6 Prozent auf 271,5 Mio. Euro gestiegen. Er beinhaltet Zuweisungen für Betriebs- und Personalkosten in den Kirchengemeinden von rund 117 Mio. Euro.

Der Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der Gründung eines Christlichen Friedhofsverbandes in Wuppertal. Hier wurden für Instandhaltungsund Teil-/Schließungsaufwendungen im vergangenen Jahr vom Erzbistum Zuschüsse in Höhe von über 20 Mio. Euro geleistet. Diese Kosten waren nicht im Wirtschaftsplan 2020 enthalten, sondern wurden in einer Sondersitzung des Kirchensteuer- und Wirtschaftsrates im September des Berichtsjahrs genehmigt. Gleichzeitig fielen Aufwendungen zur Unterstützung der Kirchengemeinde St. Maria Himmelfahrt im Zuge des Trägerwechsels der Altenhilfeeinrichtung St. Josef in Grevenbroich Gustorf in Höhe von 3,5 Mio. Euro an. Ein weiterer Faktor für die Erhöhung der Aufwendungen im Bereich der regionalen Seelsorge sind gegenüber dem Vorjahr gestiegene Personalkosten vor allem der pastoralen Dienste. Sie haben sich um fast 3 Mio. Euro aufgrund von Tarifsteigerungen sowie der Einstellung weiterer Verwaltungsleiter um 3,9 Prozent und damit um insgesamt rund 75 Mio. € erhöht.

Von den Gesamtaufwendungen für die Regionale Seelsorge des Erzbistums Köln stammen im Berichtszeitraum 255,2 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln.

Zu den Aktivitäten des Erzbistums im Bildungsbereich gehören die erzbischöflichen Schulen, die Hochschulgemeinden sowie die Erwachsenenbildung und der Betrieb der vier Tagungshäuser. Der Gesamtaufwand im Handlungsfeld Bildung nahm im Jahr 2020 um 1,1 Prozent auf 219,9 Mio. Euro zu.

Das Erzbistum ist Träger von 33 Schulen (17 Gymnasien, 6 Realschulen, 3 Berufskollegs, 1 Weiterbildungskolleg, 2 Gesamtschulen, 1 Grund- und Hauptschule, 2 Grundschulen, 1 Musikschule). Neu hinzugekommen ist die Erzbischöfliche Grundschule am Bildungscampus Köln Kalk, die 2020 ihren Betrieb zunächst in einem Interimsgebäude aufgenommen hat und 2024 in den dann fertiggestellten Neubau des Bildungscampus umziehen wird.

In den Schulen des Erzbistums unterrichten über 1800 Lehrkräfte rund 23.000 Schülerinnen und Schüler. Mit der Bereitstellung und Instandhaltung der Gebäude und seinem Anteil an den laufenden Kosten leistet das Erzbistum einen wichtigen Beitrag in der wertebezogenen Bildungsarbeit. Dabei geht es nicht nur um reinen Wissenserwerb, sondern auf der Basis des christlichen Menschenbildes auch um die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben.

Mit 180,9 Mio. Euro ist der Betrieb der Schulen und Hochschulen einer der größten Aufwandsposten des Erzbistums. Zu den hier erfassten Aufwendungen zählt auch die Finanzierung der katholischen Hochschulgemeinden sowie der Schulseesorge und der schulischen Religionspädagogik.

Insgesamt stiegen die Aufwendungen im Bereich Schule und Hochschule 2020 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Mio. Euro bzw. rund 3,2 Prozent. Dies resultiert zum einen aus höheren Personalkosten, die gegenüber dem Vorjahr um rd. 2 Mio. Euro auf 122,3 Mio. Euro stiegen. Der zweite wesentliche Grund für die Zunahme der Aufwendungen im Berichtsjahr liegt in den Projektaufwendungen, die überwiegend Instandhaltungsmaßnahmen an Erzbischöflichen Schulen beinhalten. Sie lagen im Berichtsjahr bei 9,9 Mio. Euro und damit mehr als 4 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Zu den finanzierten Projekten gehören neben mehreren Instandhaltungsmaßnahmen auch die Errichtung der Grundschule für den Bildungscampus in Köln-Kalk in Modulbauweise sowie Hardware-Ausstattung in den Schulen.

