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Aufwendungen nach Aufgabenbereichen | Finanzbericht 2019

Wohin fließt die Kirchensteuer?

 

Die kirchlichen Aufgaben des Erzbistums Köln reichen weit in die Gesellschaft hinein. Sie spiegeln sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten, die vor allem durch das Engagement vieler Menschen getragen werden. Zentrale Handlungsfelder sind die Bereiche Seelsorge, Bildung und Caritas sowie Hilfe für Menschen in Not.

Finanziert wird die Arbeit des Erzbistums aus mehreren Quellen. Dabei ist die Kirchensteuer die mit Abstand wichtigste Finanzierungsgrundlage. Hinzu kommen Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Erträge aus dem Finanzvermögen und sonstige Einnahmen des Erzbistums.

Die Bilanz und Ergebnisrechnung des Finanzberichts bilden die Vermögens- und Ertragslage des Erzbistums im Rahmen einer Gliederung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ab. Anhand dieser Darstellung ist es nur eingeschränkt möglich, nachzuvollziehen, welche Mittel in welchen Handlungsfeldern für die Arbeit der Kirche eingesetzt wurden. 

Das Kapitel „Aufwendungen nach Aufgabenbereichen“ zeigt deshalb unter Berücksichtigung inhaltlicher Gesichtspunkte, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen des Erzbistums angefallen sind und wodurch sie finanziert wurden.

Die Kirchensteuererträge als wichtigste Ertragsquelle des Erzbistums Köln beliefen sich im Jahr 2019 auf 684,2 Mio. Euro. Sie wurden vor allem für den Dienst am Menschen in den Bereichen Seelsorge, Caritas und Bildung eingesetzt. Bei einer Mitgliederzahl von 1,91 Millionen hat damit jeder Kirchensteuerzahler im Erzbistum Köln diese Aufgabenerfüllung 2019 mit durchschnittlich 356 Euro unterstützt. Dadurch wurden die gesamten Aufwendungen aller Aufgabenbereiche des Berichtszeitraums in Höhe von 915,7 Mio. Euro zu 72,2 Prozent von den Kirchenmitgliedern durch Kirchensteuern finanziert.

Die übrigen Aufwendungen werden vor allem durch Zuschüsse der öffentlichen Hand, insbesondere für den Betrieb der Schulen, finanziert. Darüber hinaus tragen auch Erträge aus Finanzvermögen und sonstige Einnahmen zur Erfüllung der täglichen Arbeit im Erzbistum bei.

Die gesamten Aufwendungen des Jahres 2019 für die Aufgabenbereiche des Erzbistums in Höhe von 915,7 Mio. Euro liegen 1,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Dies geht vor allem auf einen Anstieg des Personalaufwands um 0,7 Prozent sowie rund 11 Prozent höhere sonstige Aufwendungen, unter anderem für Instandhaltung und Beratungsleistungen, zurück.

Die Entwicklung der Aufwendungen der einzelnen Aufgabenbereiche wird im Folgenden erläutert. 

Überblick: Verwendung der Kirchensteuer

Einen Überblick über die Verwendung der anteiligen Kirchensteuer für die einzelnen Aufgaben, also ohne Berücksichtigung der aus anderen Quellen finanzierten Aufwendungen, bieten folgende Infografiken:

Überblick über die Verwendung der Kirchensteuererträge

Aufwendungen nach Aufgabenbereichen

TEUR

2019

2018

Regionale Seelsorge

243.231,7

241.364,2

Schule und Hochschule

175.302,4

165.153,8

Erwachsenenbildung

21.119,3

20.309,4

Tagungshäuser

21.095,2

19.709,9

Bildung

217.516,9

205.173,1

Kindertagesstätten

46.524,7

42.745,6

Caritas

57.870,1

57.085,9

Mission und Entwicklungshilfe

26.042,1

26.332,8

Gemeinsame Aufgaben der Bistümer

19.520,2

19.305,0

Überdiözesane Aufgaben

45.562,2

45.637,7

Jugendseelsorge

23.709,9

24.187,9

Erwachsenenseelsorge

11.229,6

11.172,2

Weitere kategoriale Seelsorge

22.475,8

22.583,0

Zielgruppenbezogene Seelsorge

57.415,3

57.943,1

Bischöfe, Bischofsvikare, Offizialat, Erzbischöfliches Haus

3.798,9

3.801,2

Erzbischöfliche Einrichtungen und Gebäude

32.230,6

27.140,6

Erzbischöfliche Verwaltung

52.833,1

53.475,8

Erzbischöfliche Einrichtungen und Verwaltung

88.862,7

84.417,6

Altersversorgung

117.893,6

127.825,4

Aufwendungen aus der Kirchensteuer

33.543,5

32.317,2

Sondervermögen (unselbstständige Stiftungen)

