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Erzbistum Köln - Kein strafrechtlich relevanter Vorwurf – Ulrich Hennes:Beurlaubter Stadtdechant: Kirchenrechtliche Vorprüfung beginnt

Datum:
17. Juni 2019
Von:
(pek190617-he)
Erzbistum Köln - Kein strafrechtlich relevanter Vorwurf – Ulrich Hennes

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mitgeteilt, dass sie die gegen den beurlaubten Stadtdechanten Monsignore Ulrich Hennes eingeleiteten Ermittlungen mangels Tatverdachts eingestellt hat. Monsignore Hennes ist damit keinem strafrechtlich relevanten Vorwurf mehr ausgesetzt. Wie mitgeteilt ist der jetzt erfolgte Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Voraussetzung für die kirchenrechtliche Vorprüfung der Angelegenheit.

Das Erzbistum Köln hat nun einen externen kirchenrechtlichen Sachverständigen beauftragt, den Sachverhalt disziplinarisch und dienstrechtlich zu prüfen. Die Beurlaubung von Monsignore Hennes bleibt bis zum Abschluss dieser kirchenrechtlichen Vorprüfung in Kraft.

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