Die Erträge der Schulen und Hochschulen stiegen 2020 gleichzeitig auf 135,5 Mio. Euro (Vorjahr: 131,6 Mio. Euro). Die darauf entfallenden Landeszuschüsse haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4 Mio. Euro auf 130,7 Mio. Euro (+ 3,2 Prozent) erhöht und betreffen im Wesentlichen den Betrieb der Erzbischöflichen Schulen.

Somit ergab sich in diesem Bereich ein gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Mio. Euro höherer Finanzierungsbedarf aus Kirchensteuermitteln von insgesamt 45,5 Mio. Euro (Vorjahr 43,7 Mio. Euro). Dies entspricht rund 7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

In der Erwachsenenbildung bietet das Bildungswerk des Erzbistums Köln ein breites Programmspektrum. 11 regionale Katholische Bildungswerke und 9 Katholische Familienbildungsstätten dienen der Weiterbildung der Teilnehmer aus Gemeinden, Institutionen und Verbänden und leisten darüber hinaus durch Sprachkurse für Flüchtlinge und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden einen großen Beitrag zur Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten. Das Edith-Stein-Exerzitienhaus ergänzt das Angebot mit Einkehr- und Besinnungstagen.

Der Aufwand von rund 20 Mio. Euro für diesen Aufgabenbereich entsteht insbesondere durch Personalaufwendungen (rund 9,9 Mio. Euro) und Zuschüsse (9,4 Mio. Euro), vor allem an die Bildungswerke der Regionen und an die Familienbildungsstätten. Für die Erwachsenenbildung wurden im Berichtsjahr Kirchensteuermittel von insgesamt 18,4 Mio. Euro aufgewendet.

Das Erzbistum Köln unterhält vier Tagungshäuser als Bildungseinrichtungen für Erwachsene: das Maternushaus, das Katholisch-Soziale Institut, das Kardinal Schulte Haus und das Haus Marienhof. Der Gesamtaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9,8 Prozent auf 19 Mio. Euro verringert. Dies geht auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurück. Denn durch den Einbruch des Tagungsund Beherbergungsgeschäftes sind auch die Kosten der Tagungshäuser im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Kostenersparnisse stehen jedoch in keinem Verhältnis zum Einbruch der Umsatzerlöse. Diese liegen im Wirtschaftsjahr 2020 bei 6,8 Mio. Euro und damit rund 50 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (13,6 Mio. Euro). Der Bedarf an Kirchensteuermitteln zum Ausgleich des Defizits im Funktionsbereiches der Tagungshäuser liegt daher mit 12,1 Mio. Euro mehr als 60 % über dem des Vorjahres (7,5 Mio. Euro). Auch das Wirtschaftsjahr 2021 wird massiv durch die andauernde pandemiebedingten Einschränkungen beeinflusst.

Für den Bereich Bildung wurden damit insgesamt 76 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert, dies entspricht 11,7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel des Berichtszeitraumes.

Das Erzbistum Köln hat die Arbeit der Caritas 2020 mit Zuschüssen von rund 58 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln unterstützt. Das entspricht 8,9 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel. Die gesamten Aufwendungen dieses Bereiches sind gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozent auf 58,6 Mio. Euro gestiegen, was vor allem auf tariflich bedingte Personalkostensteigerungen zurückzuführen ist. Die geleisteten Zuschüsse werden für verschiedene Fachbereiche innerhalb der Caritas ausgegeben.

Dazu zählen die Finanzierung des laufenden Bedarfs in

  • 14 Caritas- und 26 Fachverbänden,
  • des Diözesan-Caritasverbands,
  • der Schwangerschaftsberatung „esperanza“,
  • der Caritas-Pflegestationen,
  • der Fachdienste und Zentren für Integration und Migration sowie
  • der Erziehungsberatungsstellen.

Das Erzbistum übernimmt in diesen Einrichtungen zwischen 25 und 75 Prozent der Personal- und Betriebskosten. Des Weiteren fließen rund 2,4 Mio. Euro in Projekte der Flüchtlingshilfe des Diözesan-Caritasverbands.

Die Aufwendungen für die Kindertagesstätten umfassen die Zuweisungen des Erzbistums Köln (Trägeranteile) für die derzeit 541 Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen und neun Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in pfarrlicher Trägerschaft.

Mit insgesamt 41,1 Mio. Euro lagen die gesamten Aufwendungen für Kindertagesstätten im Berichtsjahr um 11,7 Prozent und damit rund 5,4 Mio. Euro unter dem Niveau des Vorjahres.