7.280,8

6.863,7

Summe Aufwendungen

915.701,6

901.373,6

Finanzbericht 2019 (Cover)

Finanzbericht 2019 (PDF)

Ökonom des Erzbistums Köln

Ansprechpartner

Ökonom des Erzbistums Köln

Marzellenstraße 32
50668 Köln

Gordon Sobbeck

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen

Verwendung der Kirchensteuermittel nach Aufgabenbereichen 2019

Die regionale Seelsorge (auch territoriale Seelsorge) bezeichnet im Wesentlichen die Seelsorge in den Pfarreien auf dem Gebiet des Erzbistums Köln. Der Gesamtaufwand der territorialen Seelsorge ist im Jahr 2019 um rund 0,8 Prozent auf 243,2 Mio. Euro gestiegen. Er beinhaltet Zuweisungen für Betriebs- und Personalkosten in den Kirchengemeinden von rund 118 Mio. Euro.

Die Personalkosten vor allem der pastoralen Dienste und Verwaltungsleitungen, die vom Erzbistum direkt getragen werden, haben sich 2019 um rund 4,4 Mio. Euro und damit um 6,5 Prozent auf insgesamt 72,2 Mio. Euro erhöht. Grund hierfür ist neben den Tarifsteigerungen vor allem die Einstellung weiterer Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterinnen.

Hinzu kommen weitere Zuschüsse, zum Beispiel für Baumaßnahmen an Kirchen, Versammlungsflächen und sonstigen Gebäuden. Diese Investitionszuweisungen lagen im Berichtsjahr bei rund 35 Mio. Euro und damit rund 5 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.

Von den Gesamtaufwendungen für die regionale Seelsorge des Erzbistums Köln stammen im Berichtszeitraum 228,2 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln.

Zu den Aktivitäten des Erzbistums im Bildungsbereich gehören die erzbischöflichen Schulen, die Hochschulgemeinden sowie die Erwachsenenbildung und der Betrieb der Tagungshäuser. Der Gesamtaufwand im Handlungs-feld Bildung nahm im Jahr 2019 um rund 6 Prozent auf 217,5 Mio. Euro zu.

Das Erzbistum ist Träger von 32 Schulen (17 Gymnasien, 6 Realschulen, 3 Berufskollegs, 1 Weiterbildungskolleg, 2 Gesamtschulen, 1 Grund- und Hauptschule, 1 Grund-schule, 1 Musikschule). In diesen Schulen unterrichten über 1.800 Lehrkräfte rund 23.000 Schülerinnen und Schüler. Mit der Bereitstellung und Instandhaltung der Gebäude und seinem Anteil an den laufenden Kosten leistet das Erzbistum einen wichtigen Beitrag in der wertebezogenen Bildungsarbeit. Dabei geht es nicht nur um reinen Wissenserwerb, sondern auf der Basis des christlichen Menschenbildes auch um die Befähigung zu einem selbstbestimmten Leben.

Mit 175,3 Mio. Euro ist der Betrieb der Schulen einer der größten Aufwandsposten des Erzbistums. Zu den hier erfassten Aufwendungen zählt auch die Finanzierung der katholischen Hochschulgemeinden sowie der Schulseelsorge und der schulischen Religionspädagogik. 

Insgesamt stiegen die Aufwendungen im Bereich Schule und Hochschule 2019 gegenüber dem Vorjahr um 10,1 Mio. Euro beziehungsweise rund 6,1 Prozent. Dies geht zum einen auf höhere Personalkosten zurück, die um rund 7,3 Mio. Euro auf 120,5 Mio. Euro zunah-men. Zum anderen erhöhten sich Projektaufwendungen, die vor allem für Instandhaltungsmaßnahmen an erzbischöflichen Schulen eingesetzt wurden, um rund 1 Mio. Euro auf 5,7 Mio. Euro. Darüber hinaus stiegen die sonstigen Aufwendungen in diesem Bereich um rund 1,9 Mio. Euro auf insgesamt 30,4 Mio. Euro.

