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Geordnete Begleitung der Schwesterngemeinschaft und Klärung der zukünftigen Perspektiven:Ernennung eines Apostolischen Kommissars für das Kloster Kreitz

Benediktinerinnen im Kloster Kreitz
Datum:
15. Apr. 2026
Von:
pek260415
Aufgrund zunehmender Herausforderungen wurden die Benediktinerinnen intensiv begleitet, um tragfähige Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Dabei haben sich die Schwestern mit verschiedenen Lösungsansätzen auseinandergesetzt.

Rom/Köln/Neuss. Für das Neusser Benediktinerinnenkloster Kreitz ist durch den Heiligen Stuhl Dr. Peter Fabritz zum Apostolischen Kommissar ernannt worden. Mit dieser Entscheidung wird die weitere Entwicklung der Schwesterngemeinschaft kompetent begleitet.

Das Kloster Kreitz blickt auf eine lange Tradition zurück: Die Gemeinschaft geht zurück auf eine Ausgründung des Benediktinerinnenklosters Mariahilf in Bonn-Endenich im Jahr 1899 und gehört zur Benediktinerinnen-Föderation vom Heiligsten Sakrament. Als rechtlich selbständiges Kloster päpstlichen Rechts steht es unter der Aufsicht des Diözesanbischofs, im Erzbistum Köln delegiert an Weihbischof Dominikus Schwaderlapp als Bischofsvikar für die Orden.

Veränderungen im Kloster Kreitz

Zuletzt lebten noch fünf Schwestern im Alter zwischen 60 und 90 Jahren im Kloster. Aufgrund zunehmender Herausforderungen wurde die Gemeinschaft seit Ende 2023 in enger Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl von der Föderation und dem Bischofsvikariat intensiv begleitet, um tragfähige Perspektiven zu entwickeln. Dabei haben sich die Schwestern mit verschiedenen Lösungsansätzen auseinandergesetzt.

Im Zuge dieser Entwicklungen wurden bereits erste Schritte umgesetzt: Zur Entlastung der wirtschaftlichen Situation wurde die Hostienbäckerei Ende 2025 eingestellt. Im März 2026 sind zwei Schwestern in stationäre Pflegeeinrichtungen gewechselt. Mit den drei weiteren Schwestern werden derzeit individuelle Lösungen erarbeitet.

Apostolischer Kommissar: Offizial Dr. Fabritz übernimmt Leitung des Klosters

Vor diesem Hintergrund hat der Heilige Stuhl Dr. Peter Fabritz, Offizial des Erzbischofs von Köln, zum Apostolischen Kommissar für das Kloster Kreitz ernannt. Der Kommissar übernimmt damit die Rechte und Pflichten, die sonst der Priorin (Oberin) und ihrem Rat zukommen.

Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Sicherstellung der Versorgung der Schwestern, einschließlich aller Fragen der Altersabsicherung sowie rechtlicher und finanzieller Aspekte im Falle eines Wechsels in andere Gemeinschaften. Darüber hinaus ist er für die laufende Verwaltung verantwortlich und wird die zukünftige Entwicklung der Klosterliegenschaft begleiten.

Mit der Ernennung des Apostolischen Kommissars wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, um die nächsten Schritte verantwortungsvoll im Sinne der Schwestern und im Geist der benediktinischen Tradition zu gestalten.

Gespräche über zukünftige Nutzung

Teile des Klosters sind weiterhin bewohnt und genutzt, unter anderem durch auszubildende Pflegekräfte sowie durch bestehende Pachtverhältnisse. Die Fortführung des geistlichen Lebens im Kloster Kreitz wäre wünschenswert, scheint aber angesichts der Größe der Anlage und der rückläufigen Zahl an Ordensberufungen derzeit leider nur wenig realistisch. Es gibt bereits erste Überlegungen und Gespräche zur zukünftigen Nutzung des Klosters.

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