Die Kalkulation der Zuweisungen für Liquiditätshilfen und Defizitausgleiche für die Kindertagesstätten bleibt volatil. Während im Berichtsjahr Zuweisungen von insgesamt rund 4,8 Mio. Euro gezahlt wurden, lagen sie im Wirtschaftsjahr 2019 bei mehr als 7 Mio. Euro. Für 2021 liegt die Planung bei 5,8 Mio. Euro, eine seriöse Einschätzung der tatsächlichen Bedarfe ist allerdings gegenwärtig nur schwer abzugeben. Zudem lagen die Investitionszuweisungen im Bereich der Kindertagesstätten im Wirtschaftsjahr 2020 mit rund 2,7 Mio. Euro deutlich unter dem Gesamtaufwand von 2019 (6,5 Mio. Euro). Nach niedrigeren Investitionszuweisungen in 2020 liegt die Planung für das Jahr 2021 mit über 8 Mio. Euro jedoch wieder deutlich höher.

Insgesamt fließen mit 39,7 Mio. Euro rund 6,1 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel in den Bereich Kindertagesstätten.

Zu den überdiözesanen Aufgaben gehören die Mission und Entwicklungshilfe sowie gemeinsame Aufgaben der Bistümer. Traditionell engagiert sich das Erzbistum Köln personell und wirtschaftlich in besonderer Weise für die Weltkirche und Weltmission. Dabei werden jährlich zahlreiche Projekte in aller Welt unterstützt und Katastrophenhilfe geleistet. Hinzu kommt die über den Haushalt der Bischofskonferenz finanzierte Arbeit der kirchlichen Hilfswerke.

Zu den Zuschüssen an die Mission kommen Mittel für die Katastrophenhilfe und Zuschüsse für die ausländische Flüchtlingshilfe. Die Zuschussmittel berechnen sich nach den für die Aufgabenerfüllung verfügbaren Kirchensteuermitteln. Durch die pandemiebedingte Reduzierung der Kirchensteuererträge fallen auch die Zuweisungen im Vergleich zum Vorjahr geringer aus. Der Gesamtaufwand für Mission und Entwicklungshilfe lag 2020 mit 24,7 Mio. Euro 5,3 Prozent unter Vorjahresniveau (2019: 26 Mio. Euro). Die Zuweisungen für diesen Bereich entsprechen 3,8 Prozent der zur Verfügung stehenden Kirchensteuermittel.

Auf Bundes- und Landesebene beteiligt sich das Erzbistum Köln an der Finanzierung zahlreicher überdiözesaner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die weltkirchliche Förderung, kirchliche Medien und katholische Fakultäten. Das Erzbistum Köln leistet zu diesen Aktivitäten einen Anteil von etwa 10 Prozent. Das entsprach im Jahr 2020 einem Aufwand von 19,3 Mio. Euro.

Im gemeinsamen Haushalt der nordrhein-westfälischen Bistümer sind auch die Katholische Fachhochschule, das Katholische Büro in Düsseldorf und das Institut für Lehrerfortbildung zu nennen. Der finanzielle Beitrag jedes Bistums richtet sich dabei nach der Finanzkraft, die sich aus dem Pro-Kopf-Kirchensteueraufkommen ableitet. Der Anteil des Erzbistums Köln beträgt rund 33 Prozent und lag im Jahr 2020 bei rund 2,1 Mio. Euro.

Der Gesamtaufwand für überdiözesane Aufgaben belief sich 2020 auf 44,3 Mio. Euro und lag um 2,7 Prozent unter Vorjahresniveau. Insgesamt wurden für diesen Bereich im Berichtsjahr 43,7 Mio. Euro und damit 6,7 Prozent der eingesetzten Kirchensteuer verwendet.

Neben der regionalen Seelsorge in den Kirchengemeinden gewinnt die zielgruppenbezogene Seelsorge für Jugendliche und Erwachsene sowie im Sozial- und Gesundheitswesen weiter an Bedeutung.