Die Erträge der Schulen und Hochschulen stiegen 2019 gleichzeitig auf 131,6 Mio. Euro. Sie resultieren im Wesentlichen aus Landeszuschüssen zum Betrieb der Erzbischöflichen Schulen, die um 3,3 Mio. Euro beziehungsweise 2,7 Prozent auf insgesamt 126,7 Mio. Euro zunahmen (Vorjahr: 123,4 Mio. Euro). Somit ergab sich in diesem Bereich ein Finanzierungsbedarf aus Kirchensteuermitteln von 43,7 Mio. Euro (Vorjahr: 35,9 Mio. Euro). Dies entspricht rund 7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

 

In der Erwachsenenbildung bietet das Bildungswerk des Erzbistums Köln ein breites Programmspektrum. 11 regionale Katholische Bildungswerke und 9 Katholische Familienbildungsstätten dienen der Weiterbildung der Teilnehmer aus Gemeinden, Institutionen und Verbänden und leisten darüber hinaus durch Sprachkurse für Flüchtlinge und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden einen großen Beitrag zur Eingliederung von Flüchtlingen und Migranten. Das Edith-Stein-Exerzitienhaus ergänzt das Angebot mit Einkehr- und Besinnungstagen.

Der Aufwand von rund 21,1 Mio. Euro für diesen Aufgabenbereich entsteht insbesondere durch Personalaufwendungen (10,3 Mio. Euro) und Zuschüsse (rund 9,9 Mio. Euro), vor allem an die Bildungswerke der Regionen und an die Familienbildungsstätten. Für die Erwachsenenbildung wurden im Berichtsjahr Kirchensteuermittel von insgesamt 19,2 Mio. Euro aufgewendet.

 

Das Erzbistum Köln unterhält vier Tagungshäuser als Bildungseinrichtungen für Erwachsene:

  • das Maternushaus,
  • das Katholisch-Soziale Institut,
  • das Kardinal Schulte Haus und
  • das Haus Marienhof.

Der Gesamtaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent auf 21,1 Mio. Euro erhöht. Diese Steigerung resultiert insbesondere aus gestiegenen Instandhaltungsaufwendungen. Sie lagen 2019 bei insgesamt 1,6 Mio. Euro und damit 1,1 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Der Bedarf an Kirchensteuermitteln für den Betrieb der Tagungshäuser lag damit im Berichtsjahr 2019 bei 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,3 Mio. Euro).

Für den Bereich Bildung wurden damit insgesamt 70,4 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert, dies entspricht 11,2 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel des Berichtszeitraums.

Das Erzbistum Köln hat die Arbeit der Caritas 2019 mit Zuschüssen von 56,7 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln unterstützt. Das entspricht 9 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel. Die gesamten Aufwendungen dieses Bereiches sind gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent auf 57,9 Mio. Euro gestiegen, was vor allem auf tariflich bedingte Personalkostensteigerungen zurückzuführen ist.

Die geleisteten Zuschüsse werden für verschiedene Fachbereiche innerhalb der Caritas ausgegeben. Dazu zählt die Finanzierung des laufenden Bedarfs in 14 Caritas- und 26 Fachverbänden, des Diözesan-Caritasverbands, der Schwangerschaftsberatung „esperanza“, der Caritas-Pflegestationen, der Fachdienste und Zentren für Integration und Migration sowie der Erziehungs-beratungsstellen. Das Erzbistum übernimmt in diesen Einrichtungen zwischen 25 und 75 Prozent der Personal- und Betriebskosten. Des Weiteren fließen rund 2,1 Mio. Euro in Projekte der Flüchtlingshilfe des Diözesan-Caritasverbandes.

Die Aufwendungen für die Kindertagesstätten umfassen die Zuweisungen des Erzbistums Köln (Trägeranteile) für die derzeit 541 Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen und 9 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in pfarrlicher Trägerschaft. Mit insgesamt 46,5 Mio. Euro lagen die gesamten Aufwendungen 2019 um 8,8 Prozent und damit rund 3,8 Mio. Euro über dem Niveau des Vorjahres.

Dieser Anstieg geht vor allem auf erhöhte Zuweisungen für Liquiditätshilfen und Defizitausgleiche zurück, die von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf nun 7 Mio. Euro stiegen.

Insgesamt fließen mit 46,3 Mio. Euro rund 7,4 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel in den Bereich Kindertagesstätten.

