Moratorium für fossile Kirchenheizungen in Kraft gesetzt

Arbeitsgruppe prüft bis Jahresende klimagerechte Lösungen zur Temperierung von Kirchen

12. April 2022 pek220412-lmi

Erzbistum Köln. Mit einem Schrei­ben an alle Kirchen­vor­stände im Erz­bistum Köln hat Monsig­nore Markus Bosbach, Lei­ter der Haupt­abtei­lung Ent­wick­lung Pas­torale Ein­heiten im Erz­bischöf­li­chen General­vikariat, am vergan­genen Frei­tag ein Mora­torium für fossile Kirchen­hei­zun­gen in Kraft ge­setzt. Das Mora­torium setzt bis zum 31. Dezem­ber 2022 die Bear­beitung von An­trägen zu Neu­bauten von Kirchen­heizungen mit fossilen Energie­trägern aus.

Zu Be­ginn des Schrei­bens be­tont Bosbach, dass „die Klima­krise und unsere christ­liche Verant­wortung für die Schöpfung ein schnelles Han­deln im Um­welt- und Klima­schutz for­dern“, wozu auch die best­mögliche Vermei­dung von CO2-Emissio­nen ge­höre. Die Be­fassung mit sa­kralen Gebäu­den sei in diesem Zu­sammen­hang von beson­derer Rele­vanz, da deren ho­her Energie­bedarf, der unter an­derem auf die großen Raum­volumina zurück­zuführen ist, aktuell primär durch Warm­luft­heizungen mit fossilen Energie­trägern ge­deckt wird.

Prüfung nach­haltiger Lösungen und bau­licher Aspekte

In der Phase des Mora­toriums prüft eine Arbeits­gruppe, be­stehend aus Mitar­beitenden der Abtei­lungen Schöpfungs­verantwor­tung und Bau im Seel­sorge­bereich, im Aus­tausch mit ande­ren Bis­tümern, Landes­kirchen und externen Ex­perten alterna­tive und nach­haltige Lösun­gen zur Tempe­rierung von Kir­chen. Durch die unter­schied­lichen Fach­richtun­gen der Arbeits­gruppen­mitglieder ist gegeben, dass neben dem Ziel der Ver­ringerung von CO2-Aus­stößen auch andere As­pekte in den Blick ge­nommen werden können. So finden in der Prü­fung unter anderem auch die Bau­physik, die Schimmel­bildung sowie der Er­halt der künst­leri­schen Aus­stattun­gen, des Gestühls und der Orgel und damit der Klima- und Denk­malschutz gleicher­maßen Berück­sichti­gung. Be­gleitend dazu sind Pilot­projekte zur Er­probung und Um­­setzung von neuen Heiz­konzepten in Pla­nung.

Energie­verbrauch verringern und Heiz­kosten sparen

Von einer mög­lichen Um­stellung auf Sitz­heizungen, Infrarot­heizungen oder Heizun­gen mit Wärme­pumpe könnte nicht nur die Umwelt, sondern auch der Finanz­haushalt der Gemeinde profi­tieren: durch den verrin­gerten Energie­verbrauch werden Heiz­kosten ge­spart.

Bis spätes­tens 2023 sollen dann neue, nach­haltige Vor­gaben für das Be­heizen von Sakral­räu­men in Kraft treten. Gemein­den, die in der Zwischen­zeit eine neue Hei­zungs­anlage be­nötigen, werden unter Berück­sichti­gung von Krite­rien der Nach­haltig­keit in ge­wohnter Weise durch Exper­ten im General­vikariat be­raten.