Zum Aufgabenbereich der Jugendseelsorge gehören die Jugendbildungsstätten Steinbachtalsperre, Haus Altenberg und Haus Venusberg. Hinzu kommen die Personalkosten sowie Zuweisungen und sonstige Aufwendungen für die Träger der Jugendpastoral. Dazu zählen die Katholischen Jugendagenturen sowie die verschiedenen Jugendverbände. 2020 lag der Gesamtbedarf für die Jugendseelsorge bei rund 24,2 Mio. Euro und damit insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres. Rund 18,6 Mio. Euro davon fließen an die Träger der Jugendpastoral wie zum Beispiel katholischen Jugendagenturen, die Katholische junge Gemeinde sowie den Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Für die Jugendseelsorge wurden 19,2 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln aufgebracht. Dies entspricht 3 Prozent der im Berichtszeitraum eingesetzten Kirchensteuer.

Zur Erwachsenenseelsorge zählen neben der Frauen-, Männer- und Altenpastoral sowie der Ehe- und Familienpastoral die verschiedenen Erwachsenenverbände wie das Kolpingwerk und die Katholische Frauengemeinschaft. Außerdem sind die Citypastoral und die Telefonseelsorge diesem Aufgabenbereich zugeordnet. Bei Gesamtaufwendungen von 11,1 Mio. Euro wurden hier 11 Mio. Euro Kirchensteuermittel eingesetzt.

Zur zielgruppenbezogenen Seelsorge gehört auch die Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie umfasst unter anderem die Krankenhaus-, Altenheim-, Polizei- und Behindertenseelsorge sowie die kirchliche Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Die Zuschüsse für fremdsprachige Missionen und Gemeinden werden ebenfalls über die kategoriale Seelsorge finanziert.

Im Jahr 2020 wurden Aufwendungen für die weitere kategoriale Seelsorge in Höhe von rund 19,5 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert.

Für den Bereich der zielgruppenbezogenen Seelsorge fielen damit Aufwendungen von insgesamt 57,9 Mio. Euro an. Rund 49,8 Mio. Euro stammen aus der Kirchensteuer, das entspricht 7,7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

In diesen Bereich fallen die laufenden Kosten für die Aufgabenerfüllung und die Instandhaltung der genutzten Gebäude sowie die Personalkosten der Bischöfe und Bischofsvikare, des Offizialates sowie des Erzbischöfliches Hauses.

Zu den erzbischöflichen Einrichtungen zählen

  • die Priesterseminare,
  • das Diakoneninstitut,
  • die wissenschaftlichen Institutionen und
  • Kirchen in Trägerschaft des Erzbistums (Groß St. Martin, St. Mariä Himmelfahrt und Minoritenkirche in Köln, St. Michael in Siegburg sowie sieben weitere kleinere Kirchen und Kapellen)
  • sowie das Museum Kolumba,
  • die Diözesan- und Dombibliothek und
  • das Historische Archiv.

Zu den Aufwendungen der Erzbischöflichen Einrichtungen und Gebäude zählen unter anderem die Personalkosten sowie die Gebäudeinstandhaltung und -bewirtschaftung der genannten Einrichtungen sowie Aufwendungen für Ausstellungen und Tagungen. Darüber hinaus fließen in diesen Bereich die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die weiteren Gebäude des Erzbistums ein.

2020 fielen in diesem Bereich Aufwendungen von insgesamt rund 38,1 Mio. Euro an, 18,4 Prozent mehr als 2019. Die Mehraufwendungen resultieren vor allem aus Projektkosten, die im Wirtschaftsjahr 2020 mit 11,1 Mio. Euro rund 5,8 Mio. Euro über Vorjahresniveau liegen. Zu den Bauprojekten zählen im Wesentlichen die Sanierung des Domforums mit 5,2 Mio. Euro sowie die Neueindeckung des Betondaches der Wallfahrtskirche in Neviges mit 1,7 Mio. Euro. Nach dem Abschluss der Sanierung des Domforums ist ab 2021 die umfangreiche Instandsetzung des Priesterseminars in Köln geplant.

Im Bereich der Altersversorgung wird die Auflösung, Inanspruchnahme und Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beihilferückstellung des Erzbistums Köln abgebildet. Die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds fließen direkt in die Budgetrechnung für die Altersvorsorge ein.

Im Wirtschaftsjahr 2020 ging der Gesamtaufwand für die Altersversorgung um 4,1 Mio. Euro auf rund 113,8 Mio. Euro gegenüber 117,9 Mio. Euro in 2019 zurück.

Im Wirtschaftsjahr 2020 wird die Rückstellung für Pensionen mit einem Zinssatz von 2,3 Prozent bewertet, dies entspricht einer Absenkung von 0,41 Basispunkten und damit einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 34,6 Mio. Euro (-3,9 Mio. Euro gegenüber 2019).