Zu den überdiözesanen Aufgaben gehören die Mission und Entwicklungshilfe sowie gemeinsame Aufgaben der Bistümer. Traditionell engagiert sich das Erzbistum Köln personell und wirtschaftlich in besonderer Weise für die Weltkirche und Weltmission. Dabei werden jährlich zahlreiche Projekte in aller Welt unterstützt. Hinzu kommt die über den Haushalt der Bischofskonferenz finanzierte Arbeit der kirchlichen Hilfswerke.

Zu den Zuschüssen an die Mission kommen Mittel für die Katastrophenhilfe und Zuschüsse für die ausländische Flüchtlingshilfe. Der Gesamtaufwand für Mission und Entwicklungshilfe lag 2019 mit 26 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau. Die Zuweisungen für diesen Bereich entsprechen 3,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Kirchensteuermittel.

Auf Bundes- und Landesebene beteiligt sich das Erzbistum Köln an der Finanzierung zahlreicher überdiözesaner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die weltkirchliche Förderung, kirchliche Medien und katholische Fakultäten. Das Erzbistum Köln leistet zu diesen Aktivitäten einen Anteil von etwa 10 Prozent. Das entsprach im Jahr 2019 einem Aufwand von 16 Mio. Euro.

Im gemeinsamen Haushalt der nordrhein-westfälischen Bistümer sind auch die Katholische Fachhochschule, das Katholische Büro in Düsseldorf und das Institut für Lehrerfortbildung zu nennen. Der finanzielle Beitrag jedes Bistums richtet sich dabei nach der Finanzkraft, die sich aus dem Pro-Kopf-Kirchensteueraufkommen ableitet. Der Anteil des Erzbistums Köln beträgt rund 33 Prozent und lag im Jahr 2019 bei rund 1,4 Mio. Euro.

Der Gesamtaufwand für überdiözesane Aufgaben lag 2019 auf Vorjahresniveau. Insgesamt wurden für diesen Bereich im Berichtsjahr 45,1 Mio. Euro und damit 7,2 Prozent der verwendeten Kirchensteuer eingesetzt.

Neben der regionalen Seelsorge in den Kirchengemeinden gewinnt die zielgruppenbezogene Seelsorge für Jugendliche und Erwachsene sowie im Sozial- und Gesundheitswesen weiter an Bedeutung.

  • Zum Aufgabenbereich der Jugendseelsorge gehören die Jugendbildungsstätten Steinbachtalsperre, Haus Altenberg und Haus Venusberg. Hinzu kommen die Personalkosten sowie Zuweisungen und sonstige Aufwendungen für die Träger der Jugendpastoral. Dazu zählen die Katholischen Jugendagenturen sowie die verschiedenen Jugendverbände. 2019 lag der Gesamtbedarf für die Jugendseelsorge bei rund 23,7 Mio. Euro und damit nahezu auf Vorjahres-niveau. Rund 17,5 Mio. Euro davon fließen an die Träger der Jugendpastoral wie zum Beispiel die Katholischen Jugendagenturen, die Katholische junge Gemeinde sowie den Bund der Deutschen Katholischen Jugend. Für die Jugendseelsorge wurden 18,3 Mio. Euro aus Kirchensteuermitteln aufgebracht. Dies entspricht 2,9 Prozent der im Berichtszeitraum verwendeten Kirchensteuer.

  • Zur Erwachsenenseelsorge zählen neben der Frauen-, Männer- und Altenpastoral sowie der Ehe- und Familienpastoral die verschiedenen Erwachsenenverbände wie das Kolpingwerk und die Katholische Frauengemeinschaft. Außerdem sind die Citypastoral und die Telefonseelsorge diesem Aufgabenbereich zugeordnet. Bei Gesamtaufwen-dungen von 11,2 Mio. Euro wurden hier, wie im Vorjahr, rund 10,9 Mio. Euro Kirchensteuermittel eingesetzt.

  • Zur zielgruppenbezogenen Seelsorge gehört auch die Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie umfasst unter anderem die Krankenhaus-, Altenheim-, Polizei- und Behindertenseelsorge sowie die kirchliche Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Die Zuschüsse für fremdsprachige Missionen und Gemeinden werden ebenfalls über die kategoriale Seelsorge finanziert. 2019 gab das Erzbistum dafür insgesamt 22,5 Mio. Euro aus und lag damit auf Vorjahresniveau. Im Jahr 2019 wurden Aufwendungen für die weitere kategoriale Seelsorge in Höhe von rund 19,3 Mio. Euro aus der Kirchensteuer finanziert.

