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Evangelische und katholische Kirche sprechen gemeinsame Empfehlung aus:Kirchensteuer auf Energiepreispauschale soll den von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zugutekommen

Symbolbild: Kirchensteuer auf Energiepreispauschale soll den von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen zugutekommen
Datum:
24. Aug. 2022
Von:
Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz
Evangelische und katholische Kirche sprechen gemeinsame Empfehlung aus

Der evangelischen und der katholischen Kirche ist es ein Anliegen, die im Zuge der Energie­preis­pauschale zusätz­lich ent­stehende Einnahme aus der Kirchen­steuer zur Unter­stützung der von der Energie­preis­krise beson­ders betroffenen Men­schen zu verwenden. Eine ent­sprechende Empfehlung haben die Evan­gelische Kirche in Deutsch­land (EKD) gemeinsam mit den Landes­kirchen und die Deutsche Bischofs­konferenz an die für die Verwendung des Kirchen­steuer­aufkommens zuständigen Gremien in den (Erz-)Diözesen und Landes­kirchen gegeben.

Die Mittel sollen über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugute­kommen, gaben EKD und Deutsche Bischofs­konferenz heute bekannt. Mit ihrer Empfehlung, die sich durch die Energie­preis­pauschale ergebende Kirchen­steuer­einnahme für die von der Energie­preis­krise besonders betroffenen Menschen und nicht für andere kirch­liche Zwecke zu verwenden, wollen die evange­lische und die katho­lische Kirche die Mittel unbürokratisch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Hintergrund 

Das am 27. Mai 2022 in Kraft getretene Steuer­entlastungs­gesetz 2022 sieht neben steuer­lichen Entlastungs­maßnahmen die sogenannte Energie­preis­pauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Ent­lastung für die Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energie­preis­entwicklung stark belastet sind. Beschäf­tigte sollen sie in den über­wiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausge­zahlt bekommen. Dieser Aus­zahlungs­weg wurde gewählt, weil es derzeit noch keinen Aus­zahlungs­mechanismus gibt, um die Energie­preis­pauschale direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerech­tigkeit dazu entschieden, die Energie­preis­pauschale zwar sozial­abgaben­frei, aber einkommensteuer­pflichtig zu machen. Bei der Auszahlung der Energie­preis­pauschale wird so der persön­lichen Leistungs­fähigkeit der Empfänger Rechnung getragen.

Da die Kirchen­steuer als Zuschlag zur Einkommen­steuer erhoben wird, führt der vom Gesetz­geber gewählte Auszahlungs­weg als steuerpflichtiges Einkommen über die Arbeitgeber automatisch dazu, dass auf die vom Staat gewährte Energie­preis­pauschale auch Zuschlag­steuern und damit bei Kirche­nmitgliedern auch Kirchen­steuer anfällt.

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