Neueinstellungen und weitere Sonderfaktoren führen des Weiteren zu einer sonstigen Zuführung zu der Pensionsrückstellung in Höhe von 29,4 Mio. Euro (-8,1 Mio. Euro gegenüber 2019).

Gleichzeitig wird im Berichtsjahr die Rückstellung für Beihilfen als Teilwert mit einem Zinssatz von 1,6 Prozent bewertet, was einer Absenkung von 0,37 Basispunkten bzw. einer Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 13,9 Mio. Euro entspricht (+ 2,6 Mio. Euro gegenüber 2019). Außerdem erfolgt die Bewertung der Beihilfeverpflichtungen auf Grundlage der Kopfschadenstatistiken. Dabei werden jeweils die zum Stichtag neuesten Statistiken herangezogen. Im Wirtschaftsjahr 2020 führte dies zu einer Zuführung in Höhe von insgesamt 19,0 Mio. Euro und damit zu einem Mehrbedarf in Höhe von 13,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr.

Ausscheiden oder Tod von Versorgungsempfängern führen zur Auflösung von Rückstellungen. Im Wirtschaftsjahr 2020 betrug die entsprechende Auflösung 17,1 Mio. Euro und lag damit rund 2,8 Mio. Euro über dem Vorjahr. Gleichzeitig reduziert sich der Aufzinsungsaufwand durch die Absenkung des BilMoG-Zinssatzes um rund 1,5 Mio. Euro auf insgesamt 20,4 Mio. Euro.

Ab 2020 werden die Kapitalmarkterträge aus dem Versorgungsfonds vollständig dem Funktionsbereich Versorgung zugeordnet. Dadurch reduziert sich der Einsatz von Kirchensteuermitteln für die Altersversorgung auf 55,5 Mio. Euro gegenüber 98,5 Mio. Euro im Vorjahr, dies entspricht 8,6 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel.

Die Gebühren für die Dienste der Finanzverwaltung sinken mit geringeren Kirchensteuererträgen. Für die Erhebung der Kirchensteuer haben die Finanzämter 2020 unverändert eine Gebühr von 3 Prozent der Steuereinnahmen erhalten. Außerdem wurde ein Anteil für die Aufgaben des Militärbischofs, Rückzahlungen aus der Kirchensteuer und für andere Verpflichtungen abgeführt.

Insgesamt betrugen die Aufwendungen für diesen Bereich 32,5 Mio. Euro (Vorjahr: 33,5 Mio. Euro).

Bei den Aufwendungen für die Sondervermögen handelt es sich um die Zuschüsse zu Stiftungszwecken sowie weitere Aufwendungen der vom Erzbistum verwalteten unselbstständi- gen Stiftungen, die ausschließlich aus den Erträgen der Sondervermögen finanziert werden. Rund 15,8 Mio. Euro sind 2020 direkt den Stiftungszwecken zugeflossen. Im Bereich Sondervermögen werden keine Kirchensteuermittel eingesetzt.

Das Erzbistum Köln hat 2020 Investitionen in Höhe von insgesamt rund 47 Mio. Euro getätigt.

Zu den umfangreichen Projekten gehörten:

  • Baumaßnahmen an Schulen: Die monetär größten Investitionen im Wirtschaftsjahr 2020 verursachten vor allem das Projekt zur Neukonzeptionierung der Gesamtschule Bad Honnef (11,5 Mio. Euro), die Maßnahmen zur Schulerweiterung und Wohnen in Köln-Lindenthal (rund 2,9 Mio. Euro), der Aus- und Umbau am St. Joseph-Gymnasium in Rheinbach (5,5 Mio. Euro ) sowie die energetische Sanierung an der Liebfrauenschule in Ratingen (3,0 Mio. Euro) sowie der Bildungscampus Köln mit 4,5 Mio. Euro
  • Im Funktionsbereich Erzbischöfliche Einrichtungen und Gebäude sind Investitionen in die Nachverdichtung eines Wohngebäudebestands in Düsseldorf mit rund 6,9 Mio. Euro getätigt worden.
Investitionen des Erzbistums im Jahr 2020
Finanzbericht 2020 (Cover)

Finanzbericht 2020 (PDF)

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Gordon Sobbeck