Für den Bereich der zielgruppenbezogenen Seelsorge fielen damit Aufwendungen von insgesamt 57,4 Mio. Euro an. 48,5 Mio. Euro stammten aus der Kirchensteuer, das entspricht 7,7 Prozent der verwendeten Kirchensteuermittel.

Zu diesem Bereich gehören die laufenden Kosten für die Aufgabenerfüllung und die Instandhaltung der genutzten Gebäude sowie die Personalkosten der Bischöfe und Bischofsvikare, des Offizialates sowie des Erzbischöflichen Hauses.

Zu den erzbischöflichen Einrichtungen zählen

  • die Priesterseminare,
  • das Diakoneninstitut,
  • die wissenschaftlichen Institutionen und
  • Kirchen in Trägerschaft des Erzbistums (Groß St. Martin, St. Mariä Himmelfahrt und Minoritenkirche in Köln, St. Michael in Siegburg sowie sieben weitere kleinere Kirchen und Kapellen)
  • sowie das Museum Kolumba,
  • die Diözesan- und Dombibliothek und
  • das Historische Archiv. 

Zu den Aufwendungen der erzbischöflichen Einrichtungen und Gebäude zählen unter anderem die Personalkosten sowie die Gebäudeinstandhaltung und -bewirtschaftung der genannten Einrichtungen sowie Aufwendungen für Ausstellungen und Tagungen. Darüber hinaus fließen in diesen Bereich die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die weiteren Gebäude des Erzbistums ein.

2019 fielen in diesem Bereich Aufwendungen von insgesamt rund 32,2 Mio. Euro an, 18,8 Prozent mehr als 2018. Die Mehraufwendungen resultieren vor allem aus Projektkosten aus Baumaßnahmen, die im Berichtsjahr mit 5,3 Mio. Euro rund 3,5 Mio. Euro über dem Vorjahr lagen. Zu den Bauprojekten zählen im Wesentlichen die Neueindeckung des Betondaches der Wallfahrtskirche in Neviges mit 2,2 Mio. Euro sowie die Sanierung des Domforums in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Beide Projekte werden auch im laufenden Berichtsjahr weiter umgesetzt. Darüber hinaus resultiert die Zunahme der Aufwendungen mit 0,5 Mio. Euro aus tariflichen Anpassungen der Personalkosten sowie höheren sonstigen Aufwendungen.

Die Erträge aus dem Bereich der erzbischöflichen Einrichtungen und Gebäude resultieren vor allem aus Miet- und Pachterträgen. Insgesamt wurden 2019 wie im Vorjahr Erträge in Höhe von 15,8 Mio. Euro gebucht. Der Bedarf an Kirchensteuermitteln lag dadurch bei 16,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro). Dies entspricht 2,6 Prozent der 2019 verwendeten Kirchensteuer.

Die Verwaltungskosten bilden die Dienstleistungsaufwendungen für das gesamte Erzbistum Köln ab, denn die Erzbischöfliche Verwaltung unterstützt die weiteren Aufgabenbereiche in sämtlichen administrativen Aufgaben und Anliegen. Insgesamt gingen die Aufwendungen für die Erzbischöfliche Verwaltung im Jahr 2019 von 53,5 Mio. Euro um 1,2 Prozent auf 52,8 Mio. Euro zurück. Ursache für die leichte Reduzierung der Aufwendungen in diesem Bereich sind unter anderem niedrigere Personalkosten, die mit 25,8 Mio. Euro leicht unter dem Niveau des Vorjahres (26,1 Mio. Euro) lagen. Der Finanzbedarf aus der Kirchensteuer stieg im Berichtsjahr vor allem aufgrund geringerer sonstiger Erträge auf rund 16,7 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro).

Damit entfallen 2019 rund 2,7 Prozent der verfügbaren Kirchensteuer auf die Verwaltung des Erzbistums Köln.

Im Bereich der Altersversorgung werden die Auflösung, Inanspruchnahme und Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beihilferückstellung des Erzbistums Köln abgebildet. Die Kapitalerträge aus dem Versorgungsfonds fließen direkt in die Budgetrechnung für die Altersvorsorge ein.

Im Wirtschaftsjahr 2019 ging der Gesamtaufwand für die Altersversorgung um 9,9 Mio. Euro auf rund 117,9 Mio. Euro gegenüber 127,8 Mio. Euro 2018 zurück.

Die Rückstellung für Pensionen 2019 wird als Teilwert der Pensionsverpflichtungen mit einem Zinssatz von 2,71 Prozent berechnet. Aus der Absenkung des Zinssatzes um 0,5 Basispunkte ergibt sich eine Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 38,5 Mio. Euro (+ 7,5 Mio. Euro gegenüber 2018). Darüber hinaus führen Teilwerte, Neueinstellungen und weitere Sonderfaktoren zu einer weiteren Zuführung zu der Pensionsrückstellung in Höhe von 37,5 Mio. Euro (+6,3 Mio. Euro gegenüber 2018).

Gleichzeitig wird im Berichtsjahr die Rückstellung für Beihilfen als Teilwert mit einem Zinssatz von 1,97 Prozent berechnet. Aus der Absenkung von 0,35 Basispunkten resultiert eine Zuführung zu der Rückstellung in Höhe von 11,3 Mio. Euro (–2,4 Mio. Euro gegenüber 2018). Außerdem erfolgt die Berechnung der Beihilfeverpflichtungen auf Grundlage aktueller Kopfschadenstatistiken. Dabei werden jeweils die zum Stichtag neuesten Statistiken herangezogen. Dies führte 2019 zu einer Zuführung in Höhe von 5,6 Mio. Euro und damit zu einem deutlich niedrigeren Mehrbedarf als im Vorjahr (–17,8 Mio. Euro).

Das Ausscheiden oder der Tod von Versorgungsempfängern führt zur Auflösung von Rückstellungen. 2019 betrug die entsprechende Auflösung 14,3 Mio. Euro und lag damit rund 1,5 Mio. Euro unter dem Vorjahr. Weitere Abweichungen ergeben sich aus Beratungsleistungen und marginalen Änderungen im Finanzergebnis durch den Aufzinsungsaufwand.


Insgesamt ergibt sich ein Bedarf aus Kirchensteuermitteln für die Altersversorgung in Höhe von 98,5 Mio. Euro gegenüber 107,4 Mio. Euro im Vorjahr, dies entspricht im Berichtsjahr 15,7 Prozent der eingesetzten Kirchensteuermittel. 

Die Gebühren für die Dienste der Finanzverwaltung steigen mit höheren Kirchensteuererträgen. Für die Erhebung der Kirchensteuer haben die Finanzämter 2019 eine Gebühr von 3 Prozent der Steuereinnahmen erhalten. Außerdem wurde ein Anteil für die Aufgaben des Militärbischofs, Rückzahlungen aus der Kirchensteuer und für andere Verpflichtungen abgeführt.

Insgesamt betrugen die Aufwendungen für diesen Bereich 33,5 Mio. Euro (Vorjahr: 32,3 Mio. Euro). 

Bei den Aufwendungen für die Sondervermögen handelt es sich um die Zuschüsse zu Stiftungszwecken sowie weitere Aufwendungen der vom Erzbistum verwalteten unselbstständigen Stiftungen, die ausschließlich aus den Erträgen der Sondervermögen finanziert werden. Rund 3,6 Mio. Euro sind 2019 direkt den Stiftungszwecken zugeflossen. Im Bereich Sondervermögen werden keine Kirchensteuermittel eingesetzt.

Das Erzbistum Köln hat 2019 Investitionen in Höhe von insgesamt rund 44 Mio. Euro getätigt. 

Zu den umfangreichen Projekten gehörten:

  • Baumaßnahmen an Schulen: Die monetär größten Investitionen im Wirtschaftsjahr 2019 verursachten vor allem das Projekt zur Neukonzeptionierung der Gesamtschule Bad Honnef (9,0 Mio. Euro), die Maßnahmen zu Schulerweiterung und Wohnen in Köln-Lindenthal (rund 7,6 Mio. Euro), der Aus- und Umbau am St. Joseph-Gymnasium in Rheinbach (2,7 Mio. Euro) sowie die energetische Sanierung an der Liebfrauen-schule in Ratingen (1,3 Mio. Euro).
  • Im Funktionsbereich Erzbischöfliche Verwaltung sind die Kapitalerhöhung sowie die Kapitaleinlage zugunsten der Beteiligung an der Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH (CBT) abgebildet. Durch die Erhöhung hat sich der Gesellschafteranteil des Erzbistums Köln auf 60 Prozent erhöht, die CBT wird nun in den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Insgesamt belaufen sich die Investitionen hierbei auf 15 Mio. Euro.